Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder Dritte im Verlauf einer Probefahrt verletzt, ist selbst verantwortlich. Der ADFC gibt Tipps für eine sichere Probefahrt.

Kunden sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den typischen Risiken einer Probefahrt steht und ihnen nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Art der Risikoverteilung für die Autobranche entwickelt, sie lässt sich aber auf Probefahrten mit Fahrrädern übertragen. Denn: Zum einen sind Fahrrad- wie Autokäufer nicht mit den Eigentümlichkeiten des Vorführmodells vertraut, zum anderen wollen sie gerade bei einer Probefahrt die Fahreigenschaften und technischen Besonderheiten testen.

Haftungsverzicht vereinbaren

Diese risikosteigernden Faktoren sind Händlern bekannt und werden von ihnen in Kauf genommen. Bei Abwägung der Interessen ist eine Haftung der Kunden für leicht fahrlässig verursachte Schäden daher stillschweigend ausgeschlossen (BGH VIII ZR 35/71). Dass Fahrradhändler ihren Fahrzeugbestand in aller Regel nicht Vollkasko versichern, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn sie das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung nicht tragen wollen, müssen sie Kunden vor Fahrtantritt darauf hinweisen.

Der ADFC empfiehlt potenziellen Käuferinnen und Käufern vor der Probefahrt mit dem Fachhändler einen Haftungsverzicht zu vereinbaren. Eine mündliche Absprache in Gegenwart eines Zeugen wäre ausreichend, besser ist aber ein schriftlicher Nachweis. Kunden sollten danach fragen – von sich aus wird kaum ein Fahrradhändler eine für ihn nachteilige Vereinbarung anbieten. Bei privat angebotenen Fahrrädern sollten sich beide Seiten über die Haftungsfrage verständigen.

Hinweise auf verborgene Gefahren

Wenn sich Kaufinteressenten bei einer Probefahrt verletzen, sind sie in erster Linie selbst verantwortlich. Für technische Mängel als Unfallursache haften nach Schadensersatzrecht aber Händler und möglicherweise Hersteller. Auch wegen unterlassener Hinweise auf verborgene Gefahren oder technische Besonderheiten kommt eine Haftung von Händlern in Betracht.

Die Verantwortung für Schäden von Unbeteiligten folgt den allgemeinen Regeln. So sind Fahrende verantwortlich, wenn sie mit dem probeweise überlassenen Fahrrad oder Pedelec schuldhaft Fußgänger überfahren. Für die Unfallfolgen muss die eigene Privathaftpflichtversicherung aufkommen, aber nicht für den Sachschaden am anvertrauten Zweirad. Die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Obhutsklausel schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

Wer ein schnelles Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer oder ein E-Bike Probe fährt, muss auch für eine kurze Ausfahrt darauf bestehen, dass es mit dem vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen ausgestattet ist. Wenn es fehlt, füllt die private Haftpflichtversicherung diese Lücke im Versicherungsschutz nicht aus.

Verwandte Themen

Bushaltestelle mit Fahrradbügeln und Radweg im Emsland.

Mobilität auf dem Land

Auf dem Land mobil ohne eigenes Auto? Oft hört man: Die Wege sind zu lang, der Bus kommt zu selten und mit dem Rad fühlt…

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

ADFC-Radreiseanalyse 2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen…

Radfahren im Herbst.

Gesehen und Gefahren: Produkte für den Herbst und mehr

Die Radwelt-Redaktion stellt nicht nur Produkte vor, die im Herbst besonders praktisch sein können, sondern auch darüber…

Eine Probefahrt ist wichtig

Kein Fahrradkauf ohne Probefahrt

Vor dem Kauf eines neuen Fahrrads sollten Kaufinteressierte unbedingt eine Probefahrt machen. Nur so finden sie heraus,…

Ein Fahrradhelm muss dem Kind richtig passen und es muss wissen, wie es den Helm richtig aufsetzt und schließt.

Fahrradhelme für Kinder

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber…

Ein Freistellerbild vor weißem Hintergrund: Das graue Kompaktrad von Qio.

Qiompakt und vielseitig

Die Kompakträder von Qio gibt es in vielen Ausstattungsvarianten und mit einem ganzen Katalog an nützlichem Zubehör, das…

Teilnehmer wie Radfahrer des Straßenverkehrs werden durch schlechte Luftqualität beeinträchtigt.

ADFC-Arbeitshilfe Saubere Luft

Städte in Deutschland stehen vor gewaltigen Herausforder-ungen. In mehr als 70 deutschen Städten ist die Luftqualität so…

Falträder

Schon Hochräder wurden gefaltet, das Militär setzte auf Klappräder für Fallschirmspringer und in den 1970er-Jahren wurde…

Poolnudel-Aktion Bundesgeschäftsstelle

ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad

Die bundesweite ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad hat ab 2019 auf das Platzproblem auf deutschen Straßen aufmerksam…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-probefahrt-ohne-risiko

Bleiben Sie in Kontakt