Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Die ADFC-Radreiseanalyse 2013

Die ADFC-Radreiseanalyse 2013

Spitzenreiter der beliebtesten deutschen Radfernwege ist wie schon im Vorjahr der Elberadweg, vor dem Main-, Weser- &…

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2025/26

Deutschland per Rad entdecken 2025 und 2026

Der neue Radtourenplaner „Deutschland per Rad entdecken“ für 2025 und 2026 zeigt beliebte Radrouten in Deutschland. Auf…

Mann kniet mit Smartphone in der Hand vor einen Rennrad mit rot leuchtendem Rücklicht an Sattelstütze. Das Rücklicht Garmin Varia RCT715 mit integrierter Kamera zeichnet permanent auf und speichert Daten aber nur bei einem erkannten Unfall.

Unfallvideos als Beweismittel: Was erlaubt das Gesetz?

Unfallvideos können vor Gericht als Beweismittel dienen. Das Grundsatzurteil lässt sich auf Dashcams am Fahrradlenker…

Schaffen Sie Bewegungsausgleich für die großen Hauptgelenke an Knien, Hüften und Schultern.

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.…

Fahrradampel

Verkehrsregeln für Radfahrende

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – Radfahrende haben alle Rechte und Pflichten wie andere Fahrzeugführende auch. Der ADFC…

Aufnahme einer Shimano-Nabenschaltung.

Nabenschaltungen am Fahrrad

Nabenschaltungen waren die ersten Schaltungen, die an Fahrrädern eingesetzt wurden. Ihre einfache Bedienung und ihre…

Rennradtourismus ist ein wachsendes Segment.

ADFC-Leitfaden Rennradtourismus

Für das noch junge Segment Rennradtourismus fehlen in Deutschland - trotz des gestiegenen Interesses - oft noch…

ADFC | Radreiseanalyse und Preisverleihung auf der ITB 2018

ADFC-Fachveranstaltungen auf der ITB 2018

Die ADFC-Fachveranstaltungen auf der ITB mit Terminen und weiteren Hinweisen finden sich auch im Programmflyer.

Housearming_Parlamentarischer_Abend_2017__c__Michael_Handelmann.jpg

ADFC-Parlamentarischer Abend 2017: „Fahrradland Deutschland. Jetzt“

Am 26. April 2017 lud der ADFC zum Parlamentarischen Empfang in seine neue Bundesgeschäftsstelle ein und präsentierte…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt