Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kindgerechte Fahrradschlösser machen Spaß und vermitteln Wertschätzung fürs Material.

Fahrradzubehör für Kinder

Radfahren macht mit dem passenden Zubehör noch viel mehr Spaß. Es gibt Kinderfahrradzubehör, das schön und praktisch…

Kauf und erste Eindrücke

Dort, wo sich Schlagbohrmaschinen und Sanitärausstattung tummeln, gibt es auch Fahrräder zu kaufen. Der Kauf im Baumarkt…

Fahrradampel

Kurzfassung des Verkehrspolitischen Programms

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage…

Radentscheid Bamberg

Radentscheid Bamberg

Der Radentscheid Bamberg hat sein Ziel bereits erreicht. Ende Januar 2018 hat der Bamberg Stadtrat die zulässigen Ziele…

Zusammenarbeit Illustration

Erfolgsfaktor: Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

Der ADFC hat in den letzten Jahren erfolgreich dazu beigetragen, wichtige Impulse zur Radverkehrsförderung aus der…

Die Mehrheit der Bevölkerung hat grundsätzlich Interesse, Rad zu fahren, wird aber häufig durch die fehlende separate Radverkehrsinfrastruktur davon abgehalten.

Gute Gründe für Tempo 30

Verkehrssicherheit, Schutz vor Lärm und lebenswerte Städte: Tempo 30 hat viele positive Auswirkungen – nicht nur auf den…

Reiseräder zeichnen sich durch hohe Belastbarkeit aus.

Reiseräder

Ob Radfernweg oder Anden-Expedition: Reiseräder sind die Packesel für jede Radreise. Sie sind robust, können viel…

Bushaltestelle mit Fahrradbügeln und Radweg im Emsland.

Mobilität auf dem Land

Auf dem Land mobil ohne eigenes Auto? Oft hört man: Die Wege sind zu lang, der Bus kommt zu selten und mit dem Rad fühlt…

Eine Person versucht, mit einem Bolzenschneider das Schloss eines Fahrrads zu knacken.

Fahrraddiebstahl vorbeugen

Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt