Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradampel

Fahrradampel © ADFC | April Agentur

Ampelregelungen für den Radverkehr

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.

Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten. Entscheidend ist nicht, wo Radfahrende fahren müssten, sondern wo sie tatsächlich unterwegs sind – unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

Welche Ampel gilt für wen?

An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.

Haben Radfahrende auf einem Bordsteinradweg ein reines Fußgängersignal vor sich, können sie laut Wortlaut der StVO nicht bestraft werden, wenn sie bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob die Ampel für Radfahrende bei ihrer Fahrbahnquerung zu sehen war.

Theoretisch begehen Radfahrende an einer Radfurt eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne eigenes Lichtsignal gemeinsam mit zu Fuß Gehenden bei deren Grün starten, obwohl das Hauptsignal noch Rot zeigt. In der Praxis sollten Polizei und Justiz ein Auge zudrücken, wenn das Vorlaufgrün genutzt wird, da keine Gefährdung durch Querverkehr besteht.

Einfache Rotlichtverstöße

Ampeln mit Kombisignalen zeigen keine Gelbphase an. Radfahrende werden daher manchmal zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreichen. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg aus Reaktionszeit und Bremsweg. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.

Für alle Ampeln gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Radfahrende müssen nur solche Anordnungen beachten, die ihnen auf ihrer Fahrt als sichtbare Lichtzeichen begegnen und die sie bei angemessener Sorgfalt wahrnehmen können.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen

Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet, sind es 100 Euro. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung zahlen Radfahrende ein Bußgeld von 120 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Mit Gefährdung anderer sind es 160 Euro, mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.

Verbotene Umgehungsversuche

Einen Rotlichtverstoß begeht auch, wer zum Abbiegen die rote Ampel umfährt, indem er dazu einen Gehweg, andere Straßenteile oder ein Eckgrundstück benutzt und innerhalb des „geschützten Bereichs“ wieder auf die Fahrbahn einfährt. Der Schutzbereich ist größer als das Viereck zwischen den Ampelmasten.

Wer bei roter Ampel absteigt und sein Fahrrad über die Fußgängerfurt schiebt, um links abzubiegen, handelt falsch. Die rote Ampel gilt auch dann, wenn man das Fahrrad schiebt. Rot bedeutet immer vollständiger Halt vor der Kreuzung und der Fußgängerfurt.

Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kein Wandel beim Fahrradklima

Der Radverkehr ist in aller Munde, aber auf den Straßen tut sich noch zu wenig: Der ADFC-Fahrradklima-Test 2020 zeigt,…

Gewinnerstädte des ADFC-Fahrradklima-Tests.

Städteranking: Gewinner und Aufholer

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

ADFC-Projekt InnoRADQuick Beispiel Sevilla

Sevilla: Basisradverkehrsnetz in vier Jahren

Sevilla ist noch weit davon entfernt, eine Fahrradstadt zu sein. Dennoch ist die Stadt ein weltweites Vorbild: Sie hat…

Illustration InnoRAD Mini-Hollands

Mini-Hollands in London

Im ADFC-Projekt „InnoRAD“ werden besonders erfolgreicher Best-Practice-Beispiele aus der internationalen…

Peabody Place in Memphis

ADFC-Workshop beleuchtet Beteiligungspraxis weltweit

Im Rahmen des ADFC-Projekts InnoRADQuick gaben Referent*innen aus dem In- und Ausland bei einem digitalen Workshop…

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

ADFC-Radreiseanalyse 2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen…

Grafik mit Menschen, die sich auf dem Fahrrad in einer Stadt bewegen

Der Radverkehr und sein Potenzial in Deutschland

Der ADFC hat eine Studie zum Potenzial des Radverkehrs für den Klimaschutz in Auftrag gegeben. Ergebnis: Bei…

Frank Masurat, Dr. Joachim Lohse und Dr. Caroline Lodemann (v. l. n. r.) diskutieren die ADFC-Vision Fahrradland-Plus.

Mobilität muss einfach und sicher sein

Große Vision kompakt erklärt: Frank Masurat und Dr. Joachim Lohse aus dem ADFC-Bundesvorstand und Dr. Caroline Lodemann,…

Was tun, wenn auf der Radtour ein Gewitter aufzieht?

Radfahren bei Gewitter

Wer eine Radtour plant, sollte sich vorher informieren, ob Gewitter angekündigt sind. Wen es trotzdem überrascht, sollte…

https://www.adfc.de/artikel/ampelregelungen-fuer-den-radverkehr

Bleiben Sie in Kontakt