Sicherheit von Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Oft werden Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Ihre subjektive und objektive Verkehrssicherheit wird aber kontrovers diskutiert. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ihre Verkehrssicherheit nun untersucht.

Pkw parkt auf Schutzstreifen.
Pkw parkt auf Schutzstreifen. © ADFC/Wilhelm Hörmann

Die Untersuchung belegt, was für viele Radfahrerinnen und Radfahrer „gefühlte“ Realität ist und zeigt, dass sie sich auf den markierten Anlagen nicht sicher fühlen. Insbesondere schmale Streifen meiden sie häufiger und weichen lieber auf Gehwege aus.

Radfahrer*innen werden behindert und zu eng überholt

Autofahrer*innen hingegen nutzen die Streifen zum Halten oder Parken. Fast 40 Prozent der beobachteten Radfahrer*innen auf Schutzstreifen wurden dadurch behindert. Bei den Radfahrstreifen sind es zehn Prozent.

Beim Überholen von Radfahrenden auf den Streifen unterschreitet fast jedes zweite Kraftfahrzeug den Seitenabstand von 150 cm. Wer überholt orientiert sich vor allem an den Markierungen auf der Fahrbahn und reagiert nur unzureichend auf die Position der Radfahrenden. Oft wird der eigene Fahrstreifen beim Überholen nicht verlassen.

Obwohl die Mehrheit der Unfälle an den Knotenpunkten geschehen, finden sich auf den Streckenabschnitten auch viele Unfälle im ruhenden Verkehr. Viele davon stehen im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren. Hohe Unfalldichten und Unfallraten zeigten sich insbesondere für schmale Radfahr- und Schutzstreifen sowie für solche, neben denen geparkt wird.

Einige Empfehlungen der UDV

  • Bei Radfahr- und Schutzstreifen sollten verbindlich Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zum ruhenden Verkehr markiert werden.
  • Radfahrstreifen sollten stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zur Kfz-Fahrbahn erhalten. An Stellen ohne Parkmöglichkeiten könnte dieser als Sperrfläche markiert werden.
  • Radfahr- und Schutzstreifen sollten jeweils mindestens 1,85 m breit sein.
  • Um Radfahrenden auf Radfahrstreifen ein sicheres Überholen innerhalb der Markierung zu ermöglichen, sind Breiten von mindestens 2,25 m (inklusive der linken Markierung) erforderlich, da dieser auch beim Überholen nicht verlassen werden darf.
  • Bei der Anlage von Schutzstreifen sollte die Breite der verbleibenden Restfahrbahn für den Kfz-Verkehr mindestens 5 m betragen.
  • Die hohe Anzahl von Verstößen gegen das Park- bzw. Halteverbot auf den Streifen muss konsequent überwacht und geahndet werden.
https://www.adfc.de/neuigkeit/sicherheit-von-radfahrstreifen-und-schutzstreifen

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