Radentscheid Bayern für unzulässig erklärt
Große Enttäuschung beim Bündnis Radentscheid Bayern: Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Radentscheid Bayern für unzulässig erklärt. Der ADFC betont daher die Notwendigkeit, endlich das Straßenverkehrsrecht zu reformieren.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Radentscheid Bayern ausgebremst: Am 07. Juni erklärte das Gericht, dass es den Volksentscheid nicht zulassen werde.
Gesetzentwurf kompetenzwidrig
Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Kritik vom ADFC
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“
ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Es ist kaum auszuhalten. Über 100.000 Menschen unterschreiben in Bayern für ein Radgesetz, weil sie sicher und komfortabel Rad fahren wollen und dafür den schnellen Ausbau der Radwegenetze wünschen. Und das Verfassungsgericht des Freistaates sagt, das geht nicht, weil der Bund das nicht erlaubt. Hallo, Herr Minister Wissing – klingelt das nicht in Ihren Ohren? Wie soll Deutschland ein Fahrradland werden, wenn Länder und Kommunen durch das Kfz-betonte Straßenverkehrsgesetz die Umgestaltung der Straßen nicht anpacken können? Bundesrecht bricht Landesrecht, natürlich. Aber Autorecht bricht jedes Recht in Deutschland – das konterkariert Ihren eigenen Koalitionsvertrag!“
Radentscheid will Radgesetz gestalten
Noch während des laufenden Gerichtsverfahrens hatte die Staatsregierung am 22. Mai einen eigenen Entwurf für ein Radgesetz vorgelegt und anschließend in den Landtag eingebracht. Im Juli soll das Radgesetz beschlossen werden.
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis „Radentscheid Bayern“ weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern muss dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen.
Aus Sicht des Bündnisses müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.
Hintergrund zum Radentscheid Bayern
Der ADFC Bayern fordert bereits seit 2017 ein bayerisches Radgesetz, das Zuständigkeiten, Verfahren und Standards regelt, damit Radinfrastruktur nicht ewig diskutiert, sondern zügig geplant und gebaut werden kann. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative Radentscheid ins Leben gerufen, die im Herbst 2022 die Stimmen von über 100.000 Menschen sammeln konnte – notwendig wären nur 25.000 gewesen.
Die CSU hatte ein Radgesetz bis vor Kurzem als unnötige Bürokratie abgelehnt. Sie betonte damals, dies sei ein unerlaubter Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Nach dem Erfolg der Initiative Radentscheid hat die CSU nun mit den Freien Wählern einen eigenen Entwurf für ein solches Radgesetz veröffentlicht, das nach Einschätzung des ADFC Bayern aber deutlich zu kurz springt. Das Bündnis will nun an der Nachbesserung des Gesetzes mitarbeiten. Der ADFC betont aber, dass dafür die grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes essenziell ist.
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