Mit Fahrradstraßen löst man mehrere Probleme auf einmal. Weil sie schnell und kostengünstig umsetzbar sind, können mit ihnen ganze Radverkehrsnetze kurzfristig neu hergestellt und bestehende Lücken geschlossen werden. Die Fahrradstraßen werden besonders attraktiv für Radfahrende,wenn sie Vorfahrt vor kreuzenden Nebenstraßen bekommen. Schleichverkehre werden durch Maßnahmen wie Poller unterbunden. So entlasten Fahrradstraßen Kieze von Durchgangs- und Parksuchverkehr, die Verkehrssicherheit nimmt zu.

Mit Fahrradstraßen löst man mehrere Probleme auf einmal. Weil sie schnell und kostengünstig umsetzbar sind, können mit ihnen ganze Radverkehrsnetze kurzfristig neu hergestellt und bestehende Lücken geschlossen werden. Die Fahrradstraßen werden besonders attraktiv für Radfahrende,wenn sie Vorfahrt vor kreuzenden Nebenstraßen bekommen. Schleichverkehre werden durch Maßnahmen wie Poller unterbunden. So entlasten Fahrradstraßen Kieze von Durchgangs- und Parksuchverkehr, die Verkehrssicherheit nimmt zu. © ADFC

Infrastrukturelle Maßnahmen für den Radverkehr

Berlin muss das Radnetz auf die Straße bringen, Rad- und Fußverkehr zusammendenken, Kreuzungen umgestalten, Illegales Halten und Parken von Kfz beenden, Fahrradparken verbessern und Radverkehr und öffentlichen Verkehr zusammendenken.

Radnetz auf die Straße bringen

  • Im Vorrangnetz des Radnetzes wird die Geschwindigkeit des Radverkehrs bei der koordinierten Ampelschaltung (Grüne Welle) so einbezogen, dass mindestens zwei signalisierte Kreuzungen nacheinander ohne Halt passiert werden können. Die Grüne Welle soll den Radfahrenden in geeigneter Weise angezeigt werden.
  • Dem Ziel, 100 km RSV zu schaffen, rückt Berlin in den kommenden fünf Jahren näher, indem die infraVelo Schritt für Schritt Teilstrecken in Betrieb nimmt.
  • Der Senat gestaltet Radfahrstreifen an HVS so, dass sie ausreichend Breite aufweisen, damit sie auch Lastenrädern oder Rädern mit Kinderanhängern Platz für Überholvorgänge bieten.
  • Die Bezirke gestalten Fahrradstraßen und Nebenstraßen so, dass der motorisierte Verkehr, außer Ziel- und Quellverkehr (Anwohner*innen), unterbleibt. Fahrradstraßen werden gegen die unberechtigte Nutzung durch Kfz-Fahrende durch bauliche Elemente sowie Aufklärungskampagnen für Autofahrende sicher gemacht.
  • Gute Radverkehrsanlagen brauchen keine Benutzungspflicht. Die Abschnitte mit angeordneter Radwegbenutzungspflicht werden vom Senat überprüft: Bei einer nicht regelkonformen RVA wird die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben – oder die Radverkehrsanlage wird so nachgebessert, dass sie den Kriterien einer benutzungspflichtigen RVA genügt. Nicht regelkonforme Anordnungen werden aufgehoben.
  • Die Bezirke erarbeiten Lösungen für den Radverkehr in Straßen mit Kopfsteinpflaster, das schließt Neu- oder Teilasphaltierung bzw. die Glättung ein.

