Leitfaden für Fahrradstraßen in Berlin

Die Berliner Senatsverwaltung hat einen Leitfaden als Hilfestellung für die schnelle Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur veröffentlicht. Die Bezirke sollen Fahrradstraßen nun einheitlich umsetzen.

Der Berliner Leitfaden für Fahrradstraßen.
Der Berliner Leitfaden für Fahrradstraßen. © Ralf Rühmeier

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Leitfaden zur Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur in Berlin veröffentlicht. Er soll den Bezirksämtern eine Hilfestellung bieten für eine schnelle Planung und Umsetzung eines Radverkehrsnetzes auf Haupt- und Nebenstraßen, welches lückenlose und sichere Verbindungen ermöglichen soll. Zudem ist ein zentraler Punkt die einheitliche Umsetzung von Fahrradstraßen.

Für die Einrichtung von Fahrradstraßen sind in Berlin die Bezirke zuständig. Mit dem Leitfaden sollten unterschiedliche Ausgestaltungen von Fahrradstraßen vermieden werden und die Bedingungen für Radfahrendein allen Berliner Bezirken einheitlich bleiben. Denn das wirkt sich auf die Attraktivität und die Verkehrssicherheit aus.

Auf Fahrradstraßen gelten für Radfahrer*innen besondere Regeln: Der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gilt zusätzlich ein Tempo-30-Limit.  Dadurch bieten Fahrradstraßen deutliche Vorteile für den Radverkehr im Nebenstraßennetz.


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