Der zukünftige Anschluss des Styrumer Pfades Richtung Oberhausen

MH: Südlicher Abschnitt des geplanten Radschnellweges Westliches Ruhrgebiet

Der Radschnellweg Westliches Ruhrgebiet soll einst Mülheim mit Oberhausen und Bottrop verbinden. Im Oktober 2022 wurde die Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Nach Offenlegung der Planungen für MH-West beziehen wir nun Stellung zu den Planungen in MH.

Hintergrund

Im Oktober 2022 hat das von der Stadt Oberhausen beauftragte Gutachterbüro zur Machbarkeit eines Radschnellweges Westliches Ruhrgebiet (RSWR) von Mülheim nach Bottrop endlich einen konkreten Vorschlag für die Wegeführung gemacht. Im Oberhausener Abschnitt kritisieren wir insbesondere die Trasse im Innenstadtbereich und die wenig kreative Führung Richtung und im Bereich vom CentrO (--> ausführlicher Artikel). Auf Mülheimer Stadtgebiet hat die Machbarkeitsstudie nur den Abschnitt von der Stadtgrenze Oberhausen bis zum (neuen) Styrumer Damm nördlich des Firmengeländes von ThyssenKrupp-Schulte untersucht. Die Wegeführung zwischen Styrum und Innenstadt war im Hinblick auf die begonnenen Planungen für das Gewerbegebiet MH-West und die damit einhergehende Option einer Führung am östlichen Ruhrufer noch offengelassen worden. Nachdem nun hierfür auch erste Planungsszenarien vorgestellt wurden, möchten wir rechtzeitig vor Beginn des städtebaulichen Wettbewerbs zu den Planungen für MH-West und im weiteren Verlauf dann zur Machbarkeitsstudie durch Styrum bis zur Stadtgrenze Oberhausen Stellung beziehen.

 

Planbereich Mülheim-West

Die am 13. März 2023 in einer Bürgerversammlung vorgestellten Planungsszenarien für MH-West sehen in allen drei vorgelegten Varianten die Fortsetzung der bestehenden Ruhrpromenade als Fuß- und Radweg entlang der Ruhr durch das gesamte Gewerbegebiet und in Styrum eine Weiterführung dieses Promenadenwegs über den existierenden Styrumer Schlossweg (südlich der ALDI Verwaltung) zum Schloss Styrum und Aquarius Wassermuseum (Ruhrtalradweg) vor. Gleichzeitig wird die höhergelegene Fuß- und Radwegeverbindung von Broich über die blaue Brücke zum Styrumer Damm Richtung Hauskampstraße / Siegfriedbrücke planerisch gesichert. Wie die Promenade konkret aussehen soll und wie die Verknüpfung mit dem zukünftigen Radschnellweg auf dem Styrumer Damm aussehen soll, ist jedoch zum jetzigen frühen Konzeptstand noch unklar.

Als ADFC haben wir für Planbereich MH-West die Erwartung, dass die Verbindung auf der Ruhrpromenade zwischen Innenstadt und Styrum vollständig als Radschnellweg konzipiert wird und damit der Fuß- und Radverkehr baulich getrennt werden. Der zukünftige Radschnellweg nach Oberhausen muss also direkt am RS 1 im Bereich des Ruhrbania-Baufeldes 3 beginnen und mit einer Rampe auf Straßenniveau geführt werden. Damit wird ein durchgehendes Radschnellwegenetz umgesetzt. Die weiteren Planungen für das Gewerbegebiet MH-West müssen für diese lokal und ebenso regional wichtige Verbindung ausreichend Flächen berücksichtigen, die sowohl eine gute Radverbindung als auch die erwartete Aufenthaltsqualität an der Ruhr berücksichtigt.

Im Norden des Geländes von MH-West gilt es dann einen möglichst steigungsarmen und gradlinigen Anschluss an den Styrumer Damm (Aldi-Umfahrung) zu entwickeln. Von der bislang skizzierten zukünftigen Ruhrpromenade müsste der Radverkehr ggf. eine für einen Schnellweg inakzeptable 360 Grad-Kehre auf die vorhandene hölzerne Brücke (Verbindung zwischen der blauen Brücke und dem Styrumer Schlossweg machen. Wir fordern stattdessen, den Radweg direkt entlang des Geländes von ThyssenKrupp-Schulte zum Styrumer Damm zu führen. Dieser liegt dort bereits tiefer, so dass der Anschluss fast ebenerdig erfolgen kann.

Vom Styrumer Damm zum Hiberniadamm in Oberhausen

Laut der Machbarkeitsstudie wird der zukünftige Radschnellweg zunächst im Bereich des Styrumer Dammes sowie dann am Styrumer Pfad parallel zur Albertstraße vier Meter breit sein (zuzüglich 30 cm Schutzstreifen und 2,20 m Fußweg). Lediglich zwischen der Hauskampstraße und der Siegfriedstraße ist ein 250 m langer Bereich, der schmaler gestaltet ist. Dazu gehört auch die 3,75 m breite Siegfriedbrücke, die im Bestand erhalten werden soll. Im Hinblick auf den engen Abbiegewinkel auf der Westseite und der aufgrund der Bahnanlagen notwendigen Steigungen der Brücke können wir den Verzicht auf einen Neubau bis zu ihrem „Lebensende“ akzeptieren. Sollte allerdings ein Neubau der Brücke erforderlich sein, muss auch dieser Bereich im Radschnellwegstandard umgesetzt werden.

Im weiteren Verlauf des Styrumer Pfades trifft der zukünftige Radschnellweg auf den Tunnel am Bf. Styrum. Die Pläne in der Machbarkeitsstudie deuten darauf hin, dass dort der Radweg die Höhenlage verlassen und den Fußweg zum Tunneleingang niveaufrei kreuzen soll. Dies lehnen wir im Hinblick auf Konflikte zwischen Radfahrenden und Fahrgästen ab! Stattdessen schlagen wir vor, den Tunneleingang mit einer zusätzlichen Brücke – zumindest in einer Breite von vier Metern allein für den Radverkehr - zu queren und damit eine konfliktfreie Fahrt zu ermöglichen.

Im Bereich der Heidestraße 15 – 29 führt der zukünftige Radschnellweg dann auf dem Bahndamm direkt hinter mehreren Geschäften vorbei. Laut Auskunft der Verwaltung in der Bezirksvertretung 2 am 20. September 2022 ist dort bisher keine Rampe vorgesehen, obwohl dies für viele Kundinnen und Kunden sowohl aus dem Mülheimer als auch dem Oberhausener Teil von Styrum deutlich kürzere Wege bedeuten würde und sicherlich auch im Interesse des dortigen Einzelhandels wäre. Wir gehen davon aus, dass der Handel dort im Eigeninteresse den Anschluss unterstützt oder sogar selbst umsetzt.

Auch nach der Querung der A 40 fehlen nach unserer Interpretation der Planungen Anschlüsse vom Hiberniadamm zur Dicksfeldstraße und Alstadener Straße. Genau dies würde sich jedoch kurz hinter der Stadtgrenze anbieten, da beide Straßen dort unmittelbar an den Damm angrenzen und damit die Anbindung der Siedlungen an den Radschnellweg erleichtert würde.

Wir bitten Politik und Verwaltung, unsere Anregungen und Forderungen zu unterstützen und in den weiteren Planungsprozess einzubringen.

Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Peter Beckhaus webmaster [at] adfc-ob-mh.de und Volker Isbruch-Sufryd volker [at] isbruch-sufryd.de

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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