Radfahrende vor dem Brandenburger Tor

Radfahrende vor dem Brandenburger Tor © ADFc Berlin / Dirk Deckbar

Wahlprüfsteine 2021: So schneiden die Berliner Parteien bei der Verkehrswende ab

Wie fahrradfreundlich sind die Berliner Parteien? Inwieweit stimmen ihre Ideen zum Radverkehr mit den Forderungen des ADFC überein? Anlässlich der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 hat der ADFC Berlin den Berliner Parteien auf den Zahn gefühlt.

Wie viele Kilometer mobilitätsgesetzkonforme Radinfrastruktur werden Sie in den kommenden fünf Jahren umsetzen? Wie viele Pkw-Parkplätze werden Sie pro Jahr zurückbauen? Diese und sechs weitere Fragen hat der ADFC Berlin als Wahlprüfsteine an die Berliner Parteien versendet. Die Antworten haben wir mit unseren Forderungen aus unserem neuen Forderungskatalog abgeglichen und bewertet. Je höher der Übereinstimmungsgrad, desto besser die Note. Den höchsten Übereinstimmungsgrad erzielten die Grünen mit 81 Prozent. Am schlechtesten schnitten FDP und CDU mit 17 bzw. 14 Prozent ab.

Die CDU
Bei der CDU finden wir wenige Ideen, dafür umso mehr Allgemeinplätze, mit denen sie bei den Fragen natürlich keine Punkte sammeln kann. Im Gegenteil führt eine Haltung sogar zu einem deutlichen Punktabzug. Der ADFC Berlin ist überzeugt davon, dass die Verkehrswende nicht allein durch attraktive Verkehrsangebote (Pull-Maßnahmen) erreicht werden kann. Es braucht zusätzlich auch Maßnahmen, die die Menschen ein wenig Richtung Verkehrswende schubsen, die also das Autofahren unattraktiver machen (Push-Maßnahmen). Die CDU aber lehnt solche Push-Maßnahmen grundsätzlich ab. Sie möchte sich auch nicht auf ein festes Kilometerziel beim Ausbau des Radnetzes festlegen. Das Gleiche bei den Finanzen: Den Radverkehrsetat möchte die CDU nicht aufstocken. Diese Haltung führt insgesamt zu einer Note von 4,4 – der schlechtesten Note unter den Parteien.

Die FDP
Die FDP ist, was den Radverkehr betrifft, nicht weit von der CDU entfernt. Sie lehnt Push-Maßnahmen ebenso ab wie ein Kilometerziel. Sie ist gegen Pop-Up-Infrastruktur und gegen ein zentrales Ziel des Mobilitätsgesetzes: nämlich, dass alle Hauptstraßen sicherer Radverkehrsanlagen erhalten sollen. Zudem möchte sie die infraVelo abschaffen, die in der jetzt endenden Legislaturperiode gegründet worden ist, um bezirksübergreifende Fahrradprojekte voranzubringen. Gewisse Übereinstimmungen mit dem ADFC gibt es bei den Forderungen, das Verwaltungspersonal aufzustocken und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Note: 4,3.

Die SPD
Der SPD fehlt es an Mut, um mit neuen Maßnahmen die Verkehrswende einzuleiten. Sie bekennt sich zwar zu festen Mindestzielen beim Radwegebau, möchte mehr Tempo 30, Kiezblocks und Ladezonen, hadert aber mit Push-Maßnahmen und bei den Finanzen. Punkten kann sie bei der Verkehrssicherheit. Diese Weiter-so-Politik führt letztendlich zu Platzierung im Mittelfeld mit einer Note von 3,3.

Die Linke
In den Antworten der Linken erkennt man Sachkenntnis auf dem Gebiet des Radverkehrs. Sie nennt die wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Verkehrswende beschleunigt werden kann. Eher kontraproduktiv ist jedoch beispielsweise das Ziel, die Bezirke in ihrer (ohnehin starken) Position weiter zu stärken, da dadurch bezirksübergreifende Fahrradprojekte weiter erschwert werden würden. Push-Maßnahmen wie eine Parkplatzreduktion möchte die Linke nur mit Anwohnerbeteiligung durchführen – Sankt Florian lässt grüßen. So kommt die Linke nur auf eine Note von 2,9.

Die Klimaliste
Diese Partei ist erst ein paar Monate alt und startet als Außenseiterin. Sie hat von selbst Kontakt zum ADFC Berlin aufgenommen, um bei dem Ranking dabei zu sein. Die Verkehrswende ist eines ihrer Kernthemen. Die Klimaliste unterstützt auch unbequeme Push-Maßnahmen und will den Radverkehrsetat deutlich aufstocken. Negativ macht sich aber ihre geringe politische Erfahrung bemerkbar – zur Verbesserung der Berliner Verwaltungsstrukturen kann sie nur wenige Ideen beitragen. Auch auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit ist sie wenig bewandert. Note: 2,2.

Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen führen das Ranking an. Bei ihnen kommen zwei Dinge vorteilhaft zusammen. Zum einen ist die Verkehrswende ein Kernthema der Partei. Zum anderen kann sie auf Regierungserfahrung in diesem Bereich zurückgreifen. Das merkt man deutlich bei den Antworten, die Sachkenntnis im Detail erkennen lassen. Die Grünen bekennen sich zudem zu Push-Maßnahmen, wie der Halbierung der Parkplätze bis 2030. Gesamtnote: 1,8. Eine Frage, die wir nicht gestellt haben, die aber im Raume steht, ist diese: In fünf Jahren Regierungsverantwortung ist wenig neue Infrastruktur auf der Straße angekommen. Wie wollen die Grünen künftig dafür sorgen, dass sie ihre selbstgesteckten Ziele auch erreichen?

Wahlprüfsteine des ADFC Berlin – die Antworten im Detail (hier als PDF)

Die Bewertungen im Detail
Die Notenvergabe erfolgte anhand eines Punktesystems. Die Parteien erhielten Pluspunkte, wenn ihre Antworten mit der vorab festgelegten ADFC Berlin-Forderung übereinstimmten. Punktabzug gab es, wenn Antworten den Forderungen widersprachen. Aus dem so ermittelten Übereinstimmungsgrad der Parteien mit dem Forderungskatalog des ADFC Berlin ergab sich pro Frage eine Note zwischen 1 und 5. Aus den Einzelnoten für die jeweils acht Antworten wurde pro Partei eine Gesamtnote gebildet.

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https://www.adfc.de/artikel/wahlpruefsteine-berliner-parteien

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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