Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Beschädigter Radweg

Beschädigter Radweg © Felix Wells

Wie Radfahrende mit Straßenschäden und Baustellen umgehen sollten

Schlaglöcher, Frostaufbrüche oder schlecht gesicherte Baustellen gefährden Radfahrende. Gerichte sehen die Haftung häufig bei den Betroffenen – es gibt aber Ausnahmen.

Der Winter hinterlässt oft Schäden auf Radwegen und Straßen. Besonders im Frühjahr bergen Schlaglöcher und Streumaterial erhebliche Risiken für Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Während Autofahrende meist mit einem Schreck und eventuellen Fahrzeugschäden davonkommen, drohen Radfahrenden gefährliche Stürze.

Die Rechtsprechung macht deutlich: Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss selbst auf sichtbare Gefahren achten. Doch bei versteckten Risiken oder unzureichender Absicherung können Ansprüche entstehen.

Rechtslage bei Unfällen durch Straßenschäden

Gerichte urteilen bei Schadensersatzansprüchen meist zugunsten der Gemeinden. Das Landgericht München stellte fest, dass auch Anfang April noch mit Schnee und Glätte zu rechnen ist. Radfahrende müssen ihr Verhalten entsprechend anpassen (LG München I, 26 O 19348/05). Selbst im Sommer sollten sie bei erkennbaren Fahrbahnschäden vorsichtig fahren. Bei sichtbaren Mängeln haftet die Gemeinde in der Regel nicht (LG Coburg, 21 O 795/06).

Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Berliner Kammergericht entschied, dass Gemeinden vor gefährlichen Baumwurzelaufbrüchen auf Radwegen warnen müssen, wenn diese für aufmerksame Radfahrende nicht erkennbar sind. In solchen Fällen tragen die Gestürzten keine Mitschuld (KG, 9 U 103/09). Bei tiefen Schlaglöchern reicht es nicht aus, nur Warnschilder aufzustellen – die Schadensstelle muss beseitigt werden (OLG Saarbrücken, 4 U 185/09).

Bessere Chancen auf Schadensersatz bestehen bei künstlichen Hindernissen:

  • Sperrpfosten auf kombiniertem Geh- und Radweg ohne Reflektoren oder Leuchtfarbe verletzen die Verkehrssicherungspflicht. Bei bereits passierten Hindernissen tragen Radfahrende 50 Prozent Mitschuld (LG Karlsruhe, 10 U 176/05).
  • Abgesenkte Kanaldeckel auf Radwegen müssen entschärft oder vor ihnen gewarnt werden. Eine fehlende Kennzeichnung führt zu vollem Schadensersatz (OLG Frankfurt, 1 U 30/08).
  • Metallketten zwischen Pfosten benötigen nachts Reflektoren oder Warnbaken. Unkenntlich gemachte Absperrungen gelten als grobe Pflichtverletzung (OLG Hamm, I-9 U 101/07).
  • Nicht markierte Höhenunterschiede zwischen Rad- und Fußweg erfordern deutliche Kennzeichnung. Bereits geringe Niveauunterschiede lösen Haftung aus (LG Münster, 8 O 34/09).

Tipps für sicheres Fahren auf beschädigten Wegen

Der ADFC rät Radfahrenden, bei Schlaglöchern stets den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Nur so lasse sich einschätzen, ob ein Ausweichen möglich ist. Wenn nicht, sollte man kontrolliert bremsen, den Lenker fest greifen und das Hindernis mittig durchfahren. Bei stark beschädigten Radwegen erlaubt die Straßenverkehrsordnung das Ausweichen auf die Fahrbahn.

Gleichzeitig appelliert der ADFC an die Kommunen, Winterschäden zeitnah und gleichberechtigt für alle Verkehrsteilnehmende zu beseitigen. Radwege dürften nicht zugunsten der Autoinfrastruktur vernachlässigt werden. Wer Schäden meldet, trägt aktiv zur Sicherheit bei – viele Gemeinden bieten Online-Meldeportale für defekte Straßenabschnitte.

Fazit

Die Rechtsprechung macht deutlich: Radfahrende tragen viel Eigenverantwortung, doch Kommunen dürfen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht vernachlässigen. Wer Schäden meldet, dokumentiert und bei versteckten Gefahren rechtliche Schritte prüft, kann erfolgreich Entschädigung einfordern.

Gefahrenstelle Baustelle
Gefahrenstelle Baustelle © ADFC | April Agentur

Empfehlungen für sichere Baustellenabsicherung

Problematisch sind oft unzureichend abgesicherte Bau- und Arbeitsstellen im Radwegbereich. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) bietet mit ihrer Broschüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen –Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen“ konkrete Lösungsansätze. Das Dokument kann kostenlos heruntergeladen werden und zeigt, wie Absperrungen klar erkennbar bleiben und Umleitungen sicher geführt werden.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradstraße mit Anliegerregelung

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradstraßen und modale Filter

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradstraßen. Kommunen müssen nun keine besondere örtliche Gefahrenlage…

Kindertransport im Lastenrad

Kindertransport und -begleitung: Rechtliche Bestimmungen

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind…

5 Minuten Ruhe im lauten Straßenverkehr

ADFC-Aktion: 5 Minuten Ruhe

Radverkehrspolitik braucht einen größeren Stellenwert, um die derzeitigen Umstände auf den Straßen wie Stress und Lärm…

Fahrradstraße in Freiburg.

Gut umgesetzte Fahrradstraßen

Gut umgesetzt sind Fahrradstraßen komfortabel und sicher für geübte und ungeübte Radfahrende jeden Alters. Das…

Das digitale ADFC-Symposium wurde aus einem Studio mit zugeschalteten Expert*innen übertragen. Moderatorin Janine Steeger (vorne) führte durch das Programm. Im Hintergund zu sehen: Oben von links nach rechts Clyde Loakes (London), Silvia Casorrán (Barcelona), Jennifer Toole (Maryland). Unten von links: Daniel Zöhler (Bocholt), Martin Hikel (Berlin, verdeckt)

Erfolgreiches ADFC-Symposium zum Projekt InnoRAD

Ein digitales internationales Symposium präsentierte die Ergebnisse des InnoRAD-Projektes, das zwei Jahre lang…

Familienfreundlichste Stadt in Deutschland ist Wettringen.

Fahrradfreundlichkeit nur ausreichend

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um die Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Nachgefragt bei: Ann-Kathrin Schneider zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis ins Leben gerufen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, das autofixierte…

Gefahrenstellen

Gefahrenstellen auf dem Schulweg

Radfahren ist an sich ungefährlich, wäre da nicht der Verkehr: Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Autofahrer:innen, die…

https://www.adfc.de/artikel/wie-radfahrende-mit-strassenschaeden-und-baustellen-umgehen-sollten

Bleiben Sie in Kontakt