Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder Dritte im Verlauf einer Probefahrt verletzt, ist selbst verantwortlich. Der ADFC gibt Tipps für eine sichere Probefahrt.

Kunden sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den typischen Risiken einer Probefahrt steht und ihnen nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Art der Risikoverteilung für die Autobranche entwickelt, sie lässt sich aber auf Probefahrten mit Fahrrädern übertragen. Denn: Zum einen sind Fahrrad- wie Autokäufer nicht mit den Eigentümlichkeiten des Vorführmodells vertraut, zum anderen wollen sie gerade bei einer Probefahrt die Fahreigenschaften und technischen Besonderheiten testen.

Haftungsverzicht vereinbaren

Diese risikosteigernden Faktoren sind Händlern bekannt und werden von ihnen in Kauf genommen. Bei Abwägung der Interessen ist eine Haftung der Kunden für leicht fahrlässig verursachte Schäden daher stillschweigend ausgeschlossen (BGH VIII ZR 35/71). Dass Fahrradhändler ihren Fahrzeugbestand in aller Regel nicht Vollkasko versichern, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn sie das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung nicht tragen wollen, müssen sie Kunden vor Fahrtantritt darauf hinweisen.

Der ADFC empfiehlt potenziellen Käuferinnen und Käufern vor der Probefahrt mit dem Fachhändler einen Haftungsverzicht zu vereinbaren. Eine mündliche Absprache in Gegenwart eines Zeugen wäre ausreichend, besser ist aber ein schriftlicher Nachweis. Kunden sollten danach fragen – von sich aus wird kaum ein Fahrradhändler eine für ihn nachteilige Vereinbarung anbieten. Bei privat angebotenen Fahrrädern sollten sich beide Seiten über die Haftungsfrage verständigen.

Hinweise auf verborgene Gefahren

Wenn sich Kaufinteressenten bei einer Probefahrt verletzen, sind sie in erster Linie selbst verantwortlich. Für technische Mängel als Unfallursache haften nach Schadensersatzrecht aber Händler und möglicherweise Hersteller. Auch wegen unterlassener Hinweise auf verborgene Gefahren oder technische Besonderheiten kommt eine Haftung von Händlern in Betracht.

Die Verantwortung für Schäden von Unbeteiligten folgt den allgemeinen Regeln. So sind Fahrende verantwortlich, wenn sie mit dem probeweise überlassenen Fahrrad oder Pedelec schuldhaft Fußgänger überfahren. Für die Unfallfolgen muss die eigene Privathaftpflichtversicherung aufkommen, aber nicht für den Sachschaden am anvertrauten Zweirad. Die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Obhutsklausel schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

Wer ein schnelles Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer oder ein E-Bike Probe fährt, muss auch für eine kurze Ausfahrt darauf bestehen, dass es mit dem vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen ausgestattet ist. Wenn es fehlt, füllt die private Haftpflichtversicherung diese Lücke im Versicherungsschutz nicht aus.

Verwandte Themen

Felgen werden mit einem Schwamm geputzt

Das Fahrrad frühlingsfit machen

Im Frühling wird die Bewegungslust grenzenlos: Viele Menschen möchten sich nun aufs Rad schwingen. Stand das Fahrrad…

Person zeigt Smartphone mit "Gestohlen"-Anzeige vor offenem Fahrradschloss.

GPS-Tracker für Fahrräder

Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der…

Beispiel geschützter Radwege in San Francisco

ADFC-Positionspapier Geschützte Radfahrstreifen

Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Geschützte Radfahrstreifen als eine Möglichkeit der Radverkehrsführung in…

Ein Fahrradhelm muss dem Kind richtig passen und es muss wissen, wie es den Helm richtig aufsetzt und schließt.

Fahrradhelme für Kinder

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber…

Ride of Silence in Hamburg (Mai 2018)

Hunderte Radfahrer/innen beim Ride of Silence in Hamburg

Über 600 Menschen aus ganz Hamburg gedachten beim Ride of Silence den im Straßenverkehr getöteten Radfahrer/innen.

Fahrradbremse

Fahrradbremsen

Früher war es nicht so einfach, insbesondere bei Nässe, sein Fahrrad zum Stehen zu bringen – heute ist das kein Problem…

Runderneuert

Fast 2.000 Kilometer ist das Rad aus dem Baumarkt mittlerweile unterwegs. Eine erste umfangreichere Renovierung wurde…

Schnittmodell Motor

Elektrorad-Motoren: Reich der Mitte?

Motoren von Elektrofahrrädern können in den Naben oder zentral im Rahmen platziert sein. Der Mittelmotor hat die größte…

Gefahrenstelle Baustelle

Bußgeldkatalog für Radfahrende

Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Eine…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-probefahrt-ohne-risiko

Bleiben Sie in Kontakt