Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

E-Scooter zum Leihen in Berlin. © ADFC

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der ADFC nimmt Stellung dazu und bewertet die vorgesehenen Änderungen zwiespältig.

Im Entwurf zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrüßt der ADFC zwar die verpflichtende Ausrüstung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Blinkern und die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Batterien sowie die Verbesserung der Parkständer im Interesse der Verkehrssicherheit. Die nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern sieht der ADFC hingegen kritisch.

Elektrokleinstfahrzeuge leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende, sondern ersetzen vor allem Wege, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt würden, und kannibalisieren damit den Umweltverbund. Hinzu kommt eine deutliche schlechtere CO2-Bilanz, insbesondere von gemieteten E-Tretrollern, so der ADFC und sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den folgenden geplanten neuen Vorschriften:

Mitbenutzung von Radverkehrsanlagen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge. Der ADFC hatte ihnen bei ihrer Einführung die Mitnutzung der Radverkehrsinfrastruktur zugestanden und dafür aber einen entsprechenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorausgesetzt. Doch diese hat schon mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt gehalten. Die hinzugekommenen Elektrokleinstfahrzeuge haben daher den Überholdruck auf Radverkehrsanlagen zusätzlich verstärkt.

Keine Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen

Bisher konnten Gehwege und Fußgängerzonen mit einem eigenen Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden. Das wurde nur selten genutzt. Das Zusatzzeichen soll abgeschafft werden. In Zukunft soll stattdessen die Beschilderung „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern lehnt der ADFC ab. Für die Freigabe einzelner Gehwege muss im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs weiter das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ verwendet werden.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vom gesetzlichen Überholabstand (1,50 m) lehnt der ADFC ab. Sie kann den falschen Eindruck fördern, beim Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden sei kein Mindestabstand erforderlich.

Parken auf Gehwegen

Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen sollte aus Sicht des ADFC nicht liberalisiert werden. Zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollten Elektrokleinstfahrzeuge wie andere Kfz am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden.

Bußgeldkatalog

Die geplante Erhöhung des Verwarnungsgeldes für die verbotene Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen auf 25 Euro ist zu begrüßen.

Gefährdungshaftung

Verbesserungsbedarf sieht der ADFC bei der Gefährdungs- und Halterhaftung für Kraftfahrzeuge. Zur Absicherung von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden gegen Unfallfolgen ist die Haftung des § 7 Straßenverkehrsgesetz auf Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h auszudehnen.

Zur vollständigen Stellungnahme des ADFC

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Das verkehrssichere Rad

Verstöße bei der Ausstattung

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ist das Fahrrad…

Fahrradweichen finden sich leider häufig in deutschen Städten.

ADFC-Position: Radfahrstreifen in Mittellage („Fahrradweichen“)

Die meisten schweren Unfälle von Radfahrenden passieren an Knotenpunkten. Fahrrad-Infrastruktur in diesem Bereich muss…

Eine fachkundige Kaufberatung kann bei der Entscheidung helfen

Fahrräder bewerten

Fahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt…

Kindertransport im Lastenrad

Kindertransport und -begleitung: Rechtliche Bestimmungen

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind…

Zwei Frauen mit Fahrrädern auf einem kleinen Marktplatz in einer brandenburgischen kleinen Stadt

Radtourismus im Fahrradland-Plus

Mehr als die Hälfte der Deutschen fährt im Urlaub und auf Tagesausflügen Rad. 2023 fanden 455 Mio. Tagesausflüge und 5,5…

Sternfahrt 2018 im Hamburg

Sternchentour 2018 im Hamburg

Sternförmig machten sich am Sonntag, den 17.06.18, etwa 28.000 Radfahrer zur alljährlichen Demonstration für den…

Radfahrende in Bremen

Radverkehr in Bremen: Nachgefragt bei Ludger Koopmann

Bremen gilt neben Münster als die deutsche Fahrradstadt. Ludger Koopmann, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender aus…

Mann mit Rad

Entscheidungshilfe für den Fahrradkauf

Nur sinnvoll ausgestattete Fahrräder sind im Alltag wirklich praktisch. Der ADFC stellt Bewertungskriterien vor, mit…

Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschloss

Fahrradschloss-Typen

Um nicht eines Tages Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden, gehört ein stabiles Fahrradschloss zur Ausstattung eines…

https://www.adfc.de/artikel/adfc-nimmt-zur-neufassung-der-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stellung

Bleiben Sie in Kontakt