Rad- und Fußverkehr zusammendenken

  • Bei der Errichtung von neuen RVA achten Senat und Bezirke auf eine konfliktarme Führung für den Fuß- und Radverkehr. Fußgänger*innen aller Altersgruppen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität genießen dabei einen besonderen Schutz. Bei (baulichen) Umgestaltungen werden Verbesserungen für Rad- und Fußverkehr erarbeitet.
  • Senat und Bezirke gestalten Radverkehrsanlagen so breit, dass der Überholvorgang der Radfahrenden nicht zu Lasten von zu Fuß Gehenden erfolgt.
  • Im stadtweiten Radnetz können RSV auch durch Grünanlagen führen. Nicht jede Grünanlage wird auch als Park oder Erholungsgebiet genutzt. Wo dies jedoch der Fall ist, stellt die infraVelo den Schutz von zu Fuß Gehenden bspw. über bauliche Trennelemente sicher.

Kreuzungen umgestalten

  • Der Senat erprobt an Hauptverkehrsstraßen Elemente geschützter Kreuzungen nach niederländischem Vorbild, veröffentlicht die Evaluation und leitet aus den Erkenntnissen weitere Maßnahmen ab, die bis 2026 ergriffen werden.
  • Der Senat sichert Kreuzungen durch eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs von geradeaus fahrendem Radverkehr. Priorität bei der Umsetzung haben dabei Knotenpunkte, an denen sich in den vergangenen Jahren Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Lkw und Radfahrenden bzw. Fußgänger*innen ereigneten. Diese erhalten sofort eine getrennte Signalisierung. Bis zur Umgestaltung der Ampelanlage gilt ein Rechtsabbiegeverbot für alle Kfz, das konsequent überwacht wird. Kriterium für die Festlegung der Reihenfolge aller anderen Knotenpunkte, an denen die Ampelanlage umgestellt werden muss, ist die Menge des Lkw-Verkehrs: je mehr Lkw-Verkehr, desto dringlicher die Umsetzung.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden richtet der Senat an allen geeigneten Zufahrten zu LSA-geregelten Knoten aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) ein. Diese aufgeweiteten Radaufstellstreifen sowie die hinleitenden Radfurten werden farbig markiert.
  • Der Senat baut zweistreifiges Kfz-Abbiegen dort zurück, wo keine getrennte Signalisierung für ungeschützte Verkehrsteilnehmende vorhanden ist.
  • Die Bezirke sorgen für sichere Kreuzungen, indem Fahrradabstellbügel an Knotenpunkten im Nebenstraßennetz angebracht und so die Sichtbeziehungen verbessert werden.
  • An Kreuzungen, wo keine Konflikte mit dem Fußverkehr zu erwarten sind, implementiert der Senat den mit der StVO-Novelle 2020 neu eingeführten Grünpfeil zum Rechtsabbiegen für Radfahrende bei roter Ampel.

Illegales Halten und Parken von Kfz beenden

  • Der Senat gestaltet Radverkehrsanlagen auch durch bauliche Maßnahmen so, dass das illegale Befahren und Beparken unterbleibt.
  • Die Bezirke richten in Straßen mit Einzelhandelskonzentration in regelmäßigen Abständen Ladezonen ein. Die Ladezonen werden durch regelmäßige Kontrollen vom Ordnungsamt und von der Polizei freigehalten oder mit baulichen Maßnahmen (versenkbare Poller) gegen Falschparken geschützt.
  • Die Bezirke und Polizei schrecken Falschparker*innen durch eine deutlich höhere Kontrolldichte und vermehrtes Umsetzen von Kfz ab.
  • Der Senat sorgt mit Aufklärungsarbeit für mehr Bewusstsein bei Autofahrenden, damit sie andere Verkehrsteilnehmende durch Parken und Halten in zweiter Reihe nicht behindern oder gefährden.

