Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Mit dem Rad zur Arbeit

Mit dem Rad zur Arbeit © ADFC | AOK

Gute Gründe für den Arbeitsweg per Rad

Der ADFC geht davon aus, dass sich die Zahl der Fahrradpendler:innen von etwa vier Millionen auch als verdoppeln ließe. Nur jeder zehnte Deutsche nutzt das Rad für Arbeitsweg – dabei gibt es dafür gute Gründe für den Umstieg.

Schneller am Ziel

Bei Entfernungen bis zu fünf Kilometern hängen Radfahrende in der Stadt alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen ab. Mit dem Pedelec sind sie sogar auf bis zu zehn Kilometern schneller.

Die nervige Parkplatzsuche entfällt: Mit dem Rad parkt man fast immer direkt vor der Tür. Feste Abfahrtszeiten? Staus? Alles kein Thema für Rad fahrende Pendlerinnen und Pendler.

Frisch und fit am Arbeitsplatz

Radfahren macht fit und wirkt stimmungsaufhellend. Die Bewegung an der frischen Luft kurbelt den Kreislauf an und fördert die Durchblutung. Radfahrende sind seltener krank – durchschnittlich einen Tag pro Jahr.

Fahrradfreundlichkeit rechnet sich also auch für Arbeitgeber:innen. Gut, wenn sie im Gegenzug Umzieh- und Waschgelegenheiten anbieten – und natürlich sichere Abstellplätze für die Fahrräder.

Was Unternehmen tun können, um fahrradfreundlich zu werden, verrät das ADFC-Projekt Fahrradfreundlicher Arbeitgeber.

Hier geht's zum Fahrradfreundlichen Arbeitgeber

Länger leben – ohne viel Mühe

Gleichzeitig ist Radfahren beste Gesundheitsprävention – ohne viel Aufwand. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO lässt sich Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen effektiv entgegenwirken, wenn man zum Beispiel fünf Mal pro Woche je 30 Minuten Rad fährt – auch aufgeteilt in kürzere Einheiten. Das schaffen die meisten locker durch den Arbeitsweg.

Mehr Spaß beim Pendeln

Auch wer einen langen Arbeitsweg hat, braucht auf den Frischekick durch das Radfahren nicht zu verzichten. Die Kombination von Rad mit Bus oder Bahn rückt immer stärker in den Fokus. An Bahnhöfen wird vermehrt Wert auf gute Abstellmöglichkeiten gelegt.

In vielen Nahverkehrszügen ist die Fahrradmitnahme an Werktagen erlaubt. Außerdem bieten Fahrrad-Verleihsysteme in vielen Städten eine schnelle und günstige Möglichkeit, die „letzte Meile“ beispielsweise vom Bahnhof zum Zielort zu schaffen.

Den Akku zum Aufladen herausnehmen
Den Akku zum Aufladen herausnehmen © pd-f | koga.com

Steuerfreier Ladestrom für private Elektrofahrräder

Das Aufladen privater Elektrofahrräder am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei (BMF-Schreiben vom 29.09.2020). Obwohl das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität“ ursprünglich nur Kraftfahrzeuge berücksichtigte, gilt die Steuerbefreiung auch für Elektrofahrräder. Der kostenlose Ladestrom zählt nicht als Arbeitslohn, weshalb keine Lohnsteuer anfällt. Die Regelung gilt bis Ende 2030, wenn Arbeitgebende den Vorteil zusätzlich zum Gehalt gewähren.

Wichtig: Für das Aufladen brauchen Beschäftigte trotzdem die Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden.

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