Das wird nichts! Schlössern dieser Güte muss man schon mit einem Winkelschleifer zu Leibe rücken, um etwas zu erreichen. Mit dem Bolzenschneider knackt man nur einfache Schlossbügel.

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Fahrradversicherungen - lohnt sich das?

Der Trend zu hochpreisigen Fahrrädern hält an – vor allem durch die weiter steigende Nachfrage nach Elektrofahrrädern. Wer sich nicht allein auf Fahrradschlösser verlassen will, sucht nach einer Fahrradversicherung.

Fast die Hälfte aller im Jahr 2022 verkauften Fahrräder hatte einen Elektromotor. Ob E-Trekkingrad, E-Lastenrad oder auch hochwertiges unmotorisiertes Fahrrad: Die Kaufpreise sind hoch, das Interesse von Dieb:innen ebenfalls.

Spezielle Fahrradversicherungen gegen Diebstahl

Um sich für den Fall der Fälle zu wappnen, bietet sich daher eine Diebstahlversicherung an. Wer viele Kilometer fährt, wünscht sich zudem vielleicht noch eine Versicherung, die für Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder auch Verschleiß aufkommt.

Das Angebot an speziellen Fahrradversicherungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das ist einerseits ein Segen, weil man so eine individuell gut passende Versicherung finden kann. Andererseits heißt das aber auch, dass man die Versicherungsbedingungen gut studieren muss, um fündig zu werden, und nicht für Leistungen zahlt, die man gar nicht braucht.

Reicht die Hausratversicherung?

Hausratversicherungen schützen häufig auch Fahrräder. Allerdings nur zu wenig praxistauglichen Bedingungen: Versichert sind Fahrräder in der Regel nur, wenn sie bei einem Einbruch aus dem verschlossenen Keller, der Garage oder der Wohnung gestohlen werden.

Einen weitergehenden Schutz als den vor Feuer und Einbruchdiebstahl kann man häufig zusätzlich buchen. Das kostet extra – je nach Versicherung sogar deutlich mehr. Es kann sich lohnen, die zusätzlichen Leistungen und die entstehenden Kosten mit denen einer separaten Diebstahlversicherung zu vergleichen.

Hausratversicherung mit zusätzlichem Schutz

Auch ist die bei einem Versicherungsfall zu erstattende Summe gedeckelt – unabhängig vom Wert der Räder. Sind bei einem Fahrraddiebstahl, beispielsweise aus einer Garage, gleich mehrere Fahrräder weg, gilt das als ein Fall. Der Wert der Räder kann dann die versicherte Summe übersteigen.

Bei mehreren Fahrrädern und nur dem Wunsch nach einfachem Diebstahlschutz kann die Hausratversicherung aber eine günstige Alternative sein. Bei Fahrradversicherungen muss meist jedes Fahrrad einzeln versichert werden.

Wer eine Hausratversicherung hat, sollte daher genau lesen, wie Fahrräder geschützt sind und welche Möglichkeiten es gibt, den Diebstahlschutz und die Wertgrenze anzupassen.

Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschloss
Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschloss © pd-F

Ist eine Fahrradversicherung für mich sinnvoll?

  • Wert des Fahrrads Je teurer das Rad, desto höher der finanzielle Verlust, den eine Hausratversicherung möglicherweise nur teilweise ersetzt. Ist keine Hausratversicherung vorhanden, ist für teure Fahrräder zumindest eine Diebstahlversicherung zu empfehlen.
  • Diebstahlrisiko Wer in der Großstadt häufig mit dem Rad unterwegs ist oder es draußen abstellt, muss eher mit einem Diebstahl rechnen als jemand, der in einer Kleinstadt nur gelegentlich Rad fährt oder es vorwiegend in geschlossenen Räumen unterbringt. In diebstahlgefährdeten Gebieten kann es sich schon für günstige Fahrräder lohnen, eine Versicherung abzuschließen, die Komplett- und Teilediebstahl umfasst.
  • Nutzungsverhalten Wer viel fährt, macht viel kaputt – bei hoher Kilometerleistung zahlt sich eine Fahrradversicherung aus, die Verschleißteile ebenfalls ersetzt. Auch das Risiko von Schäden, die andere Menschen absichtlich oder unabsichtlich verursachen, ist bei starker Nutzung höher.

 

Diebstahlversicherungen

Ist keine Hausratversicherung vorhanden oder der angebotene Schutz nicht zufriedenstellend, stehen zahlreiche Diebstahlversicherungen zur Auswahl. Damit sind Fahrräder rund um die Uhr versichert.

Versicherungsleistungen genau prüfen

Die Angebote unterscheiden sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Bedingungen. Genaues Hinsehen lohnt sich, denn einige Versicherungen kosten deutlich mehr als andere, ohne mehr zu bieten.

Schloss-Vorgaben seitens der Versicherer

Bedingung für eine Entschädigung bei Diebstahl ist, dass das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. Die meisten Versicherungen fordern zusätzlich, dass das Rad an einem festen Gegenstand wie einer Abstellanlage oder einem Laternenpfahl angeschlossen gewesen sein muss. Viele Versicherungen schreiben auch Schlossmodelle oder -hersteller vor, die verwendet werden müssen. Andere geben einen Mindestpreis vor.

