
Radfahren ist aktiver Klimaschutz. © ADFC | april agentur
ADFC nimmt Stellung zum Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzprogramm soll konkrete Maßnahmen enthalten, wie die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen sind. Der ADFC empfiehlt einen schnellen Ausbau des Radverkehrs: So lässt sich eine wirkungsvolle Verkehrsverlagerung erreichen.
Mit dem Klimaschutzprogramm bezieht sich die Bundesregierung auf das Klimaschutzgesetz. Das Gesetz verpflichtet bis 2045 zur Klimaneutralität. Vorgesehen sind Zwischenziele: Bis 2030 soll eine Minderung von mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden. Bis 2040 sollen 88 Prozent weniger Emissionen als 1990 in die Luft geblasen werden.
Das Klimaschutzprogramm muss konkrete Maßnahmen nennen, wie die Klimaziele bis 2030 zu erreichen sind, sowie Perspektiven und Maßnahmen bis 2045 enthalten, auch für die einzelnen Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Gebäude. Sie müssen ihren „Emissionsminderungspfad“ mit Maßnahmen darstellen. Gleichzeitig sind Emissionen so zu reduzieren, dass Eingriffe in individuelle Freiheitsrechte und soziale Härten vermieden werden.
Verkehrssektor verfehlt Klimaziele – schon wieder
Der Verkehrssektor hat seine Klimaziele bisher verfehlt und wird dies mit den derzeitigen Maßnahmen auch erneut tun. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sind mehr Tempo und Ambitionen für wirksame Maßnahmen notwendig. Für eine wirksame Verkehrsverlagerung ist der Ausbau des Radverkehrs zentral.
Der Radverkehr wirkt schnell, ist kosteneffizient und verbessert zugleich Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität. Damit der Ausbau des Radverkehrs bundesweit gelingt, sind verbindliche Ziele und wirksame Maßnahmen im Klimaschutzprogramm notwendig, ebenso ein systematisches Umsetzungs-Monitoring sowie eine verlässliche, langfristige Finanzierung.
Nur so erhalten Kommunen und Länder die nötige Planungssicherheit, um Radverkehrsprojekte kontinuierlich vorzubereiten und umzusetzen. Eine frühzeitige Klärung der Anschlussfinanzierung über 2028 hinaus sorgt dafür, dass der Ausbau moderner, sicherer Radinfrastruktur überall in Deutschland passiert. Ohne diese Klarheit droht ab 2028 hingegen ein spürbarer Einbruch bei Planung und Bau neuer Radverkehrsprojekte.
ADFC-Empfehlungen an die Bundesregierung
Der ADFC empfiehlt der Bundesregierung, das Potenzial des Radverkehrs für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor zu nutzen und ein eigenes Maßnahmenpaket mit klaren Zielen zu benennen. Schwerpunkte sind der flächendeckende Ausbau sicherer leistungsfähiger Radnetze sowie eine flächendeckend bessere Verknüpfung von Rad und öffentlichem Verkehr durch sichere Fahrradabstellanlagen und -parkhäuser, gute Zuwege und eine nahtlose Integration.
Umsetzung messbar machen: jährlicher Fortschrittsbericht Radverkehr
Ergänzend sind verbesserte Rahmenbedingungen erforderlich, insbesondere eine verlässliche mehrjährige Finanzierung, einfache und praxistaugliche Förderverfahren für Kommunen sowie radverkehrsfreundliche Regelwerke – im Einklang mit den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans.
Klar definierte Ziele machen Fortschritt nachvollziehbar – und ermöglichen wirksame Steuerung. Daher ist ein jährlicher Fortschrittsbericht nötig, der darstellt, was geplant ist, was Baureife erreicht hat oder was bereits gebaut wurde. Werden Erfolge sichtbar gemacht und Engpässe früh erkannt, lässt sich die Umsetzung beschleunigen.
Tempo erhöhen: schnell umsetzbare Infrastrukturmaßnahmen priorisieren
Mehr Tempo ist dringend notwendig, denn eine Klimaschutzwirkung entsteht nur durch realisierte Projekte. Planung und Bau müssen zielgerichtet und schneller werden. Deshalb ist es erforderlichh, dass das Klimaschutzprogramm gezielt Maßnahmen stärkt, die kurzfristig Wirkung entfalten. Dafür sind standardisierte Lösungen, Schnellausbaumethoden wie geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) sowie modulare und serielle Ansätze (z. B. bei Fahrradparken) geeignet.
Finanzierung sicherstellen und bewährte Förderinstrumente verstetigen
Die gute Nachricht ist: Es gibt bestehende und funktionierende Förderprogramme, die verlässlich fortgeführt werden sollten. Denn befristete Programme mit haushaltsabhängig schwankenden Mitteln schaffen für Länder und Kommunen keine Planungssicherheit. Die Verlagerung der Mittel in den Klima- und Transformationsfonds erhöht zusätzlich den Druck, Mittel „jahresscharf“ auszugeben. Das begünstigt Mitnahmeeffekte, bremst die Umsetzung und treibt durch Reibungsverluste sowie Preissteigerungen die Kosten unnötig in die Höhe.
Mehrjährige Finanzierung über 2028 hinaus festlegen
Benötigt wird ein mehrjähriger Finanzierungspfad für den Radverkehr, der über 2028 hinaus Planungssicherheit schafft und die Bundesmittel so dimensioniert, dass die Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und des Nationalen Radverkehrsplans erreichbar werden.
Eine verlässliche Finanzierungsarchitektur kann der Kernhaushalt als Basis und ein überjähriger Investitionsfonds bzw. ein Pfad im Klima- und Transformationsfonds sein. Der Kernhaushalt bildet die stabile Basis mit einer dauerhaft hinterlegten Finanzierung für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Radverkehrsinfrastruktur – mit Vollzugssicherheit, kontinuierlicher Förderung und ausreichenden Planungskapazitäten in Verwaltung und nachgeordneten Stellen.
Der überjährige Investitionsfonds soll ein zusätzlicher mehrjähriger Ausbaupfad für Radverkehrs-Schwerpunkte und den Hochlauf sein, der über mehrere Jahre Mittel bereitstellt über 2028 hinaus. Eine transparente jährliche Gesamtbilanz der Radverkehrsfinanzierung und Wirkindikatoren (z. B. realisierte Kilometer, Lückenschlüsse, Abstellanlagen, Sicherheitsmaßnahmen) ist ebenfalls notwendig.
Das Fazit des ADFC
Radverkehr kann schnell, verlässlich und nachhaltig Klimaschutz liefern. Zudem kann er die Handlungsfähigkeit des Staates im Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger wirksam zeigen – wenn der Bund den Radverkehr als steuerungsfähiges Maßnahmenpaket im Klimaschutzprogramm verankert und die Finanzierung so verstetigt, dass die Ziele des Nationalen Radverkehrsplans bundesweit in sichere Infrastruktur und messbare Emissionsminderungen übersetzt werden.
Der ADFC wurde im Januar 2026 vom Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) um eine Stellungnahme mit Maßnahmenvorschlägen für das Klimaschutzprogramm gebeten, das voraussichtlich am 25. März im Kabinett verabschiedet wird. Der ADFC richtete im Vorfeld einen Appell an die Mitglieder des Bundestags, sich für einen verbindlichen Radverkehr im Klimaschutzprogramm einzusetzen.
Die ADFC-Stellungnahme ist in der blauen Medienbox zu finden.
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