ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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Nachgefragt bei: Ann-Kathrin Schneider zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis ins Leben gerufen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, das autofixierte Straßenverkehrsgesetz zu reformieren. Die ADFC-Bundesgeschäftsführerin äußert sich zu den Hintergründen.

Der ADFC macht mit dem Bündnis bei der Reform des StVG mächtig Druck und gibt einen straffen Zeitplan vor. Warum gerade jetzt?

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes treibt der ADFC schon seit 2019 voran und hat es geschafft, dass sie im Koalitionsvertrag verankert ist. Durch den Krieg in der Ukraine verändert sich vieles: Menschen überdenken ihr Mobilitätsverhalten, wollen Sprit und Gas sparen, befürworten Tempolimits und autofreie Sonntage. Einen Großteil aller Autofahrten auf kurzen Distanzen könnten wir auf das Fahrrad verlagern. Es gibt mehr als 130 Städte, die flächendeckend Tempo 30 einführen wollen. Kommunen und Länder rufen die Förderprogramme des Bundes ab, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Doch aller Veränderungswillen wird durch das Straßenverkehrsgesetz ausgebremst.

Was muss am Straßenverkehrsgesetz geändert werden?

Zügig mit dem Auto voranzukommen, ist im aktuellen Straßenverkehrsgesetz wichtiger als der Schutz von Menschen und ihrer Gesundheit oder der Klimaschutz. Das StVG dient alleine der „Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“. Vorbeugende Maßnahmen, etwa damit Unfälle gar nicht erst passieren, oder um Menschen vor Lärm und Abgasen zu schützen, sind nur sehr eingeschränkt erlaubt. Das verdeutlicht ein Beispiel: Der Bau eines geschützten Radfahrstreifens in Düsseldorf ist vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen gescheitert. Das Anliegen, Radfahrende vor parkenden Lkw am Fahrbahnrand zu schützen und die Situation für Rad fahrende Kinder zu verbessern, reichte nicht aus. Dem Gericht fehlte dafür eine Rechtsgrundlage und es vermisste für die rechtmäßige Anordnung eines Radfahrstreifens Verkehrszählungen und Unfallstatistiken.

Es muss erst Unfälle geben, bevor etwas unternommen werden kann?

Es ist rechtlich nicht zulässig, einen Radfahrstreifen alleine deshalb einzurichten, weil er eine Lücke im Radverkehrsnetz schließt oder weil er den Radverkehr fördert. Die Krux: Auf schlechten Radwegen sind meist nur wenige Radfahrende unterwegs, die Verkehrszählungen belegen daher kaum einen Bedarf, und es ändert sich nichts. Auch der Verweis auf Unfallstatistiken zeigt: Bevor ein durchgehender Radweg genehmigt wird, müssen erst Radfahrende bei Unfällen verletzt werden. Regelungen, die moderne Mobilität und Klimaschutz fördern sollen – etwa durch sichere, durchgehende Radwege oder Fahrradstraßen – sind auf Grundlage des geltenden Straßenverkehrsgesetzes nur schwer möglich.

Wenn das Straßenverkehrsgesetz keine Förderung des Radverkehrs erlaubt, warum kann es die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs zum Ziel haben?

Das lässt sich nur durch seine Geschichte als Kraftfahrzeuggesetz begründen. Das StVG hat zwar den Anspruch, verkehrspolitisch neutral zu sein, faktisch privilegiert es den Autoverkehr und verhindert so die Verkehrswende. Deshalb ist es höchste Zeit für ein echtes Straßenverkehrsgesetz. Es geht uns nicht darum, das Auto abzuschaffen, aber wir wollen die Privilegien des Autos in der Gesetzgebung abschaffen. Unser Ziel ist ein Straßenverkehrsgesetz, das klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel priorisiert. Künftig muss es Kommunen viel leichter möglich sein, Fahrradstraßen einzurichten. Der vorhandene Platz muss gerecht und im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes verteilt werden können.
Vor allem aber wollen wir ein Gesetz, das immer und überall den Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in den Fokus stellt. Deshalb will der ADFC die Vision Zero im StVG verankern: Unser Leben und unsere körperliche Unversehrtheit sind das Kostbarste, was wir haben. Wer zu Fuß geht oder das Fahrrad nutzt, muss sich sicher fühlen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Verkehrswende gelingen kann.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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https://www.adfc.de/artikel/nachgefragt-bei-ann-kathrin-schneider-zur-reform-des-strassenverkehrsgesetzes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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