Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder Dritte im Verlauf einer Probefahrt verletzt, ist selbst verantwortlich. Der ADFC gibt Tipps für eine sichere Probefahrt.

Kunden sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den typischen Risiken einer Probefahrt steht und ihnen nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Art der Risikoverteilung für die Autobranche entwickelt, sie lässt sich aber auf Probefahrten mit Fahrrädern übertragen. Denn: Zum einen sind Fahrrad- wie Autokäufer nicht mit den Eigentümlichkeiten des Vorführmodells vertraut, zum anderen wollen sie gerade bei einer Probefahrt die Fahreigenschaften und technischen Besonderheiten testen.

Haftungsverzicht vereinbaren

Diese risikosteigernden Faktoren sind Händlern bekannt und werden von ihnen in Kauf genommen. Bei Abwägung der Interessen ist eine Haftung der Kunden für leicht fahrlässig verursachte Schäden daher stillschweigend ausgeschlossen (BGH VIII ZR 35/71). Dass Fahrradhändler ihren Fahrzeugbestand in aller Regel nicht Vollkasko versichern, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn sie das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung nicht tragen wollen, müssen sie Kunden vor Fahrtantritt darauf hinweisen.

Der ADFC empfiehlt potenziellen Käuferinnen und Käufern vor der Probefahrt mit dem Fachhändler einen Haftungsverzicht zu vereinbaren. Eine mündliche Absprache in Gegenwart eines Zeugen wäre ausreichend, besser ist aber ein schriftlicher Nachweis. Kunden sollten danach fragen – von sich aus wird kaum ein Fahrradhändler eine für ihn nachteilige Vereinbarung anbieten. Bei privat angebotenen Fahrrädern sollten sich beide Seiten über die Haftungsfrage verständigen.

Hinweise auf verborgene Gefahren

Wenn sich Kaufinteressenten bei einer Probefahrt verletzen, sind sie in erster Linie selbst verantwortlich. Für technische Mängel als Unfallursache haften nach Schadensersatzrecht aber Händler und möglicherweise Hersteller. Auch wegen unterlassener Hinweise auf verborgene Gefahren oder technische Besonderheiten kommt eine Haftung von Händlern in Betracht.

Die Verantwortung für Schäden von Unbeteiligten folgt den allgemeinen Regeln. So sind Fahrende verantwortlich, wenn sie mit dem probeweise überlassenen Fahrrad oder Pedelec schuldhaft Fußgänger überfahren. Für die Unfallfolgen muss die eigene Privathaftpflichtversicherung aufkommen, aber nicht für den Sachschaden am anvertrauten Zweirad. Die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Obhutsklausel schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

Wer ein schnelles Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer oder ein E-Bike Probe fährt, muss auch für eine kurze Ausfahrt darauf bestehen, dass es mit dem vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen ausgestattet ist. Wenn es fehlt, füllt die private Haftpflichtversicherung diese Lücke im Versicherungsschutz nicht aus.

Verwandte Themen

Gesehen und Gefahren: Sehen und gesehen werden

Auf dem Laufsteg geht es um schicke Kleidung, auf der Straße um Sicherheit: In der dunklen Jahreszeit wollen Radfahrende…

Reifen gibt es in großer Auswahl für jeden erdenklichen Einsatzzweck.

Der richtige Reifen

Der Reifen spielt für die Fahreigenschaften des Fahrrads eine wichtige Rolle. Für unterschiedliche Einsatzzwecke gibt es…

Für Kinder, für Lasten, für Hunde: Ein faltbarer Anhänger ist eine großartige Erweiterung der Möglichkeiten eines Fahrrads. Dieser lässt sich auch als Jogger nutzen ("Kid Keeke" von Croozer).

Sicher unterwegs im Herbst

Radfahren bei herbstlichen Bedingungen ist eine gute Idee. Die tiefstehende Sonne, rutschige Blätter auf der Fahrbahn…

Eine Probefahrt ist wichtig

Kein Fahrradkauf ohne Probefahrt

Vor dem Kauf eines neuen Fahrrads sollten Kaufinteressierte unbedingt eine Probefahrt machen. Nur so finden sie heraus,…

Lastenanhänger

Lastenanhänger fürs Fahrrad

Sie schaffen ordentlich was weg und sind flexibler als ein Lastenrad: Anhänger für den Lastentransport machen das…

Die Fahrradkette benötigt Pflege und regelmäßige Schmierung.

Fahrradketten

Die Fahrradkette muss einiges aushalten, sie ist eines der am höchsten belasteten Teile am Fahrrad. Wird sie regelmäßig…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Gesehen und Gefahren: Tragende Rolle

Mit dem Fahrrad kommt man prima von A nach B und kann dabei einiges mitnehmen. Insbesondere mit den richtigen…

Stil spielt eine große Rolle bei Urban Bikes.

Urban Bikes

Nicht nur funktional, sondern schick soll es sein: Urban Bikes legen viel Wert auf Design, sie sind nicht nur ein…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-probefahrt-ohne-risiko

Bleiben Sie in Kontakt