Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Die ADFC-Radreiseanalyse 2017

Die ADFC-Radreiseanalyse 2017

Kaum ein Urlaubssegment wächst so dynamisch, wie der Radtourismus in Deutschland. Die ADFC-Travelbike-Radreiseanalyse…

Person zeigt Smartphone mit "Gestohlen"-Anzeige vor offenem Fahrradschloss.

GPS-Tracker für Fahrräder

Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der…

Radgesetz Bayern auf der RadlNacht 2018

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober 2018 fordert der ADFC Bayern „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ und dass die…

Familienfreundlichste Stadt in Deutschland ist Wettringen.

Fahrradfreundlichkeit nur ausreichend

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um die Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

Projekt MTB-Marathon Teil 4: Countdown mit neuem Rad

Der Wettkampf rückt näher: Am 17. Juli startet das Etappenrennen Treibjagd im Dunkelwald. Mit dabei: Ein neues…

Ein kleines Kind fährt auf einem Fahrrad.

So lernen Kinder das Radfahren: ADFC-Tipps für Eltern

Voraussetzung für das Radfahren ist, dass Kinder das Fahrrad motorisch gut beherrschen. Der ADFC gibt Eltern Tipps, wie…

Kupplungsträger sind einfach zu montieren, erschweren aber den Zugang zum Kofferraum.

Fahrradträger fürs Auto

Wer Fahrräder auch mal mit dem Auto transportieren möchte, braucht ein Fahrradträgersystem. Ob auf, am oder im Auto,…

kolektif Berlin

Gesehen und Gefahren: Frühlingsgefühle

Die Uhrzeitumstellung ist überstanden und zumindest wettermäßig brechen nun bessere Zeiten an. Auch Fahrradmessen finden…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt