Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahrer mit Kopfhörer

Musik hören und Radfahren – was ist erlaubt? © iStock.com/pixdelux

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten – das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden – solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt – oder gar ein Martinshorn überhört – gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Smartphone-Nutzung beim Radfahren

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt – vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Normalerweise zahlen Radfahrende nur die Hälfte der KFZ-Bußgelder, doch das Bundesverkehrsministerium begründet die höhere Summe damit, dass für so einen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Auf dem Schulweg

Mit dem Rad zur Grundschule

Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab.…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Personen diskutieren über Fahrräder

Fahrradversicherungen – lohnt sich das?

Verbraucherinnen und Verbraucher geben mehr Geld für Fahrräder aus, das liegt daran, dass sie vor allem Elektrofahrräder…

Eine fachkundige Kaufberatung kann bei der Entscheidung helfen

Fahrräder bewerten

Fahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt…

Rennräder sind Sportgeräte und auf Geschwindigkeit optimiert.

Rennräder

Stark und schnell: Rennräder sind Sportgeräte, je leichter, desto besser. Aber nicht nur im Wettbewerb werden sie…

Eine Person versucht, mit einem Bolzenschneider das Schloss eines Fahrrads zu knacken.

Fahrraddiebstahl vorbeugen

Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die…

Empfehlungen des ADFC für Käufer:innen von Babboe-Lastenrädern

Der Verkaufsstopp von Babboe-Lastenrädern schlägt große Wellen. Auch in Deutschland besitzen viele Kund:innen…

Gefahrenstelle Baustelle

Bußgeldkatalog für Radfahrende

Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Eine…

Beschädigter Radweg

Wie Radfahrende mit Straßenschäden und Baustellen umgehen sollten

Schlaglöcher, Frostaufbrüche oder schlecht gesicherte Baustellen gefährden Radfahrende. Gerichte sehen die Haftung…

https://www.adfc.de/artikel/beim-radfahren-abgelenkt-durch-musik-smartphone-und-co

Bleiben Sie in Kontakt