
Plötzlich geht die Tür auf: Gefahren durch Dooring-Unfälle © Wikimedia / Public Domain
Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern!
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- und Aussteigen ist die dritthäufigste Unfallursache gegenüber Radfahrenden in Berlin. Die Folge: gefährliche Dooring-Unfälle. Sichere Radwege schützen, ebenso regelkonformes Aussteigen und genügend Abstand.
Dooring-Unfälle sind Verkehrsunfälle, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür (englisch “door”) Radfahrende zum Sturz bringen. Die Verantwortung liegt in fast allen Fällen beim Autofahrenden oder seinen Fahrzeuginsassen. Zur Vermeidung von Dooring-Unfällen gibt es wichtige Tipps für Autofahrende, Radfahrende und Forderungen an Politik, Autohersteller und Verbände. Zentral für den ADFC Berlin ist Prävention durch sichere Infrastruktur.
Dooring ist häufige Unfallursache gegenüber Radfahrenden in Berlin.
Etwa fünf Prozent der Unfälle im Radverkehr in Berlin sind Dooring-Unfälle. Es ist die dritthäufigste Unfallursache gegenüber Radfahrenden: Für 2024 gab die Polizei 435 Unfälle von Radfahrenden an, die durch verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen verursacht wurden. Dooring-Unfälle bei voller Fahrt sind häufig besonders schwere Unfälle.
Prävention: Die Berliner Politik muss Radfahrende durch fehlerverzeihende Infrastruktur schützen.
Das Mobilitätsgesetz sieht sichere und geschützte Radwege vor, bei denen Radfahrende außerhalb des Türöffnungsbereiches sicher fahren können. Die Umsetzung des Radnetzes nach den Standards des Mobilitätsgesetz ist Aufgabe des Berliner Senats in Zusammenarbeit mit den Bezirken. Mit Verzögerung bei der Umsetzung und Radverkehrsplanungen, die nicht genügend Abstand zwischen Radweg und parkenden Autos vorsehen, verstößt der Senat gegen das Mobilitätsgesetz und erhöht das Risiko von Dooring-Unfällen für Radfahrende .
Außerdem ist eine Verlagerung von Parkflächen aus dem öffentlichen Raum in Parkhäuser notwendig, um das Risiko von Dooring-Unfällen zu senken und Raum für sichere Radwege zu schaffen.
Richtiges Verhalten als Autofahrender: “Holländischer Griff” sorgt für sicheres Türöffnen.
Autofahrende müssen sich vor dem Öffnen der Autotür immer davon überzeugen, dass sich kein Radfahrender dem Auto nähert. Vor dem Aussteigen sollten Autofahrende nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten schauen, analog über die rechte Schulter als Beifahrer:in. Durch die konsequente Anwendung des “holländischen Griffs” (Öffnen der Fahrertür grundsätzlich mit der "inneren"" Hand, also rechts als Fahrer:in, links als Beifahrer:in) können Autofahrende diese Sicherheitsmaßnahme in ihre Abläufe integrieren und damit Schaden abwenden. Bei dem Öffnen der Tür mit der rechten Hand wird der Oberkörper gedreht und der Blick wandert automatisch seitlich nach hinten – also auf die Fahrbahn. Kraftfahrende sollten auch aussteigende Insassen und den Schwenkbereich ihrer Türen (beidseitig) im Blick haben und verhindern, dass diese ihrerseits Türöffnungsunfälle verursachen. Eine ausführliche Erklärung findet man diesem Video.
Selbstschutz auf dem Fahrrad: Radfahrende schützen sich mit mindestens einen Meter Abstand.
Radfahrende sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten. Das Rechtsfahrgebot der StVO gilt für Radfahrende nur so weit, dass sie sich selbst damit nicht in Gefahr bringen. Als Orientierung dient der Bereich, in dem die rechten Räder der Kraftfahrzeuge ihre Spur haben. Dieser Bereich ist häufig durch die leichte Vertiefung oder eine etwas andere Oberfläche des Asphalts erkennbar.
Aufklärung und Kontrolle nötig: Sicherheitsabstand ist kein Grund zum Drängeln.
Als Radfahrende ist man oft im Dilemma: Lasse ich mich in die gefährliche Dooring-Zone drängen oder werde ich vom fahrenden Autoverkehr gefährdet. Fährt man mit genügend Abstand zu parkenden Autos auf der Straße, drängeln häufig Autofahrende, fahren dicht auf und überholen eng.
Deswegen liegt die Aufklärungsarbeit neben den Radfahrenden vor allem bei Autofahrenden: Abstand zu parkenden Autos UND Sicherheitsabstand beim Überholen sind die Sicherheit unerlässlich und in der StVO vorgeschrieben. Kraftfahrende müssen den vorgeschriebenen Überholabstand von 1,50 Metern respektieren und dürfen in keinem Fall Radfahrende „maßregeln“, weil sie fälschlicher Weise glauben, Radfahrende, die den Mindestabstand einhalten, führen “mitten auf der Straße”. Zur Umsetzung sind Aufklärung und Konsequenzen bei gefährlichem Verhalten auch am stehenden Auto nötig.
Fahrschulen und Verbände der Berufskraftfahrenden haben einen Ausbildungsauftrag.
Der “holländische Griff” wird in den Niederlanden routinemäßig mit großem Erfolg angewandt. Um dies auch in Deutschland zu erreichen, bedarf es einer deutlichen Verhaltensänderung. Berufskraftfahrende (zum Beispiel in Taxi, Lieferwagen und Lkw) sollten hierzu über ihre Arbeitgeber verpflichtet werden und können durch ihre Multiplikatorwirkung aktiv zu der notwendigen Verhaltensänderung beitragen. Fahrschulen sollten einen stärkeren Fokus in der Fahrausbildung auf diese Praxis und die nachhaltige Anwendung des “holländischen Griffs” legen. In Taxis sollte der holländische Griff auf der Rückseite der vorderen Kopfstützen abgebildet werden und Fahrgäste über das Risiko auf Fahrer- sowie Beifahrerseite aufklären.
Autohersteller müssen mit fehlerverzeihender Technik unterstützen.
Um Dooring-Unfälle zu verhindern, müssen Kraftfahrzeuge mit Warnsystemen und automatischem Stopp-System für Autotüren ausgestattet werden, die das Öffnen kurz vor und während des Vorbeifahrens eines Radfahrenden verhindern.
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