Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

E-Scooter zum Leihen in Berlin. © ADFC

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der ADFC nimmt Stellung dazu und bewertet die vorgesehenen Änderungen zwiespältig.

Im Entwurf zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrüßt der ADFC zwar die verpflichtende Ausrüstung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Blinkern und die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Batterien sowie die Verbesserung der Parkständer im Interesse der Verkehrssicherheit. Die nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern sieht der ADFC hingegen kritisch.

Elektrokleinstfahrzeuge leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende, sondern ersetzen vor allem Wege, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt würden, und kannibalisieren damit den Umweltverbund. Hinzu kommt eine deutliche schlechtere CO2-Bilanz, insbesondere von gemieteten E-Tretrollern, so der ADFC und sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den folgenden geplanten neuen Vorschriften:

Mitbenutzung von Radverkehrsanlagen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge. Der ADFC hatte ihnen bei ihrer Einführung die Mitnutzung der Radverkehrsinfrastruktur zugestanden und dafür aber einen entsprechenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorausgesetzt. Doch diese hat schon mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt gehalten. Die hinzugekommenen Elektrokleinstfahrzeuge haben daher den Überholdruck auf Radverkehrsanlagen zusätzlich verstärkt.

Keine Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen

Bisher konnten Gehwege und Fußgängerzonen mit einem eigenen Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden. Das wurde nur selten genutzt. Das Zusatzzeichen soll abgeschafft werden. In Zukunft soll stattdessen die Beschilderung „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern lehnt der ADFC ab. Für die Freigabe einzelner Gehwege muss im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs weiter das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ verwendet werden.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vom gesetzlichen Überholabstand (1,50 m) lehnt der ADFC ab. Sie kann den falschen Eindruck fördern, beim Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden sei kein Mindestabstand erforderlich.

Parken auf Gehwegen

Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen sollte aus Sicht des ADFC nicht liberalisiert werden. Zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollten Elektrokleinstfahrzeuge wie andere Kfz am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden.

Bußgeldkatalog

Die geplante Erhöhung des Verwarnungsgeldes für die verbotene Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen auf 25 Euro ist zu begrüßen.

Gefährdungshaftung

Verbesserungsbedarf sieht der ADFC bei der Gefährdungs- und Halterhaftung für Kraftfahrzeuge. Zur Absicherung von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden gegen Unfallfolgen ist die Haftung des § 7 Straßenverkehrsgesetz auf Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h auszudehnen.

Zur vollständigen Stellungnahme des ADFC

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Radverkehrsförderung im Alltag

Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage…

ADFC-Fachtagung 2018: Radverkehrsinfrastruktur

ADFC-Fachtagung 2018: Moderne Radverkehrsinfrastruktur

Rund 130 Fachleute und Verkehrsplaner trafen sich am 23. April zur Fachtagung „Moderne Radverkehrsinfrastruktur für alle…

Karl-Ludwig Kelber (re.) präsentierte mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (li.) die Fahrradstraße, die mit der Fahrradnovelle der StVO 1997 eingeführt wurde.

Verkehrswende: seit mehr als 30 Jahren aktuell

Am 9. Juni 1989 hielt der damalige ADFC-Bundesvorsitzende Karl-Ludwig Kelber eine Festrede im Bremer Rathaus, in der er …

Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschloss

Fahrradschloss-Typen

Um nicht eines Tages Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden, gehört ein stabiles Fahrradschloss zur Ausstattung eines…

Eröffnung des ADFC-Symposiums #MehrPlatzFürsRad 2019 durch Bundesverkehrminister Andreas Scheuer. Er wurde begrüßt durch Rebecca Peters und Ulrich Syberg vom ADFC-Bundesvorstand.

ADFC-Symposium 2019 Mehr Platz fürs Rad

Am 15. November 2019 eröffnete Bundesverkehrsminister Scheuer das internationale ADFC-Symposium, mit dem der ADFC sein…

Illustration InnoRAD Autofreie Straßen

Temporär autofrei in Bogotá und Stockholm

Autofreie Monate und Sonntage in Bogotá und Stockholm sind ein Paradies für Menschen, die gern zu Fuß und mit dem Rad…

Auf dem Land Radfahren

Radfahren auf Fahrbahnen: Konflikte mit Autoverkehr

Radfahrende sind auf Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt. Doch im Alltag entstehen regelmäßig…

Fahrradpendeln ist beliebt

Aktion Radshuttle

Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik. Die Mobilität auf dem Fahrrad wird bereits…

Prof. Dr. Andreas Knie

Experimentierraum schaffen

Professor Dr. Andreas Knie ist damit beauftragt, das fast autofreie „Projekt Grafekiez“ in Berlin wissenschaftlich zu…

https://www.adfc.de/artikel/adfc-nimmt-zur-neufassung-der-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stellung

Bleiben Sie in Kontakt