Radfahrerin auf Fahrbahn, bedrängt von Kfz.

Die aktuellen Straßenverhältnisse bedrängen und gefährden Radfahrende zu oft. © ADFC/April Agentur

Bündnis fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis geschmiedet, um die Reform des Straßenverkehrsrechts massiv voranzubringen. Umwelt- und Verkehrsverbände sowie Fahrradbranche unterstützen den ADFC und seinen Gesetzentwurf – das „Gute Straßen für alle-Gesetz“.

Radfahrende brauchen Mut, denn viel zu oft enden ihre Wege einfach im Nichts oder führen direkt in den fließenden Autoverkehr. Für sie sind gut ausgebaute, durchgehende und sichere Strecken Mangelware, weil das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nach wie vor den flüssigen Autoverkehr zum Ziel hat.

ADFC liefert Gesetzesvorschlag

Zudem sind die Klimaziele im Verkehrsbereich mit einer Antriebswende vom Verbrenner- zum Elektromotor allein nicht zu erreichen, sondern nur mit einer echte Verkehrswende mit massiver Verlagerung von Autofahrten auf nachhaltige Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den Öffentlichen Nahverkehr. Der ADFC fordert daher, das Straßenverkehrsgesetz umgehend zu modernisieren, um die Verkehrswende möglich zu machen.

Der ADFC hat mit dem "Gute Straßen für alle-Gesetz" bereits einen entsprechenden Vorschlag geliefert. Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters traf sich im März zusammen mit Vorstandskollegen und Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Dabei thematisierten sie die StVG-Reform und überreichtem dem Minister den aktualisierten ADFC-Gesetzentwurf. Mit der StVO-Novelle 2020 konnte der ADFC einige Verbesserungen für Radfahrende erreichen und hat seinen Gesetzentwurf entsprechend angepasst.

ADFC im BMVD am 17. März 2022
Bundesverkehrsminister Wissing mit dem Gute-Straßen-für-alle-Gesetz. © ADFC/Deckbar

Es war einmal ...

… ein Straßenverkehrsgesetz, das seit über 100 Jahren in § 1 mit „Kraftfahrzeuge …“ beginnt. Nun ist es Zeit, das zu ändern. Tatsächlich wurde 1952 das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ von 1909 in das „Straßenverkehrsgesetz“ umbenannt und mit seinem alten Inhalt im Bundesgesetzblatt neu verkündet. Obwohl es dem Namen nach Geltung für den gesamten Straßenverkehr beansprucht, entspricht sein Aufbau weiter dem „Kraftfahrzeuggesetz“ der Kaiserzeit. § 1 StVG regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugen, § 2 die Fahrerlaubnis, §§ 7 bis 20 die Haftpflicht für den Betrieb von Kfz und die §§ 21 ff die Strafvorschriften. Es sind weitere Kapitel hinzugekommen, die ebenfalls nur den Kfz-Verkehr betreffen. Höchste Zeit, dass das "Straßenverkehrsgesetz" zum "Gute-Straßen-für-alle-Gesetz" wird.

 

Zahlreiche Unterstützer*innen

Um den politischen Druck jetzt kräftig zu erhöhen, hat der ADFC ein Bündnis geschmiedet. Ihm haben sich Verkehrs-, Verbraucher- und Umweltverbände angeschlossen wie BUND, Bundesverband Carsharing, Bundesverband Zukunft Fahrrad, Changing Cities, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e. V., Greenpeace, Klima Allianz, Verkehrsclub Deutschland, Verband Service und Fahrrad, Verbraucherzentrale Bundesverband und Zweirad- Industrie-Verband sowie Akteure der Fahrradindustrie. Das Bündnis stellte Anfang Juni seine Forderungen vor (hier geht es zur Pressemitteilung)

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wir wollen mit dem Bündnis erreichen, dass das reformierte StVG bis Ende des Jahres verabschiedet wird und im ersten Quartal 2023 in Kraft tritt. 2023 kann dann die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Reform ist überfällig und dringend notwendig.“

In der Bundespressekongerenz stellten bteiligte Verbände das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor.
Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

 

 

Nur herumgedoktert

Es sei seit Jahrzehnten nur an den Gesetzen herumgedoktert, hier eine Ausnahme und da eine Ergänzung gemacht worden, aber das zentrale Problem wurde nicht gelöst: Das Straßenverkehrsgesetz stellt den Autoverkehr in den Mittelpunkt. "Sein Ziel ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs – der Mensch und seine Bedürfnisse sind eine Randnotiz", so Peters.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, ergänzt: „Natürlich müssen wir aus dem Verbrennermotor aussteigen – aber die Antriebswende reicht für den nachhaltigen Verkehr nicht aus. Die Menschen brauchen im 21. Jahrhundert vor allem gute Alternativen zum Auto. Das StVG ist im Kern noch das Kraftfahrzeug-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort."

 

Koalitionsvertrag sieht Reform vor.

Die Notwendigkeit einer Reform hat die Politik erkannt: Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen. Bundesverkehrsminister Wissing hat Städten und Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum versprochen und will den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit berücksichtigen.

Reform in zwei Schritten.

Als erstes muss das StVG vom Deutschen Bundestag neu ausgerichtet werden, dann kann die StVO unter Mitwirkung der Bundesländer neugefasst werden. „Der ADFC fordert, dass die Vision Zero – keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr – als Leitidee in § 1 StVG verankert wird. Auch die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen gleichberechtigt in § 6 StVG aufgenommen werden. Auf dieser Ermächtigung beruht die StVO, deren § 45 neugefasst werden muss. Er bestimmt, nach welchen Kriterien Straßenverkehrsbehörden vor Ort den Straßenverkehr regeln können“, sagt Roland Huhn, ADFC-Referent Recht.

Schnelle Umsetzung nötig

Nur so können Kommunen Lücken im Radwegenetz schließen, mehr gute Radwege anlegen, Veränderungen vornehmen, die für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen die Verhältnisse im Straßenverkehr verbessern und aktive Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel gegenüber der Leichtigkeit des Autoverkehrs priorisieren. Nur so können sie ihren Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern. Denn wer sich auf dem Rad nicht sicher fühlt, wird sein Mobilitätsverhalten nicht ändern. Dabei spart jeder Weg, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, fossile Energie und trägt zum Klimaschutz bei. Darum ist es jetzt so wichtig, dass die Reform in diesem Jahr angegangen und umgesetzt wird.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

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    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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