Fahrradparken verbessern

  • Jeder Bezirk evaluiert mind. alle fünf Jahre die Zahl und den Bedarf an Fahrradparkplätzen. Daraus leitet er einen Maßnahmenplan ab.
  • Die Bezirke errichten in allen Gebieten mit starkem Einkaufsverkehr (Supermärkte, Einkaufszentren, Einkaufsstraßen) eingangsnah und ausreichend Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenräder.
  • Die Bezirke setzen in Wohngebieten – insbesondere im verdichteten Altbaubestand, wo auf den Grundstücken keine sicheren Abstellmöglichkeiten vorhanden sind – Fahrradbügel systematisch zur Prävention gegen Falschparken ein, z. B. im Kreuzungsbereich, um die Sichtbeziehungen zu verbessern.
  • Senat und Bezirke errichten Fahrradstellplätze vorrangig am Fahrbahnrand. Nur wenn es auf der Fahrbahn nicht möglich ist, wird auf den Unterstreifen von Gehwegen ausgewichen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden nur dann auf Gehwegen eingerichtet, wenn eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 3,5 m erhalten bleibt. Dies gilt auch für Bike-Sharing-Stationen.
  • Senat und Bezirke ermöglichen sicheres und komfortables Fahrradparken auch für die zunehmende Zahl an Spezialräder, Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger.
  • Der Senat macht überdachte Fahrradstellplätze und ausgewiesene Abstellmöglichkeiten für Lastenräder und Anhänger zur Auflage bei Neubauten. Bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen am Gebäude und bei Nutzungsänderungen sind Fahrradabstellanlagen analog zu Neubauten zu errichten.
  • Die Art, wie Wohnorte gestaltet sind, beeinflusst das Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen. Im Baugenehmigungsverfahren sind deshalb die gemäß Ausführungsverordnung (AV) Stellplätze vorzusehenden Fahrradabstellanlagen nachzuweisen. Die Umsetzung wird nach Abschluss der Baumaßnahme bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten durch die Genehmigungsbehörde überprüft.
  • Der Senat legt für Bestandsgebäude ein Förderprogramm zur Errichtung von Fahrradstellplätzen auf. Die zu errichtende Anzahl und die qualitativen wie quantitativen Mindestanforderungen werden analog zur AV Stellplätze geprüft und umgesetzt.
  • Die Bezirke machen in Abstimmung mit dem Senat Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Auflage an Schulen und Kitas. Umfangreiche Abstellmöglichkeiten schaffen Anreize, den Weg zu Schule und Kita mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Intermodalität: Radverkehr und öffentlichen Verkehr zusammendenken

  • Die infraVelo richtet an Bahnhöfen, die in besonderer Weise intermodale Schnittstellen für Pendler*innen sind (z. B. Ostkreuz, Gesundbrunnen, Südkreuz oder Spandau), Radstationen ein. Radstationen sind qualitätszertifizierte Fahrradparkhäuser mit Aufsicht und Service. Bis 2026 werden mindestens fünf Radstationen in Betrieb genommen.
  • Der Senat und die Bezirke schaffen an allen U- und S-Bahnhöfen sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, um intermodales Verkehrsverhalten zu fördern. Es stehen ebenfalls ausreichend Parkplätze für Lastenräder und Räder mit Anhänger zur Verfügung.
  • Der Senat weitet Bike-Sharing-Angebote auf ganz Berlin aus, damit multimodale Wegeketten auch in den Außenbezirken zu einer attraktiven Option werden. Der Senat baut das Bike-Sharing auch im Angebot aus, z. B. indem familienfreundliche Räder mit Kindersitz in den Bestand aufgenommen werden.
  • Die BVG erprobt die Fahrradmitnahme in Linienbussen und lernt aus Erfahrungen anderer Städte. Der Schwerpunkt liegt dabei zunächst auf Buslinien am Stadtrand und/oder zu Tagesrandzeiten.
  • Der VBB setzt das Programm „Rad im Regio“ fort und erweitert das Angebot auf weitere Linien.
  • Der VBB bzw. die DB Regio trennt Fahrradstellbereiche und Sitzbereiche in S-Bahnen besser voneinander ab.
  • Der VBB sorgt für eine bedarfsgerechte Angebotsverdichtung (für Reisende mit und ohne Fahrrad) im Ausflugsverkehr, etwa in Richtung Ostsee, Seenplatte, Spreewald oder Fläming.
https://www.adfc.de/artikel/infrastrukturelle-massnahmen-fuer-den-radverkehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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