Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahrer mit Kopfhörer

Musik hören und Radfahren – was ist erlaubt? © iStock.com/pixdelux

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten – das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden – solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt – oder gar ein Martinshorn überhört – gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Smartphone-Nutzung beim Radfahren

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt – vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Normalerweise zahlen Radfahrende nur die Hälfte der KFZ-Bußgelder, doch das Bundesverkehrsministerium begründet die höhere Summe damit, dass für so einen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Eine Person versucht, mit einem Bolzenschneider das Schloss eines Fahrrads zu knacken.

Fahrraddiebstahl vorbeugen

Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die…

Kinder verschiedenen Alters spielen und bewegen sich auf einer gepflasterten Straße vor einem zweistöckigen Backsteingebäude. Über der Straße hängt ein buntes Banner mit der Aufschrift „Schulstraße“ und einem grünen Baum-Symbol. Im Hintergrund sind Erwachsene zu sehen, die die Aktion begleiten.

Schulstraßen: Sicherheit vor dem Schultor

Straßensperrungen vor Schulen zu bestimmten Zeiten schaffen sichere Schulwege. Die neue StVO erleichtert es,…

Gemeinsam durch den Straßenverkehr

Nach den Radfahrübungen im Schonraum sollten Eltern und Kinder gemeinsam den Straßenverkehr erkunden. Dabei sind Eltern…

Schaffen Sie Bewegungsausgleich für die großen Hauptgelenke an Knien, Hüften und Schultern.

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.…

Verbogene Fahrradfelge

Fahrradunfall – was tun?

Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer…

Radfahrerin im Winter

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind,…

Rennräder sind Sportgeräte und auf Geschwindigkeit optimiert.

Rennräder

Stark und schnell: Rennräder sind Sportgeräte, je leichter, desto besser. Aber nicht nur im Wettbewerb werden sie…

Fahrradpendeln ist beliebt

Aktion Radshuttle

Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik. Die Mobilität auf dem Fahrrad wird bereits…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

https://www.adfc.de/artikel/beim-radfahren-abgelenkt-durch-musik-smartphone-und-co

Bleiben Sie in Kontakt