Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Alkohol und Radfahren

Radfahren unter Alkoholeinfluss

Alkoholkonsum und Radfahren ist keine gute Kombi. Schon eine einzige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss kann den…

Lastenanhänger

Lastenanhänger fürs Fahrrad

Sie schaffen ordentlich was weg und sind flexibler als ein Lastenrad: Anhänger für den Lastentransport machen das…

Regenbekleidung wird getestet

Zubehör und Kleidung für den Alltag

Einfach aufs Rad und los geht’s – so einfach geht das. Für alle, die regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind, gibt es aber…

Was ein Reifenwechsel ans Licht bringt

Einige hundert Kilometer sind auf dem Baumarkt-Fahrrad absolviert. Bislang schlägt es sich ganz ordentlich. Ein…

Die ADFC-Radreiseanalyse 2017

Die ADFC-Radreiseanalyse 2017

Kaum ein Urlaubssegment wächst so dynamisch, wie der Radtourismus in Deutschland. Die ADFC-Travelbike-Radreiseanalyse…

Symbolbild Pedale

Gliederungsrelaunch: Alle Infos zum Modell Pedale

Mit dem Modell „Pedale“ können Gliederungen mit größeren redaktionellen und technischen Ressourcen die visuelle Sprache…

ADFC: Parlamentarischer Abend

Mehr Fahrrad wagen – Parlamentarischer Abend des ADFC

Wie kann der fahrradfreundliche Wandel von Städten und Regionen schneller gelingen? Um diese Frage mit Politiker*innen…

Hunderte von Fahrrädern verschiedener Farben und Modelle stehen dicht gedrängt und ungeordnet auf einer befestigten Fläche; die Räder sind ineinander verschachtelt, mit Körben, Taschen und bunten Sattelbezügen ausgestattet, ohne erkennbare Parkordnung oder Abstellvorrichtungen.

Fahrräder parken: Rechte und Grenzen

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht…

Kupplungsträger sind einfach zu montieren, erschweren aber den Zugang zum Kofferraum.

Fahrradträger fürs Auto

Wer Fahrräder auch mal mit dem Auto transportieren möchte, braucht ein Fahrradträgersystem. Ob auf, am oder im Auto,…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt