Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

E-Scooter zum Leihen in Berlin. © ADFC

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der ADFC nimmt Stellung dazu und bewertet die vorgesehenen Änderungen zwiespältig.

Im Entwurf zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrüßt der ADFC zwar die verpflichtende Ausrüstung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Blinkern und die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Batterien sowie die Verbesserung der Parkständer im Interesse der Verkehrssicherheit. Die nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern sieht der ADFC hingegen kritisch.

Elektrokleinstfahrzeuge leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende, sondern ersetzen vor allem Wege, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt würden, und kannibalisieren damit den Umweltverbund. Hinzu kommt eine deutliche schlechtere CO2-Bilanz, insbesondere von gemieteten E-Tretrollern, so der ADFC und sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den folgenden geplanten neuen Vorschriften:

Mitbenutzung von Radverkehrsanlagen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge. Der ADFC hatte ihnen bei ihrer Einführung die Mitnutzung der Radverkehrsinfrastruktur zugestanden und dafür aber einen entsprechenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorausgesetzt. Doch diese hat schon mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt gehalten. Die hinzugekommenen Elektrokleinstfahrzeuge haben daher den Überholdruck auf Radverkehrsanlagen zusätzlich verstärkt.

Keine Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen

Bisher konnten Gehwege und Fußgängerzonen mit einem eigenen Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden. Das wurde nur selten genutzt. Das Zusatzzeichen soll abgeschafft werden. In Zukunft soll stattdessen die Beschilderung „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern lehnt der ADFC ab. Für die Freigabe einzelner Gehwege muss im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs weiter das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ verwendet werden.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vom gesetzlichen Überholabstand (1,50 m) lehnt der ADFC ab. Sie kann den falschen Eindruck fördern, beim Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden sei kein Mindestabstand erforderlich.

Parken auf Gehwegen

Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen sollte aus Sicht des ADFC nicht liberalisiert werden. Zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollten Elektrokleinstfahrzeuge wie andere Kfz am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden.

Bußgeldkatalog

Die geplante Erhöhung des Verwarnungsgeldes für die verbotene Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen auf 25 Euro ist zu begrüßen.

Gefährdungshaftung

Verbesserungsbedarf sieht der ADFC bei der Gefährdungs- und Halterhaftung für Kraftfahrzeuge. Zur Absicherung von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden gegen Unfallfolgen ist die Haftung des § 7 Straßenverkehrsgesetz auf Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h auszudehnen.

Zur vollständigen Stellungnahme des ADFC

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Illustration InnoRAD Autofreie Straßen

Temporär autofrei in Bogotá und Stockholm

Autofreie Monate und Sonntage in Bogotá und Stockholm sind ein Paradies für Menschen, die gern zu Fuß und mit dem Rad…

Gemeinsame Pressekonferenz von ADFC und Bundesverkehrministerium zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022.

ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Der ADFC-Fahrradklima-Test 2022 fragt nach, wie zufrieden Radfahrende vor Ort mit ihrer Situation sind. Das Ergebnis: In…

Pannenhelfer werden

Werden Sie ADFC-Pannenhelfer

Sie möchten helfen und führen oder arbeiten in einer Werkstatt, Firma oder Betrieb und kennen sich mit Fahrrädern aus?…

Was tun, wenn auf der Radtour ein Gewitter aufzieht?

Radfahren bei Gewitter

Wer eine Radtour plant, sollte sich vorher informieren, ob Gewitter angekündigt sind. Wen es trotzdem überrascht, sollte…

ADFC-Symposium Fahrradland Deutschland. Jetzt! Martha Roskowski (People for Bikes, USA) erläutert Radfahrer-Zielgruppen.

ADFC-Symposium 2016: Fahrradland Deutschland. Jetzt!

Mehr Radverkehr in Deutschland, für eine erfolgreiche Verkehrswende und lebenswerte Städte: Diese Botschaft stand im…

Aktion mehr als heiße Luft

ADFC-Aktion: Mehr als heiße Luft

Radverkehrspolitik ist nicht der nette Sonntagsausflug ins Grüne. Radverkehrspolitik soll stärker werden und nicht nur…

Fahrradampel

Verkehrsregeln für Radfahrende

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – Radfahrende haben alle Rechte und Pflichten wie andere Fahrzeugführende auch. Der ADFC…

Zusammenarbeit Illustration

Erfolgsfaktor: Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

Der ADFC hat in den letzten Jahren erfolgreich dazu beigetragen, wichtige Impulse zur Radverkehrsförderung aus der…

Eine Person versucht, mit einem Bolzenschneider das Schloss eines Fahrrads zu knacken.

Fahrraddiebstahl vorbeugen

Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die…

https://www.adfc.de/artikel/adfc-nimmt-zur-neufassung-der-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stellung

Bleiben Sie in Kontakt