Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Mit dem Rad zur Arbeit

Unterbrechungen und Umwege können auf dem Arbeitsweg problematisch werden. © ADFC | AOK

Unfall auf dem Arbeitsweg: Wann greift die Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Universität. Bei Umwegen oder Zwischenstopps kann der Versicherungsschutz wegfallen. Das gilt für alle Verkehrsmittel.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Landessozialgericht Saarbrücken entschied am 22.06.2011 (L 2 U 1/11): Auch längere, aber verkehrstechnisch günstigere Strecken bleiben versichert.

Längere Wege: Dann sind sie versichert

Eine längere Route gilt als versichert, wenn sie nachweislich:

  • zeitlich kürzer ist
  • mehr Sicherheit bietet
  • übersichtlicher verläuft
  • einen besseren Ausbauzustand aufweist
  • kostengünstiger ist

Das Landessozialgericht Saarbrücken bestätigte dies im Fall eines Mofafahrers, der auf einer Kreuzung verunfallte. Er konnte dem Gericht nachweisen, warum er die kürzere, aber ungünstigere Strecke mied. Auch der ADFC hatte bereits vor dieser Entscheidung des obersten Sozialgericht des Saarlands so argumentiert.

Achtung: Hier endet der Schutz

Fahrtunterbrechungen gefährden den Versicherungsschutz. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (S 5 U 298/08): Ein Radfahrer wurde in einer Tempo 30-Zone mehrfach von einem Auto geschnitten. Der Fahrer stoppte an einer Ampel, um den Autofahrer zur Rede zu stellen. Dabei erfasste ihn das Auto. Die Richter lehnten den Versicherungsschutz ab: Die Unterbrechung hatte keinen Bezug zur Arbeit.

Die Sozialversicherung prüft nicht:

  • Verstöße gegen Verkehrsregeln
  • Mitverschulden am Unfall

Ausschlaggebend ist nur der direkte Zusammenhang zwischen Weg und Arbeit.

Das gilt für den Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz bleibt bei nachweislich besseren Routen bestehen, aber Unterbrechungen oder Routenänderungen ohne Arbeitsplatzbezug gefährden den Versicherungsschutz. Die Beweislast für die Vorteile einer alternativen Route liegt bei den Versicherten.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Parkschild mit Zeitbeschränkung

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein…

Auf dem Land Radfahren

Radfahren auf Fahrbahnen: Konflikte mit Autoverkehr

Radfahrende sind auf Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt. Doch im Alltag entstehen regelmäßig…

Ein Mann trägt ein Fahrrad in einem Treppenhaus.

Fahrräder in Mietwohnung: Wo dürfen sie stehen?

Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem…

Flüchtlingsarbeit im ADFC

Arbeit für Geflüchtete: Integrationsbeschleuniger

Schon immer bringen die Aktivitäten rund um das Fahrrad Menschen zusammen – das große ehrenamtliche Engagement im ADFC…

Fahrradpendeln ist beliebt

Aktion Radshuttle

Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik. Die Mobilität auf dem Fahrrad wird bereits…

Städtische Verkehrsszene mit Fahrradinfrastruktur

StVO-Novelle: Steckbrief Tempo 30

Die neue StVO erleichtert Tempo 30 an Schulen, Kitas und Krankenhäusern – auch auf Bundesstraßen. Neu sind…

Radfahrer mit Kopfhörer

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: 1,5 m innerorts.

StVO-Novelle in Kraft getreten

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den…

https://www.adfc.de/artikel/unfall-auf-dem-arbeitsweg-wann-greift-die-unfallversicherung

Bleiben Sie in Kontakt