
Fahrradmitnahme in Zügen des Regional- und Nahverkehrs. © ADFC/Philipp Herfort
ADFC-Position Intermodalität: Fahrradmitnahme
Der ADFC stellt in seiner Position zur Fahrradmitnahmen in Bahnen Herausforderungen und Lösungen vor. Er berücksichtigt verschiedene Perspektiven und plädiert für bundesweit einheitliche Regelungen und Preis bei der Fahrradmitnahme.
Viele Menschen möchten im Alltag und im Urlaub Fahrrad und Bahn kombinieren. Eine nahtlose Verknüpfung beider Verkehrsmittel im Sinne der Intermodalität ist auch ein Schlüssel für die Mobilitätswende.
Der ADFC fordert in seiner Position „Intermodale Kombination von Radverkehr und öffentlichem Verkehr. Fahrradmitnahme in Bahnen“ politische Entscheidungsträger:innen und Verantwortliche in Verkehrsunternehmen auf, die Rahmenbedingungen und Förderinstrumente bereitzustellen, um eine gute Fahrradmitnahme in Zügen des Fern-, Regional- und Nahverkehrs zu ermöglichen. Zudem ist der umfassende Ausbau des sicheren Fahrradparkens an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen notwendig, als weitere Option, Rad und Bahn zu nutzen.
Rad und Bahn eröffnen viele Möglichkeiten
Beide Optionen – das Rad am Bahnhof sicher abstellen oder es unkompliziert mitnehmen zu können – ermöglichen eine vollständige, einfache und leicht navigierbare Wegekette von der Haustür bis zum Zielort. Das Fahrrad ist ein effizientes und kostengünstiges Verkehrsmittel. Die Mitnahme des eigenen Rads in der Bahn eröffnet zahlreiche Möglichkeiten: Sie ist essenziell für nachhaltigen Radtourismus. Sie ermöglicht es Pendler:innen, den „letzten Kilometer“ abseits staugeplagter Straßen per Rad zurückzulegen. Zudem ist die Kombination eine praktische Alternative für alle, für die Leih- oder Sharing-Systeme (noch) keine flächendeckende Lösung bieten.

Je einfacher die Kombi von Rad und Bahn wird, desto mehr Menschen nutzen sie
Der ADFC ist überzeugt, dass je unkomplizierter sich Rad- und Bahnfahren miteinander verbinden lassen, desto eher steigen Menschen vom Auto auf den Umweltverbund um – sowohl im Alltag als auch im Tourismus.
Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP 3.0) formuliert das Ziel, die Rahmenbedingungen für intermodale Mobilität zu verbessern, dazu zählen u. a.:
- Errichten sicherer, mit den Knotenpunkten des ÖV optimal verbundener Radverkehrsnetze
- Bereitstellen sicherer und attraktiver Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen und Haltestellen
- Förderung von Fahrradverleihsystemen bzw. Sharing-Angeboten
- Entwickeln von Informationssystemen, die Nutzenden die einfache Planung ihrer Reise per Rad und anderen Verkehrsmitteln, wie der Bahn, ermöglichen
Umfragen zeigen, Menschen wollen Rad und Bahn nutzen
Repräsentative Umfragen wie der Fahrrad-Monitor 2023 zeigen, dass Menschen zum Umstieg bereit sind und unterschiedliche Verkehrsmittel nutzen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: 46 Prozent der Befragten im Fahrrad-Monitor gaben an, dass sie das Fahrrad künftig häufiger nutzen wollen als bisher. 31 Prozent der Pendelnden wären bereit, auf das Fahrrad umzusteigen, wenn es eine hinreichend gute Infrastruktur gäbe.
Bisher kombinieren lediglich 22 Prozent der Befragten das Fahrrad mit dem öffentlichen Verkehr, 34 Prozent können es sich aber künftig vorstellen. Außerdem kommt der Fahrrad-Monitor 2023 zu dem Ergebnis, dass die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln vielen Radfahrenden wichtig ist – insbesondere im Nah- und Regionalverkehr (56 %), aber auch im Fernverkehr (42 %). Die Zahlen verdeutlichen, dass es ein großes Verlagerungspotenzial für den Radverkehr und einen potenziellen Fahrgastzuwachs für den öffentlichen Verkehr gibt.
Einheitliche Regelungen und Tarife stärken die Kombi von Rad und Bahn
Die Position des ADFC zur Fahrradmitnahme in Bahnen verdeutlicht die Chancen und Herausforderungen, die mit der intermodalen Verknüpfung und Kombination von Radverkehr und öffentlichem Verkehr verbunden sind. Wichtige Impulse aus den Diskussionen und der Mitarbeit des ADFC sind in die Brancheninitiative Fahrrad und Bahnen (2022-23) eingeflossen.
Der ADFC geht dabei auf die Herausforderungen aus Sicht der Verkehrsbetriebe und Radfahrenden ein und schlägt Lösungen vor, wie ein bundesweit einheitliches Fahrradticket, analog zum Deutschland-Ticket – das den Tarifdschungel beenden kann.
Mehr Kapazitäten und mehr Barrierefreiheit
Neben der Ausweitung der Kapazitäten sind barrierefreie Zugänge von Gleisen und Stellplätzen auszubauen, denn sie sind zum Beispiel für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen, sperrigen Gepäckstücken, Fahrrädern, Sonder- und Lastenrädern notwendig. Auch bei den Beförderungsbedingungen ist eine bundesweit einheitliche Regelung anzustreben. Das gilt auch für Buchungs- und Informationssysteme, die die Fahrradmitnahme berücksichtigen und z. B. anzeigen, auf welchen Gleisabschnitten Fahrradabteile halten.
Des Weiteren gilt es eine Regelung zu finden, wie bei Zugausfällen Reservierungen und Tickets gültig bleiben und die Mitnahme von Fahrrädern ermöglicht wird. Der ADFC lehnt Sperrzeiten bei der Fahrradmitnahme als nicht zweckmäßig ab: Sie sind unübersichtlich und der Kombination der Verkehrsmittel abträglich.
Radmitnahme so einfach wie einen Rucksack mitnehmen
Die Vision des ADFC ist es, dass die Fahrradmitnahme so einfach möglich ist, wie das Mitführen eines Reisekoffers oder Rucksacks.
Die ADFC-Position „Intermodale Kombination von Radverkehr und öffentlichem Verkehr. Fahrradmitnahme in Bahnen“ ist der erste Teil einer dreiteiligen Position des ADFC zur Intermodalität. Sie lässt sich im blauen Servicekasten als PDF herunterladen.








