Fahrräder für Bewegungseinschränkungen

Menschen mit Bewegungseinschränkungen können herkömmliche Fahrräder oft nur schlecht oder gar nicht benutzen. Es gibt aber zahlreiche Möglichkeiten, trotzdem mit dem Fahrrad mobil zu bleiben und sich so Freiheit und Selbstbestimmtheit zu erhalten.

Es gibt zahleiche körperliche Beschwerden, die es schwierig oder unmöglich machen, das Fahrrad zu benutzen. Manchmal sind es auch das Alter, die abnehmende körperliche Leistungsfähigkeit oder die langsamer werdenden Reaktionen, die vom Radfahren abhalten. Das schränkt nicht nur die eigene Mobilität ein, die mangelnde Bewegung ist auch der Gesundheit und der Lebensqualität abträglich.

Alternativen finden

Es gibt viele Möglichkeiten, trotz körperlicher Probleme die eigene Mobilität mit dem Fahrrad zu erhalten. Sie reichen von Tiefeinsteigern bis zu Spezialrädern.

Fahrräder mit tiefem Einstieg, landläufig Damenfahrräder genannt, sind auch bei Männern beliebt, denen es nicht mehr so leichtfällt, das Bein über den Sattel zu schwingen. Viele Firmen ordnen deshalb solche Modelle keinem Geschlecht mehr zu, sondern bezeichnen sie neutral als Tiefeinsteiger.

Das tiefergelegte oder bei Einrohr-Rahmen ganz fehlende Oberrohr ist eine große Erleichterung beim Auf- und Absteigen. Auch das Sicherheitsgefühl steigt, weil das Rohr in kritischen Situationen, in denen man schnell aus dem Sattel muss, nicht im Weg ist. Aber: Tiefeinsteiger- Rahmen sind verwindungsfreudiger als Diamantrahmen. Gerade mit Beladung kann es dazu kommen, dass sich das Rad während der Fahrt aufschaukelt. Das ist dann das genaue Gegenteil eines sicheren Fahrgefühls. Vor dem Kauf ist es daher ratsam, ein Rad mit Beladung auszuprobieren.

 

Leichtere Handhabung

Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn sie im Sattel sitzend mit den Füßen den Boden berühren können. Das funktioniert aber bei herkömmlichen Rädern nur, wenn der Sattel zu niedrig eingestellt ist. Das ist anstrengend und belastet die Knie beim Treten übermäßig. Es gibt aber Fahrradmodelle, deren Sattelrohr so nach hinten geneigt ist, dass der Abstand zwischen Sattel und Pedalen groß genug ist und die Füße trotzdem im Sitzen den Boden berühren können.

Die Handhabung eines Fahrrads mit 28 Zoll-Laufrädern fällt nicht immer leicht. Bei geringem Tempo macht sich die Masse der Laufräder ungünstig bemerkbar und das Rad ist schwieriger zu manövrieren. Wird es geschoben, kann die Länge des Fahrrads unhandlich sein.

Bei Elektrofahrrädern kommt das Gewicht von Motor und Akku hinzu. Daher sind bei vielen älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen Kompakt- oder Falträder beliebt. Sie lassen sich mit ihren kleinen Laufrädern lebendig steuern und leicht schieben, außerdem beanspruchen die kompakten Räder wenig Platz. Ihr Nachteil ist, dass sie bei höheren Geschwindigkeiten unruhig werden können und Bodenunebenheiten schlechter puffern.

Dreiräder

Größere körperliche Einschränkungen machen es mitunter unmöglich, auf einem zweirädrigen Fahrrad zu fahren. Dreiräder können dann eine sichere Alternative sein: Sie können nicht umkippen, das Auf- und Absteigen fällt leicht, bei Stopps ist kein Absteigen notwendig und auch bei niedrigen Geschwindigkeiten wird das Rad nicht unsicher und wackelig.

