Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Bild einer Tagung des FahrRats in Berlin

FahrRat: Expert:innengremium zur Radverkehrsförderung in Berlin © LK Argus GmbH / Sen UMVK Berlin

FahrRäte in Land und Bezirken

FahrRat – was ist das denn?

Kein Schreibfehler, sondern ein Gremium aus Politik, Verwaltung und Verbänden. Der ADFC Berlin vertritt darin die Radfahrenden auf Landes- und Bezirksebene. Wie funktioniert das und was macht der ADFC Berlin dort genau?

Der Berliner FahrRat und die bezirklichen FahrRäte treffen sich regelmäßig und dienen dem Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Alle Themen rund um Radverkehr in Berlin können dort berichtet und beraten werden. Die FahrRäte sind beratende Gremien. Sie haben keine Entscheidungsmacht, sondern dienen dem Austausch von Erfahrung, Kenntnissen und Perspektiven. 

Berliner FahrRat

Der FahrRat auf Landesebene trift sich seit 2004 dreimal jährlich. Dabei ist eine Breite von Perspektiven auf dem Radverkehr: Radverkehrspolitische Verbände (ADFC Berlin, VCD Nordost, Changing Cities), Vertreter:innen von Senatsverwaltung, BVG, S-Bahn, IHK, Polizei und Verkehrslenkung, Tourismusvertreter:innen, Expert:einnen aus der Fahrradwirtschaft und Fachleute der Bezirke.

Der Berliner FahrRat wurde 2003 als “Runder Tisch” von Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung initiiert, um als treibende Kraft die gewünschte Förderung des Radverkehrs voran zu bringen. 

Als erste zentrale Aufgabe wurde 2004 die erste „Berliner Radverkehrsstrategie“ entwickelt. Diese wurde 2013 erneut gemeinsam überarbeitet und vom Senat und Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. In der Folge waren Umsetzung, Erfolgskontrolle und ggf Nachsteuerung wiederum wesentliche Aufgabe des Berliner FahrRats. Im 2018 beschlossenen Mobilitätsgesetz ist die Einbeziehung des Gremiums  zur Fortschreibung des Radverkehrsplan sowie bei wesentlichen Entscheidungen und Planungen festgeschrieben. 

Der ADFC Berlin wird im Berliner FahrRat von unserer Politischen Referetin Marlene Alber vertreten. 

Bezirkliche FahrRäte

Angeregt durch das Beispiel des Berliner FahrRats entstanden bezirkliche FahrRäte und ähnlich organisierte Beteiligungsgremien ("Mobilitätsrat", “Mobilitätswenderat”, “AG Radverkehr”). 

Die ADFC Stadtteilgruppen vertreten die Interessen der Radfahrenden in den bezirklichen FahrRäten. 

Die bezirklichen FahrRäte beraten das Bezirksamt und die Gremien der Bezirksverordnetenversammlung in Bezug auf

  • die Umsetzung der Berliner Radverkehrsstrategie im Bezirk,
  • die Belange des Radverkehrs bei der Planung von Baumaßnahmen
  • die Beseitigung von Problemstellen für den Radverkehr
  • die Planung des bezirklichen Nebenroutennetzes

In den bezirklichen „FahrRäten“ sind Angehörige des Bezirksamtes, vorwiegend aus dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und dem Ordnungsamt, der Polizei, der verkehrspolitischen Verbände (v.a. ADFC, BUND, VCD) und der Fraktionen in der BVV vertreten. Zu spezifischen Themen werden zudem nach Bedarf externe Fachleute eingeladen (BSR, BVG, S-Bahn, DB, Senatsverwaltung, …).

Verankerung im Berliner Mobilitätsgesetzes

In § 37 des Mobilitätsgesetz sind die FahrRäte auf Landes- sowie Bezirksebene in ihrer Arbeit und Rolle festgeschrieben:

(7) Auf Landesebene besteht ein Gremium, das die Senatsverwaltung in allen Fragen der Radverkehrspolitik
unterstützt und Vorschläge und Anregungen unterbreitet („FahrRat“). Der FahrRat soll
sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Kammern, Bezirken und zivilgesellschaftlichen
und weiteren Handelnden zusammensetzen. Er wirkt auf transparente und offene Verfahrensabläufe
sowie die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen durch geeignete Beteiligungsverfahren zu einzelnen
Themen der Radverkehrspolitik hin. Der FahrRat wirkt bei der Erarbeitung und Fortschreibung des
Radverkehrsplans mit. Er soll vor wesentlichen Entscheidungen und Planungen mit Auswirkungen auf
die gesamtstädtische Ebene gehört werden. Über die Zusammensetzung des Gremiums entscheidet
das Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats.


(8) In den Bezirken sollen bezirkliche FahrRäte das zuständige Bezirksamt beraten. Die Zusammensetzung
der bezirklichen FahrRäte wird durch die für die Planung von Straßen zuständigen Bezirksstadträtinnen
oder Bezirksstadträte festgelegt. Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Sitzungen der
Gremien finden grundsätzlich öffentlich statt, Unterlagen und Sitzungsprotokolle werden der Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht. Größere Radverkehrsmaßnahmen in den Bezirken werden mit den bezirklichen
FahrRäten beraten.

Inhalte und Themen

Die offiziellen Protokolle der vergangenen Sitzungen des Berliner FahrRats finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung.

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