Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Alkohol und Radfahren © iStock.com/chabybucko

Radfahren und Alkohol

Alkohol am Lenker? Keine gute Idee. Unfälle unter Alkoholeinfluss haben meist schwere Folgen. Außerdem kann schon eine einzige Fahrt mit dem Rad unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.

2024 waren es erstmals mehr Radfahrende (43 %) als Autofahrende (39 %), die unter Alkoholeinfluss Unfälle verursachten. Das ergab eine Auswertung des Statistischen Bundesamts. Insgesamt gab es 2024 etwa 34.700 Unfälle unter Alkoholeinfluss. Das heißt, bei rund 95 Unfällen am Tag konnte bei einem Unfallbeteiligten Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

An Christi Himmelfahrt, auch als Vater- oder Herrentag bekannt, verdreifachte sich 2024 die Zahl: Es kam zu 287 Unfällen unter Alkoholeinfluss. 

Der Gedanke, betrunken Rad zu fahren, sei eine Lappalie, ist immer noch weitverbreitet. Meist gefährden sich betrunkene Radfahrende selbst, oft mit schweren Folgen. Sie können aber auch andere gefährden. Unfälle unter Alkoholeinfluss können sogar mit einem Fahrverbot enden.

Promillegrenze fürs Radfahren

Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille markiert die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Rad fahrend erwischt wird, begeht eine Straftat, darauf drohen bis zu drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, meist in Höhe eines Nettomonatsgehalts oder sogar eine Freiheitsstrafe. Außerdem wird in aller Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Strafbar kann Radfahren aber schon ab 0,3 Promille werden, wenn es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren, Gleichgewichtsproblemen und Stürzen kommt oder ein Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde.

Promillegrenze soll vor Unfällen schützen

Mit dem Fahrrad richten Menschen zwar weniger Schaden an als mit einem Auto, aber die Unfallfolgen können dennoch schwer oder tödlich sein. Die Promillegrenze soll Radfahrende davor schützen, Unfälle zu verursachen. 

Alkohol beeinflusst ab einer bestimmten Menge die Wahrnehmung, die Reaktionszeit und den Gleichgewichtssinn. Sicher Rad zu fahren, ist dann nicht mehr möglich.

Dass die obere Promillegrenze beim Fahrradfahren höher liegt, als bei motorisierten Fahrzeugen, hängt damit zusammen, dass das Gefährdungspotenzial beim Fahrrad geringer ist.

Was gilt auf einem Elektrofahrrad?

Elektrofahrräder oder Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder – hier gilt aktuell auch die Grenze von 1,6 Promille.

Anders verhält es sich bei E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder bei den S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h: Sie gelten als Kraftfahrzeuge.

Auf schnellen Pedelecs gelten Grenzwerte wie beim Auto

Dann gelten die Grenzwerte wie für Autofahrende: 0,0 Promille für Fahrer:innen bis zum 21. Geburtstag sowie für Fahranfänger:innen in der Probezeit. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, aber keine Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird beim erstmaligen Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Wer bei 0,3 bis 1,09 Promille Ausfallerscheinungen zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht, gilt als relativ fahruntüchtig und kann sich strafbar machen. Bei 1,1 Promille gelten Kfz-Fahrer:innen – und damit auch S-Pedelec-Fahrende – als absolut fahruntüchtig und machen sich strafbar. 

Fahrverbote sind auch bei Radfahrten unter Alkoholeinfluss möglich

Wird jemand wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad verurteilt, gibt es kein Fahrverbot. Aber die Fahrerlaubnisbehörde wird informiert. Sie ordnet ab 1,6 Promille in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, denn bei einer so hohen Promillezahl kann ein Alkoholproblem vorliegen.

Wer die MPU nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis – auch wenn es um eine Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss ging. Selbst wer keinen Führerschein hat, muss zur MPU.

Was passiert, wenn man die MPU verweigert?

Wer die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verweigert oder ein Gutachten mit ungünstiger Prognose nicht vorlegt, verliert die Kfz-Fahrerlaubnis. Es ist Sache der auffällig gewordenen Fahrer:innen, die Zweifel an ihrer Kraftfahreignung auszuräumen.

Die MPU kann ergeben, dass die auffällig gewordene Person auch nicht geeignet ist, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofas, Pedelecs oder Fahrräder zu führen, was zu Radfahrverboten führen kann.

Radfahrende, die keinen Führerschein haben oder sich mit seinem Verlust abfinden wollen, riskieren ebenfalls ein Radfahrverbot, wenn sie auf die Idee kommen, sich die Kosten der MPU zu sparen.

Wie lange gilt ein unbefristetes Radfahrverbot?

Das Verbot wird nach § 29 Abs. 1 StVG fünf Jahre lang im Fahreignungsregister gespeichert und anschließend gelöscht. Nach dieser Zeit darf der Eintrag nicht mehr verwertet werden – das Radfahrverbot endet nach fünf Jahren.

Darf ich das Fahrrad betrunken schieben?

Ja, wer alkoholisiert sein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, sein Fahrrad zum Beispiel nicht mehr geradeaus schieben kann, sollte es besser stehen lassen. Denn kommt es zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall, haftet man auch als Fußgänger:in.

Übrigens: Wer sich auf dem Sattel sitzend mit den Füßen vom Boden abstößt, fährt rechtlich gesehen bereits Fahrrad.

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