Dreiräder brauchen aber viel Platz, sind schwierig zu transportieren und nur zu vergleichsweise hohen Preisen erhältlich. Modelle, die für den regelmäßigen Gebrauch geeignet sind, starten bei Kaufpreisen ab etwa 1.000 Euro. Bei einer hochwertigen Ausstattung oder mit speziellem Zubehör klettern die Preise aber deutlich höher, insbesondere, wenn noch ein Elektromotor hinzukommt.

Die Sitze von Liegedreirädern sind häufig sehr tief und damit für bewegungseingeschränkte Menschen kaum komfortabel zu erreichen. Deshalb bieten einige Firmen Modelle mit einem höher liegenden Sitz an. Für Personen, die gar nicht selbstständig Radfahren können, sind Tandems eine Möglichkeit, trotzdem aktiv zu sein. Hier können sie als Beifahrer:innen selbst mittreten, wenn sie wollen, und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen.

Ein Arzt am Schreibtisch ist von schräg hinten zu sehen, wie er mit einem Patienten spricht.
Sollte es medzinisch notwendgi sein, können Spezialräder von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. © AOK Bundesverband

Therapieräder von der Krankenkasse

Therapiefahrräder sind meist kostspielig und Menschen, die auf sie angewiesen sind, häufig finanziell nicht auf Rosen gebettet. Unter bestimmten Umständen erstattet die Krankenkasse ein Therapiefahrrad, gegebenenfalls unter Abzug einer Eigenbeteiligung. Für Kinder ist es oft einfacher, ein Therapierad durchzusetzen als für Erwachsene, denn bei Kindern erfüllt das Fahrrad das Grundbedürfnis nach Mobilität und ermöglicht es ihnen, an Unternehmungen mit Gleichaltrigen teilzunehmen. Bei Erwachsenen hingegen wird kein derartiges Grundbedürfnis angenommen. Sie bekommen Therapieräder nur erstattet, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig sind. Was genau das bedeutet, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Therapieräder haben oft eine Hilfsmittelnummer, was bei der Bewilligung helfen kann, aber keine Grundvoraussetzung ist. Hase Bikes bietet auf der Internetseite www.hasebikes.de eine Anleitung an, wie man am besten ein Therapierad für Kinder beantragt und welche Klippen dabei zu umfahren sind. Das niederländische Unternehmen Van Raam berät auf www.vanraam.com dazu, wie Erwachsene am besten vorgehen, um ein Therapierad von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Auch andere Spezialradhersteller haben Erfahrung mit diesen Vorgängen und bieten Hilfe an.

 

Spezialzubehör

Manchmal ist spezielles Zubehör nötig, um überhaupt Fahrrad fahren zu können. Ist zum Beispiel ein Bein verkürzt, hilft ein Kurbelarmverkürzer, damit beide Beine mit der korrekten Kurbellänge treten können. Mit Pedalpendeln wird eine eingeschränkte Beugefähigkeit des Knies ausgeglichen, das hilft bei der Reha, um die Beweglichkeit zu verbessern oder wieder zu erreichen. Darüber hinaus gibt es Spezialpedale für Fußfehlstellungen, Brems- und Schalthebel zur Einhandbedienung, Gehstockhalter und mehr. Manche Modelle sind auch als Handbikes erhältlich oder umzurüsten.

Ergonomie

Im Spezialradbereich gibt es häufig keine vorgefertigten Lösungen, die zu allen Menschen passen – manchmal muss nachgeholfen werden. Manche Unternehmen bauen Fahrräder nach Maß, andere stellen benötigtes Zubehör her oder können es anpassen. Leider finden sie sich nicht immer in der Nähe. Stellt sich bei der Beratung zu einem Fahrrad oder bei der ärztlichen Diagnostik heraus, dass besondere Anpassungen nötig sind, können aber Fachhandel oder Spezialradfirmen oft entsprechende Kontakte vermitteln.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

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    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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