Bei der Verkehrswende geht es um mehr als Geld

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir ist der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. Er spricht sich für Gleichberechtigung in der Verkehrspolitik, eine verlässliche Finanzierung des Radverkehrs und die Verkehrswende aus.

Cem Özdemir vor dem Reichstagsgebäude.
Cem Özdemir vor dem Reichstagsgebäude. © Sedat Mehder CC BY 3.0

Herr Özdemir, im Ausschuss sprechen die Mitglieder häufig über die Mobilität der Zukunft, meist geht es dabei um Digitalisierung, Ausbau von Straßen und Schiene sowie den Luftverkehr. Wie sieht denn die Zukunft des Radverkehrs aus?

Für den Verkehrsausschuss würde ich mir wünschen, dass wir viel mehr über die Mobilität der Zukunft sprechen. Leider geben das die Gesetzentwürfe von Andreas Scheuer in der Regel nicht her, das ist zum Teil ganz schön Retro. Zum Glück lässt sich der Radverkehr davon nicht ausbremsen. Ganz im Gegenteil, fast überall wächst die Begeisterung fürs Rad. Und auch wenn ich der Corona-Krise partout nichts Gutes abgewinnen kann, wurde dadurch für alle ganz offensichtlich, was Sie, die ADFC-Mitglieder, und ich schon lange wissen: Auch das Fahrrad ist systemrelevant.

Seit Beginn der Krise vor fast einem Jahr sind noch mehr Menschen aufs Fahrrad umgestiegen. Als Möglichkeit, möglichst viel draußen an der frischen Luft zu sein und dabei auch noch anzukommen. Die Fahrradhändler haben Rekordumsätze gemacht, es gab lange Schlangen vor den Läden und wer sein Fahrrad spontan reparieren lassen wollte, wurde in der Werkstatt freundlich auf das Online-Terminbuchungssystem verwiesen. Natürlich sind unter den neuen Radfahrenden einige, die vorher mit dem ÖPNV gefahren sind, und wieder andere sind von da auch aufs Auto umgestiegen. Das lässt den positiven Klimaeffekt nicht ganz so groß ausfallen wie der Fahrradboom selbst. Aber Radeln schützt ja nicht nur das Klima, sondern macht auch Spaß und hält gesund.

Ich freue mich über jeden Kilometer, den ich mit meinem Rad zurückgelegen kann und stelle hier mal die Wette auf, dass viele, die wegen Corona aufs Rad gestiegen sind, auch dabei bleiben werden. Spätestens seit Corona hat sich das Rad als Verkehrsträger emanzipiert. Und das muss sich jetzt auch als Gleichberechtigung in der Verkehrspolitik widerspiegeln. Nicht nur in den Kommunen, in den Ländern, sondern endlich auch im Bund.

An welchen Stellschrauben muss gedreht werden, damit der Radverkehr im Ausschuss als wichtige Säule eines modernen Mobilitätssystems stärker in den Fokus rückt?

Leider macht ein grüner Ausschussvorsitzender noch keinen grünen Ausschuss, sonst stünde der Radverkehr noch weiter oben auf der Agenda. Aber ich bin optimistisch. Quer durch die demokratischen Parteien sprechen mittlerweile viele Kolleginnen und Kollegen positiv über den Radverkehr. Im Ton hat sich schon einiges verändert. Minister Scheuer steht zwar in Sachen Straßenbaupolitik und verkehrspolitischem Kulturkampf Alexander Dobrindt in nichts nach, aber zumindest hat er erkannt, dass sich mit dem Fahrrad positive Botschaften verknüpfen lassen. Aber auch bei Scheuer bleibt es bei Überschriften, denen nicht viel folgt. Erst recht nicht, wenn es darum geht, die Privilegien des Autoverkehrs gerechter neu zu verteilen. Im Zweifel gewinnen auch bei Scheuer immer die Fahrzeuge mit vier Rädern, siehe das peinliche Hickhack um die StVO-Novelle und den Bußgeldkatalog.

Was können die zusätzlichen Förderprogramme für den Radverkehr bewirken, die der Bund im Rahmen des Klimaschutzprogramms auf den Weg gebracht hat und wo muss jetzt schon erkennbar nachgesteuert werden?

Jeder zusätzliche Euro, der für den Radverkehr ausgegeben wird, ist gut investiert. Allerdings bleibt der Radverkehr in Scheuers Haushalt eine Randnotiz. Gerade einmal ein Prozent der Investitionsmittel landet beim Rad. Hinzu kommt, dass die angesprochenen Programme in der Regel eng befristet sind und deshalb strukturschwache Regionen weniger profitieren, weil sie gerade keine geeigneten Planungen in der Schublade haben.

