Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage © ADFC | Dieter Schulz

Keine Parkverbote für Fahrräder

Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote. Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen und Plätzen ist grundsätzlich erlaubt. Eine Stadt oder Kommune darf Fahrräder nicht einfach entfernen.

Das Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Auch das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist erlaubt, wenn Fußgängern oder Rollstuhlfahrern der Weg nicht versperrt wird. Spezielle Parkverbote für Fahrräder sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor.

Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen müssen deshalb nicht beachtet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG, 3 C 29.03). Fahrräder dürfen auch längs am rechten Fahrbahnrand parken, nach der StVO dürfen sie bei Dunkelheit dort aber nicht unbeleuchtet stehen.

Vorübergehend abgestellt

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, dass das Abstellen von betriebsbereiten Fahrrädern, auch von Mieträdern, zum Gemeingebrauch zählt. Sie dienten Zwecken des Verkehrs, wenn sie nur vorübergehend abgestellt seien (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09).

Das Stehenlassen von Schrotträdern oder von Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass sie sich nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen lassen, zählt aber eindeutig nicht mehr zum Gemeingebrauch.

Haftung im Schadensfall unklar

Nicht immer ist eindeutig, wer für Schäden an einem umgestürzten Fahrrad haftet. Auch wenn der Fahrradnutzer zweifelsfrei feststeht, muss er nicht unbedingt für das Umstürzen einstehen. Dazu muss ihm ein Verschulden nachzuweisen sein. Das Amtsgericht Düsseldorf hielt bereits ein Abstellen nahe am Auto für schuldhaft. Schon diese leichte Fahrlässigkeit führe zur Haftung (45 C 8793/11).

Diese Rechtsprechung lehnt der ADFC ab: Das Urteil verwischt die Grenzen zwischen der verschuldensfreien Gefährdungshaftung, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, und der Haftung aus Verschulden von Radfahrern und Fußgängern. Wenn unklar bleibt, warum es umgekippt ist, haften nicht einmal Besitzer von umgestürzten Motorrädern.

Was ist mit Mieträdern?

Bei einem Mietrad ist nicht der Vermieter für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder entstanden sind. Er muss dem Geschädigten nur Auskunft über den Namen des möglichen Schädigers geben, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (30 C 1382/04-47).

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

ADFC Bielefeld Aktion Danke

ADFC-Aktion: Danke!

Radverkehrspolitik hat oft nur einen geringen Stellenwert: Wenn Geld oder Zeit übrig ist, dann macht man mal was fürs…

ADFC-Projekt InnoRADQuick Beispiel Sevilla

Sevilla: Basisradverkehrsnetz in vier Jahren

Sevilla ist noch weit davon entfernt, eine Fahrradstadt zu sein. Dennoch ist die Stadt ein weltweites Vorbild: Sie hat…

Beschädigter Radweg

Fahrradstürze durch Straßenschäden

Die Folgen eines Winters: Im Frühjahr können Schlaglöcher und Streumaterial Radfahrende aus dem Gleichgewicht bringen.…

Gemeinsame Pressekonferenz von ADFC und Bundesverkehrministerium zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022.

ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Der ADFC-Fahrradklima-Test 2022 fragt nach, wie zufrieden Radfahrende vor Ort mit ihrer Situation sind. Das Ergebnis: In…

Beleuchtung

Verstöße bei der Beleuchtung

Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Fehlt die…

Radentscheid Kassel

Position des Vorstands zu Radentscheiden

Der ADFC-Bundesvorstand begrüßt die Dynamik, mit der das Thema Radverkehr in immer mehr Städten Fahrt aufnimmt.

Ein Parkplatz ist oft größer als ein Kinderzimmer.

Parken im öffentlichen Raum

Für die einen gibt zu wenig Pkw-Parkplätze, für den Einzelhandel können sie nicht dicht genug vor der Ladentür sein und…

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

ADFC-Radreiseanalyse 2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen…

Fahrraddiebe mit Schlössern abschrecken

Die Faustregel lautet: Drei Minuten muss ein Fahrradschloss gewaltsamen Aufbruchsversuchen standhalten. Dauert es…

https://www.adfc.de/artikel/keine-parkverbote-fuer-fahrraeder

Bleiben Sie in Kontakt