Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Hunderte von Fahrrädern verschiedener Farben und Modelle stehen dicht gedrängt und ungeordnet auf einer befestigten Fläche; die Räder sind ineinander verschachtelt, mit Körben, Taschen und bunten Sattelbezügen ausgestattet, ohne erkennbare Parkordnung oder Abstellvorrichtungen.

Rechtlich erlaubt, praktisch problematisch: Massenhaftes Fahrradparken ohne Struktur. © ADFC | Dieter Schulz

Fahrräder parken: Rechte und Grenzen

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht behindern. Kommunen dürfen sie dort einfach entfernen. Gerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte von Radfahrenden gestärkt.

Das Parken von Fahrrädern zählt zum Gemeingebrauch öffentlicher Straßen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt keine speziellen Parkverbote für Fahrräder. Auf Gehwegen dürfen Fahrräder stehen, solange Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl durch sie nicht behindert werden. Gerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte von Radfahrenden gestärkt.

Rechtliche Grundlagen zum Fahrradparken

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen nicht beachtet werden müssen (BVerwG, 3 C 29.03). Auch am rechten Fahrbahnrand dürfen Fahrräder längs parken, müssen bei Dunkelheit aber beleuchtet sein.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte, dass auch das Abstellen von Mieträdern zum Gemeingebrauch zählt, wenn die Fahrräder betriebsbereit und nur vorübergehend abgestellt sind (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09). Anders verhält es sich bei Schrotträdern oder Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass man sie nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen kann – hier gilt der Gemeingebrauch nicht mehr.

Behindern Fahrräder andere, dürfen sie entfernt werden

Eine Stadt darf Fahrräder nicht einfach entfernen, nur weil sie das Stadtbild stören. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied in einem Fall, dass eine „optische Belästigung“ kein ausreichender Grund sei, um ein Fahrrad zu entfernen.

In dem verhandelten Fall hatte die Stadt Göttingen das Schloss eines Fahrrads am Bahnhofsvorplatz aufgebrochen, das Rad abtransportiert und dem Besitzer die Kosten in Rechnung gestellt. Das Gericht stellte klar: Nur wenn Fahrräder andere Menschen behindern oder belästigen, dürfen sie entfernt werden. Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, nicht der Verschönerung des Stadtbilds.

Das Gericht befand, dass ein zwischen zwei Bänken abgestelltes und an einer Armlehne angeschlossenes Fahrrad niemanden nachhaltig beeinträchtige (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).

Ausnahmen beim Gemeingebrauch

Nicht alle abgestellten Fahrräder genießen den gleichen Schutz. Schrotträder oder Fahrräder mit überdimensionalen Werbetafeln fallen nicht mehr unter den Gemeingebrauch und können daher eher entfernt werden.

Bei Mieträdern haftet nicht der Verleihbetrieb für Schäden durch unsachgemäß abgestellte Fahrräder. Er muss Geschädigten lediglich Auskunft über den Namen der Person geben, die möglicherweise das Fahrrad abgestellt hat, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied.

Für Radfahrende bedeutet das: Sie dürfen ihr Fahrrad auf öffentlichen Flächen abstellen, müssen aber darauf achten, dass sie niemanden behindern. So bleibt das Fahrrad sicher und legal geparkt, und die Stadt hat keinen rechtlichen Grund, es zu entfernen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Aktion mehr als heiße Luft

ADFC-Aktion: Mehr als heiße Luft

Radverkehrspolitik ist nicht der nette Sonntagsausflug ins Grüne. Radverkehrspolitik soll stärker werden und nicht nur…

Abstandsaktion Bremen 2018

Abstandsaktion in Bremen

Im April dieses Jahres gab es eine Aktion zur Verkehrssicherheit in Bremen: den roten Teppich für Radfahrende.

Kein Wandel beim Fahrradklima

Der Radverkehr ist in aller Munde, aber auf den Straßen tut sich noch zu wenig: Der ADFC-Fahrradklima-Test 2020 zeigt,…

Flüchtlingsarbeit im ADFC

Arbeit für Geflüchtete: Integrationsbeschleuniger

Schon immer bringen die Aktivitäten rund um das Fahrrad Menschen zusammen – das große ehrenamtliche Engagement im ADFC…

Der ADFC-Bundesvorsitzende Frank Masurat spricht auf einer Bühne. Im Vordergrund zahlreiche Zuschauende.

Parlamentarischer Abend: Potenziale ausschöpfen – Klimaziele erreichen!

Am 6. Juni 2024 fand in Berlin der Parlamentarische Abend „Fahrradland Deutschland: Potenziale ausschöpfen – Klimaziele…

Grafik mit Menschen, die sich auf dem Fahrrad in einer Stadt bewegen

Der Radverkehr und sein Potenzial in Deutschland

Der ADFC hat eine Studie zum Potenzial des Radverkehrs für den Klimaschutz in Auftrag gegeben. Ergebnis: Bei…

Pop-up-Bike-Lane ADFC Köln

ADFC-Aktion: Pop-up-Bike-Lane

Eine Pop-up-Bike-Lane taucht plötzlich auf und vermittelt für ein paar Stunden ein Bild davon, wie Rad fahrende Menschen…

Radfahrerin im Winter

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind,…

Die Fahrradkette benötigt Pflege und regelmäßige Schmierung.

Fahrradketten

Die Fahrradkette muss einiges aushalten, sie ist eines der am höchsten belasteten Teile am Fahrrad. Wird sie regelmäßig…

https://www.adfc.de/artikel/fahrraeder-parken-rechte-und-grenzen

Bleiben Sie in Kontakt