Mit Reflexweste und Helm in Signalfarbe samt integriertem Rücklicht ist dieser Radfahrer rundum bestens sichtbar.

Mit Reflexweste und Helm in Signalfarbe samt integriertem Rücklicht ist dieser Radfahrer rundum bestens sichtbar. © pd-f.de/Abus

Beleuchtung und Bekleidung im Winter

Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Es gilt: Sehen und gesehen werden. Funktionierende Beleuchtung sollte am Rad oder in der Tasche dabei sein.

Der ADFC rät, das Licht schon bei Zwielicht einzuschalten – und das ist im Winter relativ oft der Fall.

Wer bei jedem Wetter unterwegs sein möchte, dem empfiehlt der ADFC eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik: Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer – am besten auch mit Standlicht.

Manche Modelle schalten sich bei Dunkelheit sogar automatisch ein. Nabendynamos rutschen, anders als Seitenläufer-Dynamos, bei Nässe oder Schneematsch nicht durch und erzeugen auch im Winter jederzeit genügend Strom.

Batteriebeleuchtung ist ebenfalls zulässig. Sie sollte immer dabei sein, um auch tagsüber auf schlechter werdende Lichtverhältnisse vorbereitet zu sein. Aber Vorsicht: Akkus halten bei Kälte oft deutlich weniger lange durch. Regelmäßiges Nachladen ist daher wichtig.

Der ADFC empfiehlt:

  • das A und O: funktionierendes Licht am Fahrrad
  • alle vorgeschriebenen Reflektoren am Fahrrad
  • Reflexstreifen an Reifen, Taschen und Bekleidung

Spätestens im Herbst sollte die Lichtanlage des Fahrrads geprüft werden. Übrigens: Wenn das Fahrrad-Rücklicht durch einen Anhänger verdeckt ist, braucht der Anhänger eine eigene Schlussleuchte. Ein Rückstrahler allein reicht dann nicht.

Gut angezogen im Winter

Im Winter sollte Kleidung nicht nur warmhalten, sondern auch gut sichtbar sein. Dafür ist es nicht notwendig, sich in neonfarbene Jacken oder Warnwesten zu hüllen. In der Stadt gibt es so viele Lichtquellen, dass man, sofern die vorgeschriebene Beleuchtung am Rad funktioniert, auch in dunkler Kleidung ausreichend sichtbar ist. Um das zu unterstützen, reichen kleine Details: Ein reflektierendes Hosenband zum Beispiel. Durch die radfahrtypische Auf- und Ab-Bewegung wissen andere Verkehrsteilnehmende direkt, was sie vor sich haben.

Sollte die Jacke keine reflektierenden Elemente aufweisen, kann man so ein Band auch um den Arm schlingen. Zudem gibt es Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern. Rucksäcke oder Gepäckträgertaschen sind üblicherweise ebenfalls mit Reflektoren ausgestattet.

Wer längere Strecken in völliger Dunkelheit fahren muss, zum Beispiel über Landstraßen, sollte dagegen darauf achten, auch reflektierende und gut sichtbare Bekleidung zu tragen, um schon auf größere Entfernung sichtbar zu sein.

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https://www.adfc.de/artikel/beleuchtung-und-bekleidung-im-winter

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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