Ein leicht verschneiter Radweg.

Ein leicht verschneiter Radweg. © ADFC

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat einige wichtige Urteile zusammengestellt.

Nasses Laub auf den Wegen, durch Laubhaufen verdeckte Gefahrenstellen oder Eis und Schnee – nicht immer läuft es auf dem Fahrrad rund. In einigen Fällen mussten sich die Gerichte mit den Stürzen von Radfahrer:innen auseinandersetzen.

Rutschpartie durch Herbstlaub

Nasses Laub kann glatt wie Schmierseife sein. Diese Erfahrung musste auch eine Mountainbikerin aus dem Ruhrgebiet machen. Sie stürzte wegen der Blätterschicht auf einem Geh- und Radweg und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Im Schadensersatzprozess gegen die Stadt sprach ihr das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu.

Die beklagte Kommune sei verpflichtet, Gefahren auf ihren Verkehrsflächen zu beseitigen. Im Herbst müssten Radwege ebenfalls regelmäßig von Laub befreit werden. Das hatte die Stadt auch geplant, die Reinigungsarbeiten wurden aber zum Dienstschluss am Freitagnachmittag abgebrochen. Sie sollten gemäß dem Tourenplan am Dienstag wieder aufgenommen werden – zu spät, am Montag ereignete sich der folgenschwere Unfall.

Das OLG entschied, dass angesichts der großen Laubmengen die Reinigung auch mit Überstunden am Samstag fortzusetzen war. Der Anfall von Herbstlaub sei witterungsabhängig; dieser Gefahr könne man nicht durch unflexible Dienstpläne begegnen.

Mitschuld von 60 Prozent

Die Radfahrerin musste sich ein Mitverschulden von 60 Prozent anrechnen lassen. Sie könne, so das Gericht, nicht einfach in eine hohe Laubdecke hineinfahren, unter der sich – wie hier – eine vermoderte, glitschige Lage befinden könnte. Als Anwohnerin hätte sie bedenken müssen, dass das Laub schon längere Zeit nicht entfernt worden war und dass es am Unfalltag geregnet hatte (OLG Hamm, 9 U 170/04).

Rutschpartie durch Schnee und Eis

Auch Schnee und Eis können Radfahrende zu Fall bringen. Schadensersatz können gestürzte Radfahrer:innen aber nur erwarten, wenn die Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Die Streupflicht besteht im innerörtlichen Bereich auf der Fahrbahn auch zugunsten von Radfahrer:innen (Bundesgerichtshof – BGH III ZR 200/63).

Im Radverkehrsnetz sind nur verkehrswichtige und gefährliche Wege zu räumen. Als „gefährliche Stellen“, an denen gestreut werden muss, gelten Straßenteile, an denen Radfahrer:innen erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen (OLG Hamm 9 U 193/92). Straßeneinmündungen sollen nicht ohne weiteres dazu zählen (OLG Celle 9 U 104/00).

Glätte und Streumaßnahmen

Außergewöhnliche Glätte befreit die Gemeinde nicht von der Streupflicht, sondern verlangt im Rahmen der Leistungsfähigkeit besonders intensive Streumaßnahmen (OLG Schleswig 11 U 138/98).

Radfahrende müssen sich darauf einstellen, dass ein unbefestigter Radweg in einer städtischen Wallanlage durch andere Radfahrer:innen „zerfahren“ wird und entstandene Spurrillen während einer Frostperiode scharfkantig festfrieren können und so das Lenken erschweren (OLG Celle 9 U 199/04).

Innerhalb von Ortschaften

Ein erhebliches Mitverschulden eines gestürzten Radfahrers kann die Haftung der Gemeinde entfallen lassen, meinte das Landgericht Osnabrück und verweigerte einem Radfahrer Schmerzensgeld für ein gebrochenes Handgelenk, weil er bei erkennbarer Gefährdung durch Glatteis eine kurvige Straße befahren hatte (8 O 814/04).

Beim Sturz auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg auf Grund von Glatteis können Radfahrenden auch dann Haftungsansprüche zustehen, wenn dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geräumt werden musste und der Unfallort sich nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befand (BGH III ZR 8/03).

Nach der niedersächsischen Straßenreinigungs-Verordnung sind Geh- und Radwege in mindestens 1,50 Meter Breite mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären (OLG Celle 9 U 121/99).

Außerhalb von Ortschaften

Eine Streupflicht für Rad- und Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur ausnahmsweise. Ist der Geh- und Radweg durch Eis oder Schnee unbenutzbar, die Fahrbahn aber gestreut bzw. geräumt, dürfen Fußgänger:innen und Radfahrende die Fahrbahn benutzen (BGH III ZR 60/94).

Zurück zum Dossier

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Radfahrender Junge

Kinderfahrräder

Vom Laufrad bis zum echten Verkehrsmittel: Die Auswahl an Kinderrädern ist groß – und das erste eigene Rad fürs…

Im Vordergrund mehrere E-Scooter eines Verleihs, im Hintergrund mehrere Fahrräder, einige Personen und Gebäude

E-Scooter und Co. auf Radwegen: Was müssen Radfahrende wissen?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co.…

Geisterfahrer

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch,…

Fahrraddiebe mit Schlössern abschrecken

Die Faustregel lautet: Drei Minuten muss ein Fahrradschloss gewaltsamen Aufbruchsversuchen standhalten. Dauert es…

Fahrraddiebstahl leicht gemacht mit billigen Schlössern.

Fahrrad geklaut – was tun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den…

Mann kniet mit Smartphone in der Hand vor einen Rennrad mit rot leuchtendem Rücklicht an Sattelstütze. Das Rücklicht Garmin Varia RCT715 mit integrierter Kamera zeichnet permanent auf und speichert Daten aber nur bei einem erkannten Unfall.

Videoaufnahmen eines Verkehrsunfalls können als Beweis vor Gericht zulässig sein

Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2018 Videoaufnahmen von einem Verkehrsunfall als Beweismittel im Zivilprozess für…

Duchfahrtsverbot

Verstöße gegen Halte- und Durchfahrtsverbote

Fahren Radfahrende in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich, droht ein Bußgeld.

Schaffen Sie Bewegungsausgleich für die großen Hauptgelenke an Knien, Hüften und Schultern.

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.…

Radfahrer und Fußgänger

Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen

Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Der…

https://www.adfc.de/artikel/rutschpartien-auf-laub-eis-und-schnee

Bleiben Sie in Kontakt