Wir Grüne können uns beim Radverkehr noch einiges mehr vorstellen, wie die Aufstockung der Mittel für Radwege an Bundesstraßen oder ein bundesweites Programm für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Das hätte einen doppelten Effekt für die Verkehrswende. Einerseits die Stärkung des Kombinierens von Rad und Bahn und andererseits ein Schritt im Kampf gegen Fahrraddiebstahl. Die Mittel für Radverkehr aus dem Klimaschutzprogramm will die Bundesregierung im Übrigen unter anderem im Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung stellen. Das finde ich insofern bemerkenswert, als dass sich Scheuer damit ohne es zu merken von seinem eigenen Narrativ gegen die Verkehrswende verabschiedet.

Wer die Debatten im Bundestag verfolgt, weiß, dass einige bei der Debatte über Verkehrswende und Radverkehr so tun, als wäre das ein Luxus für Großstädter. Ich bin in Bad Urach groß geworden und wenn mir jemand erzählt, das Fahrrad sei eine Sache der Stadt, dann hat diese Person vor allem wenig Ahnung von ländlichen Regionen. Für viele Kinder und Jugendliche auf dem Land und für alle, die sich auch danach kein eigenes Auto leisten können, ist das Fahrrad das Mittel der Wahl, um in die Schule, in die Stadt oder zum Einkauf zu fahren. Vor allem dann, wenn Bus und Bahn nicht fahren. Es geht bei Verkehrswende eben nicht nur um mehr Geld.

Was ist außer Geld entscheidend für die Verkehrswende?

Wir haben gerade über Fördermittel für den Radverkehr gesprochen und zur Wahrheit gehört auch dazu, dass viele Mittel des Bundes gar nicht verbaut werden. Allein beim Programm für Radschnellwege liegen über 74 Millionen Euro im Verkehrsministerium rum. Kurzfristig mag das wie eine Entschuldigung wirken nach dem Motto: Wieso wollt ihr dann noch mehr Geld? Aber so werden wir nie genug Radverkehrsplanerinnen und -planer bekommen, nie mehr Geld verbauen. Was der Radverkehr braucht, ist eine dauerhaft verlässliche Finanzierung, keine eng befristeten Sonderprogramme. Es braucht eine klare Ansage des Bundes: Ja, wir wollen die Verkehrswende.

Wo liegen die Herausforderungen in den nächsten Jahren im Bereich der Mobilität?

Wir erleben gerade einen Verkehrsminister, der überfordert ist mit dem, was sich draußen alles verändert. Er kommt nicht hinterher, wenn mittlerweile der Chef des größten Autobauers der Welt voll auf E-Mobilität setzt und für den Abbau der Dieselsubventionen trommelt. Er wundert sich, wenn Umfragen mittlerweile regelmäßig gesellschaftliche Mehrheiten für ein Tempolimit auf Autobahnen prognostizieren oder der überparteiliche Städtetag zuletzt weniger Autos in Innenstädten fordert.

Wer bei weniger Autos immer noch den verkehrspolitischen Kulturkampf wittert, ist nicht up-to-date. Vor Ort geht es längst nicht mehr um ein holzschnittartiges Auto versus Fahrrad versus Fußgänger. Vor Ort geht es darum, den begrenzten Verkehrsraum möglichst gewinnbringend für alle aufzuteilen. Die meisten Autofahrer gehen eben auch mal zu Fuß oder fahren mit dem Rad. Hier heißt die Währung weniger Staus, weniger Unfälle und attraktivere Innenstädte. Und vor allem geht es darum, dass sich Eltern keine Sorgen mehr machen müssen, wenn sie ihr Kind mit dem Fahrrad zu Schule fahren lassen.

Leider denken unsere Verkehrsregeln das alles noch nicht mit. Wenn eine Kommune heute eine Fahrradstraße einrichten will, muss sie beweisen, dass dort schon viel Rad gefahren wird, obwohl das ja gerade das Ziel ist. Wer Tempo 30 einführen will, muss vorlegen, dass die Straße gefährlich ist. Ich will aber nicht, dass zuerst etwas passieren muss. Da brauchen Akteure vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit für die Verkehrswende. Was wir brauchen ist eine Art neue „Verfassung“ für die Straße, die alle Verkehrsträger gleichermaßen berücksichtigt, egal, ob und auf wie vielen Rädern sie unterwegs sind. Das kann Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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