Befahrung des ADFC Bochum mit dem Tiefbauamt der Stadt: hier an der Springorumtrasse, Höhe Glockengarten

Befahrung des ADFC Bochum mit dem Tiefbauamt der Stadt: hier an der Springorumtrasse, Höhe Glockengarten © ADFC Bochum

Südumfahrung der Wittener Straße

Die Südumfahrung ist kein Ersatz für Radverkehrsanlagen auf der gesamten Länge der Wittener Straße.

Im letzten Jahr wurde die Planung der Südumfahrung der Wittener Straße bekannt, die bereits im juristischen Vergleich zwischen der Stadt Bochum und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festgelegt wurde.

Zur Begutachtung dieser Strecke haben am 11.10.2021 das Tiefbauamt der Stadt Bochum und ADFC Bochum eine gemeinsame Befahrung unternommen. Nachfolgend hier die dazugehörige Stellungnahme gegenüber der Stadt Bochum mit den wesentlichen Anmerkungen aus dem Schreiben vom 25.10.2021:

Aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen auf Teilen der Wittener Straße in Altenbochum und dem bisherigen Verzicht, diese in absehbarer Zukunft zu planen und herzustellen, konzipiert die Stadt eine Nord- bzw. Südumgehung mit unterschiedlichen Streckenlängen. Die von uns befahrene Südumgehung beginnt am Knotenpunkt Wittener Str. / Ferdinandstr. und endet am Knotenpunkt Wittener Str. / Werner Hellweg.

Um die konzipierte Strecke als Radroute verantwortlich auszuweisen, bedarf es noch etlicher Maßnahmen bezüglich ihrer Sicherheit, Erkennbarkeit und Bequemlichkeit. Da der Abschnitt zwischen der Springorumtrasse und der Ferdinandstraße bereits jetzt stark frequentiert wird, sollten hier die besprochenen und zum Teil bereits geplanten Verbesserungen als erstes umgesetzt werden. Besonderes planerisches Augenmerk verdient unserer Auffassung hierbei der Einstieg an der Düppelstraße. Unabhängig von der möglichen Führung des RS1 ist dieser Knotenpunkt zeitnah fahrradgerecht umzubauen.

Die Befahrung in Altenbochum hat gezeigt, dass es hier zu wechselnden Fahrbedingungen kommt (Tempo 30 Zone / Verkehrsberuhigter Bereich / Einmündungen mit Rechts- vor Linksregelungen), die zu Unklarheiten und Unsicherheit führen.  Hier sollte neben einer sinnvollen Anpassung der Gestaltung von  Knotenpunkten „besonderes Augenmerk auf eindeutige Strukturen, Verkehrsregeln und eine besonders fehlerverzeihende Infrastruktur gelegt werden“. Die Bedingungen in der Kettelerstraße, Goystraße und Tippelspfad führten vor Augen, dass eine bevorrechtigte Routenführung für den Radverkehr nicht ohne weiteres zu realisieren ist.

Der ADFC betont, dass die sogenannte Südumfahrung der Wittener Straße kein Ersatz für Radverkehrsanlagen auf der gesamten Länge dieser Radiale sein kann, da diese Südumfahrung keine direkte oder attraktive Verbindung von Langendreer zum Stadtzentrum darstellt. Dennoch mag es sich lohnen, diese Strecke für den Radverkehr attraktiv zu machen. Größten Handlungsdruck sehen wir – wie oben angeführt – für den Abschnitt zwischen Springorumtrasse und Ferdinandstraße.

Zusammengefasst die Forderungen des ADFC Bochum dazu:

  •  Die Wittener Straße braucht auf der gesamten Länge Radverkehrsanlagen
  • Alternativführungen müssen als Radrouten allen Verkehrsteilnehmern deutlich werden und für den Radverkehr optimiert werden; vielleicht kann diese Strecke als Veloroute realisiert werden.
  •  Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Radrouten problematisch, Fahrradstraßen, Fahrradzonen  oder Varianten hiervon sind als geeignete Mittel zu prüfen.
  • Wir als ADFC Bochum erwarten von der Stadt aufzulisten, welche konkreten Handlungserfordernisse zu welchen Planungsaufträgen führen und über welche zeitliche Horizonte dabei geredet werden.

Nach Abschluss der gemeinsamen Befahrung von ADFC Bochum und Tiefbauamt wurden im Protokoll der Verwaltung die Handlungserfordernisse festgehalten, die sich aus den Eindrücken und Erkenntnissen der Beteiligten vor Ort ergeben hatten. In unserer Stellungnahme vom 25. Oktober baten wir die Verwaltung aufzulisten, welche Planungsaufträge sie daraus ableitet, welche Maßnahmen sie priorisieren will und über welche zeitlichen Horizonte dabei geredet wird. Eine Übersicht zum Zeitplan liegt inzwischen vor, bei dem Rest werden wir in unseren Gesprächen mit der Verwaltung am Ball bleiben.

Rückmeldung der Verwaltung zum Zeitplan:

Düppelstraße, Verbesserungen im Rahmen der Straßenunterhaltung

Anfang 2022

Umgestaltung der Kettelerstraße/Goystraße/ Tippelspfad

Planungsbeschluss am 06.04.2022
Umsetzung ab Herbst 2022

Um- und Ausbau Glockengarten

2023

Um- und Ausbau Laerstraße

2024

Ummarkierung des Kreuzungsbereichs Dannenbaumstraße/Wittener Straße

III. Quartal 2022

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https://www.adfc.de/artikel/suedumfahrung-der-wittener-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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