Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradampel

Fahrradampel © ADFC | April Agentur

Ampelregelungen für den Radverkehr

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.

Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten. Entscheidend ist nicht, wo Radfahrende fahren müssten, sondern wo sie tatsächlich unterwegs sind – unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

Welche Ampel gilt für wen?

An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.

Haben Radfahrende auf einem Bordsteinradweg ein reines Fußgängersignal vor sich, können sie laut Wortlaut der StVO nicht bestraft werden, wenn sie bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob die Ampel für Radfahrende bei ihrer Fahrbahnquerung zu sehen war.

Theoretisch begehen Radfahrende an einer Radfurt eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne eigenes Lichtsignal gemeinsam mit zu Fuß Gehenden bei deren Grün starten, obwohl das Hauptsignal noch Rot zeigt. In der Praxis sollten Polizei und Justiz ein Auge zudrücken, wenn das Vorlaufgrün genutzt wird, da keine Gefährdung durch Querverkehr besteht.

Einfache Rotlichtverstöße

Ampeln mit Kombisignalen zeigen keine Gelbphase an. Radfahrende werden daher manchmal zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreichen. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg aus Reaktionszeit und Bremsweg. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.

Für alle Ampeln gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Radfahrende müssen nur solche Anordnungen beachten, die ihnen auf ihrer Fahrt als sichtbare Lichtzeichen begegnen und die sie bei angemessener Sorgfalt wahrnehmen können.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen

Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet, sind es 100 Euro. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung zahlen Radfahrende ein Bußgeld von 120 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Mit Gefährdung anderer sind es 160 Euro, mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.

Verbotene Umgehungsversuche

Einen Rotlichtverstoß begeht auch, wer zum Abbiegen die rote Ampel umfährt, indem er dazu einen Gehweg, andere Straßenteile oder ein Eckgrundstück benutzt und innerhalb des „geschützten Bereichs“ wieder auf die Fahrbahn einfährt. Der Schutzbereich ist größer als das Viereck zwischen den Ampelmasten.

Wer bei roter Ampel absteigt und sein Fahrrad über die Fußgängerfurt schiebt, um links abzubiegen, handelt falsch. Die rote Ampel gilt auch dann, wenn man das Fahrrad schiebt. Rot bedeutet immer vollständiger Halt vor der Kreuzung und der Fußgängerfurt.

Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Gemeinsame Pressekonferenz von ADFC und Bundesverkehrministerium zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022.

ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Der ADFC-Fahrradklima-Test 2022 fragt nach, wie zufrieden Radfahrende vor Ort mit ihrer Situation sind. Das Ergebnis: In…

Flüchtlingsarbeit im ADFC

Arbeit für Geflüchtete: Integrationsbeschleuniger

Schon immer bringen die Aktivitäten rund um das Fahrrad Menschen zusammen – das große ehrenamtliche Engagement im ADFC…

Sternfahrt 2018 im Hamburg

Sternchentour 2018 im Hamburg

Sternförmig machten sich am Sonntag, den 17.06.18, etwa 28.000 Radfahrer zur alljährlichen Demonstration für den…

ADFC-Projekt InnoRADQuick Beispiel Sevilla

Sevilla: Basisradverkehrsnetz in vier Jahren

Sevilla ist noch weit davon entfernt, eine Fahrradstadt zu sein. Dennoch ist die Stadt ein weltweites Vorbild: Sie hat…

Was tun, wenn auf der Radtour ein Gewitter aufzieht?

Radfahren bei Gewitter

Wer eine Radtour plant, sollte sich vorher informieren, ob Gewitter angekündigt sind. Wen es trotzdem überrascht, sollte…

Ein Mann codiert mit einem Nadeldrucker ein auf der Seite liegendes Fahrrad, während die Besitzerin zuschaut.

Fahrrad-Codierung

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie…

Ein Mann trägt ein Fahrrad in einem Treppenhaus.

Fahrräder in Mietwohnung: Wo dürfen sie stehen?

Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem…

Auswahl beim Fahrradkauf

Das richtige Alltagsrad

Fahrräder für den Alltagseinsatz sind Multitalente. Ob der kurze Weg zum Bäcker oder tägliches Pendeln zur Arbeit, ob…

Geisterfahrer

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch,…

https://www.adfc.de/artikel/ampelregelungen-fuer-den-radverkehr

Bleiben Sie in Kontakt