Diese Einschränkung der Wahlfreiheit kann man als Nachteil ansehen. Es ist aber ohnehin sinnvoll, ein hochwertiges Schloss zu verwenden und das Rad an einen festen Gegenstand anzuschließen, schließlich will man trotz Versicherung einen Diebstahl vermeiden.

Höchstgrenzen prüfen

Auch bei den Diebstahlversicherungen gibt es Höchstgrenzen beim Neupreis von Fahrrädern. Die liegen zwar sehr hoch, wer aber zum Beispiel ein hochwertiges Elektrolastenrad kauft, kann bei manchen Anbietern durchaus darüber liegen. Neben dem Diebstahl eines kompletten Rades sollte die Diebstahlversicherung auch den Teilediebstahl abdecken.

Versicherungen mit zusätzlichem Schutz

Viele Versicherungen bieten zum reinen Diebstahlschutz weitere Leistungen an. Dazu gehören zum Beispiel, dass sie Schäden durch Vandalismus, Feuer oder Unfälle bezahlen. Aber auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeit oder andere Einflüsse werden abgedeckt.

Verschleiß- und Reparaturkosten versichern, kann sich lohnen

Für Vielfahrende besonders interessant ist die Übernahme von Kosten bei Verschleiß von Teilen sowie Reparaturkosten. Elektrorad-Akkus können ebenfalls versichert werden. Je mehr Leistungen die Versicherung umfasst, desto höher ist natürlich der jährliche Beitrag. Daher gilt es, gut abzuwägen, welche Leistungen tatsächlich sinnvoll sind.

Schutzbriefleistungen für ADFC-Mitglieder im Beitrag enthalten

Einige Versicherungen bieten zudem Schutzbriefleistungen für die Reise an, wie Kleinreparaturen, Rücktransport, notwendige Hotelübernachtungen und mehr. Für ADFC-Mitglieder sind solche Leistungen innerhalb Deutschlands mit der ADFC-Pannenhilfe bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Die ADFC-PannenhilfePLUS, mit zusätzlichen und europaweiten Schutzbriefleistungen, kostet zusätzlich 11,90 Euro für Einzelmitglieder und 19,90 Euro für Familienmitgliedschaften (www.adfc.de/pannenhilfe).

Wie erfolgt die Entschädigung?

Für die Entschädigung stellen die Versicherungen Bedingungen: Bei einem Diebstahl fordern manche zum Beispiel eine Kopie einer Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Nachweise
über das verwendete Fahrradschloss.

Bei der Auswahl einer Versicherung ist auch zu beachten, wie im Schadenfall die Entschädigung erfolgt. Wird das Rad gestohlen, ist eine Erstattung des Neuwerts, ohne dass davon ein neues Rad beschafft werden muss, ideal.

Neupreis-Erstattung oder neues Fahrrad?

Eine Neupreis-Erstattung ist meist zeitlich begrenzt, nach Ablauf der Frist wird der Zeitwert erstattet. Viele Versicherungen knüpfen die Erstattung an den Kauf eines neuen Fahrrads des gleichen Typs. Wer also ein Trekkingrad versichert hat, kann die Entschädigungssumme dann nicht in ein Rennrad investieren.

Manchmal fließt kein Geld, sondern es wird ein neues Rad gestellt. Andere Leistungen wie Reparaturen rechnen manche Versicherungen direkt mit der Werkstatt ab, ohne dass die Versicherten aktiv werden müssen.

Was kosten Fahrradversicherungen?

Die Kosten der Versicherung richten sich nach dem Wert des versicherten Fahrrads und bei manchen Versicherungen auch nach dem Wohnort. Schließlich ist die Diebstahlgefahr nicht überall gleich groß. Sonst orientieren sich die Versicherungsbeiträge am Leistungsumfang.

Niedrigere Beiträge lassen sich bei einigen Anbietern erreichen, wenn man einen GPS-Tracker nutzt oder eine bestimmte Zeit schadenfrei bleibt.

Diebstahlversicherungen für normale Fahrräder sind bereits für eine Jahresprämie deutlich unter 50 Euro zu haben. Für Elektroräder geht es ab etwa 50 Euro los. Für Versicherungen mit weiteren Leistungen werden etwa 70 Euro und mehr fällig – die Beiträge können aber auch weit über 250 Euro liegen.

Wie kann ich Kosten kalkulieren?

Die Versicherungsunternehmen bieten auf ihren Internetseiten meist einen Rechner, mit dem die tatsächlichen Kosten schnell zu kalkulieren sind. Abgeschlossen werden können die Versicherungen online oder über Versicherungsmakler:innen.

Auch manche Fahrradgeschäfte bieten an, direkt beim Kauf eine Versicherung abzuschließen. Allerdings fehlt dabei der Vergleich mit anderen Angeboten und eine unabhängige Beratung.

René Filippek

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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