Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Duchfahrtsverbot

Fahren Radfahrende in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich, droht ein Bußgeld. © April Agentur

Verstöße gegen Halte- und Durchfahrtsverbote

Fahren Radfahrende in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich, droht ein Bußgeld.

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich wie bestimmte Feld- oder Waldwege befahren. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeikräften nicht beachtet

Auf dem Fahrrad gilt wie im Auto: Wer Zeichen von Polizeikräften wie die Aufforderung zu halten nicht beachtet, dem droht ein Bußgeld. Mit 25 Euro werden Radfahrende zur Kasse gebeten, wenn sie Zeichen von Polizeikräften missachten.

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

Überqueren Radfahrende einen Bahnübergang obwohl die Schranke geschlossen ist, wird es teuer.

An einem Bahnübergang mit geschlossener (Halb-)Schranke müssen Radfahrende anhalten. Bei einem Verstoß liegt das Bußgeld für Radfahrende bei 350 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

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