Radfahren am Ochsenweg © Schleswig-Holstein Binnenland Tourismus e.V.

Ochsen, Schafe, Mönche – und Daten, Daten, Daten

Der Radtourismus boomt und gehört zu den Kernthemen der Tourismus-Strategie Schleswig-Holstein 2030. Darin findet sich auch das Ziel, die „Kundenzufriedenheit“ zu verbessern. Darum wurden die 13 Radfernwege in SH unter die Lupe genommen.

Kundenzufriedenheit bei der Wahl der Radreiseregion ist ein wichtiger Aspekt. Denn die ADFC-Radreiseanalyse zeigt regelmäßig: Radreisende berichten Freunden und Bekannten von ihren Reisen! Und so überrascht es nicht, dass bei der Wahl des Reiseziels mit 43,8 % die „Empfehlung von Freunden“ an zweiter Stelle steht. Was aber keine Statistik erfasst: Hier gilt auch der Umkehrschluss. Ein „Fahr bloß nicht diesen Radfernweg!“ von Radreisenden werden Freund*innen und Bekannten als Ratschlag ernst nehmen und dann lieber woanders hinfahren. Radreisende sind also Multiplikatoren, „for good and for bad.“

 

Um die Zufriedenheit zu erhöhen, muss man zunächst den Grund für eine mögliche Unzufriedenheit finden.

Um die Zufriedenheit zu erhöhen, muss man zunächst den Grund für eine mögliche Unzufriedenheit finden. Dieser Aufgabe hat sich das Land gestellt und die Befahrung aller 13 Radfernwege durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Tourismus und Technologie (MWVATT) in Auftrag gegeben. Im ersten Schritt hat das beauftragte Büro „Lebensraum Zukunft“ die Routen im D-Netz und Euro-Velo-Netz befahren. Das sind Nord-und Ostseeküsten-Radweg, Ochsenweg, Elberadweg (in SH) und Iron-Curtain-Trail. Diese Befahrung per Rad ist bereits abgeschlossen, für die übrigen Radfernwege läuft sie noch.


Die Ergebnisse sind in ihrer Detailliertheit überwältigend. Alle Befahrungen erfolgten nach einem standardisierten Verfahren, das jeweils einen neuen „Abschnitt“ bildet, sobald sich Führungsform, Oberfläche oder Breite der Strecke ändern. Auf der Gesamtlänge von 1.351 km finden sich 1.692 solcher Abschnitte. Im Ergebnis waren mindestens zwei Drittel der Radfernwege sehr gut oder gut befahrbar, mäßig befahrbar waren zwischen 20 und 26 %. Schlecht befahrbar waren zwischen 3 und 8 %, als unbefahrbar wurden weniger als 1 %
eingestuft. (Zahlen aus: Befahrung, Prüfung und Bewertung der D-Routen sowie des Iron Curtain Trail in Schleswig-Holstein, Büro Lebensraum Zukunft UG im Auftrag des MWVATT).


Richtigerweise schreibt das Büro „Lebensraum Zukunft“ aber auch: „Nichtsdestotrotz sind es diese schlecht befahrbaren und unbefahrbaren Abschnitte, die am dringendsten Optimierungsmaßnahmen bedürfen“ – denn häufig sind es genau die, die in der Erinnerung der Radreisenden lange gespeichert bleiben. Die Bewertung der Abschnitte wurde ergänzt durch die Dokumentation punktueller Mängel. Das sind insbesondere Wegweisungen, aber auch Poller oder Umlaufsperren. Dazu kommen positive Merkmale wie Rastplätze, Abstellanlagen oder Reparaturstationen.

 

Details über die Mängel stellen einen sehr guten Handlungsleitfaden für Kreise und Kommunen dar - alle wissen jetzt, was zu tun ist!

Und wozu jetzt das Ganze? Das Strukturproblem des Radtourismus besteht darin, dass die für die Vermarktung zuständigen Tourismusorganisationen nur eingeschränkt Einfluss auf die radtouristische Infrastruktur nehmen können. Die Zuständigkeit für die Strecken liegt bei den sogenannten Baulastträgern, das können Kommunen, Kreise, das Land (für Landes- und Bundesstraßen) oder auch Privatleute sein. Mancher Kommune war bisher gar nicht so genau bewusst, dass ein Radfernweg durch ihr Gebiet führt und dass ihre „Schlaglochpiste von Kilometer x bis y“ damit ein Problem für den Radtourismus in ganz Schleswig-Holstein darstellt. Radfernwege erfordern also interkommunale und - aufgrund ihrer Länge - sogar kreisübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure, denn unbefahrbare Abschnitte in einer einzelnen Kommune prägen den gesamten Radfernweg!

Die Befahrung liefert mit den erarbeiteten „Mängelsteckbriefen“ einen sehr guten Handlungsleitfaden für Kreise und Kommunen. Jeder einzelne Kreis hat sein eigenes „Datenpaket“ bekommen und darin wurde jeder einzelne Mangel mit genauer Position, Foto und Mängelbeschreibung dokumentiert. Aber nicht nur das: der Steckbrief enthält auch Vorschläge zur Mängelbeseitigung einschließlich einer groben Kostenschätzung. Das reicht von der Reinigung eines Wegweisers bis hin zu Vorschlägen für eine Streckenverlegung. Außerdem wurden die Mängel in vier Stufen der Dringlichkeit kategorisiert.

Alle wissen jetzt also genau, wo was zu tun ist. Die ersten haben bereits begonnen, andere werden Unterstützung brauchen. Wichtig wird dabei sein, dass für den Radtourismus auch weiterhin Fördermittel zur Verfügung stehen. Nur damit kann das große Ziel der Radstrategie erreicht werden: Schleswig-Holstein bis 2030 unter die TOP 3 in Deutschland zu bringen!

Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Tourismus und Technologie


Durch die landesweite Befahrung wissen wir jetzt ganz genau, wie der Zustand der
Radfernwege in Schleswig-Holstein tatsächlich ist. Zusammen mit den „Qualitätsstandards
für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ liegen nun die Grundlagen vor, um die Qualität
und Attraktivität dieser überregional bedeutenden Radrouten konkret und zielgenau zu
verbessern. Denn eine hervorragende Infrastruktur ist entscheidend für den Erfolg im
Radtourismus, ein glaubwürdiges Marketing und vor allem: zufriedene Gäste!
 

Der Ochsenweg soll als erste Qualitätsradroute in SH - gefördert vom Ministerium - ausgebaut werden. Wieso das so ist und was genau geplant ist, fragen wir Olaf Prüß von der Geschäftstelle des SH-Binnenland Tourismus e.V. in diesem Interview.

 


Liste der Radfernwege in Schleswig-Holstein:

  • Nordseeküsten-Radweg
  • Ochsenweg
  • Ostseeküsten-Radweg
  • Grenzroute
  • Wikinger-Friesen-Weg
  • Eider-Treene-Sorge Radweg
  • Nord-Ostsee-Kanal Route
  • Mönchsweg
  • Holsteinische Schweiz-Radtour
  • Elberadweg
  • Alte Salzstraße
  • Radfernweg Hamburg-Rügen
  • Iron Curtain Trail
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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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