Auf dem Schulweg

Mit dem Rad zur Schule © ADFC | Gerhard Westrich

Mit dem Rad zur Grundschule

Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab. Bis zur Radfahrausbildung müssen sie aber nicht warten, um zur Schule zu radeln.

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihre Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Grundschule fahren lassen sollen. Sie sind verunsichert, weil andere Eltern ihren Nachwuchs nur mit dem Auto bringen oder weil die Schule den Schulweg per Rad beispielsweise nur nach absolvierter Radfahrausbildung oder mit Helm erlauben möchte.

Radfahrprüfung nicht überschätzen

Die Radfahrausbildung ist in der dritten und vierten Klasse vorgesehen und endet meist mit einer Prüfung: Im theoretischen Teil beantworten die Kinder Fragen rund um das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Im praktischen Teil müssen sie zeigen, dass sie dieses Wissen auch anwenden können.

Diese Prüfung sollte aber nicht überschätzt werden. Die Ausbildung ist recht kurz. Oft werden im immer gleichen geschützten Raum – häufig sogar nur auf dem Schulhof oder in einer Halle – dieselben Standardsituationen geübt, die an der Realität des konkreten Schulwegs teilweise vorbeigehen.

Kindern gelingt es häufig nicht, das im Schonraum oder in Standardsituationen Gelernte auf die realen Situationen ihres Schulwegs zu übertragen. Ähnlich ist es nach intensivem Schulwegtraining: Die Kinder beherrschen zwar diesen Weg weitgehend, haben aber bei anderen Wegen noch Schwierigkeiten.

Zusätzlich vermittelt die Radfahrprüfung eine Sicherheitsillusion: Das Kind ist nun „geprüft“ und fit für alle Radfahrsituationen. Darauf bereitet die Radfahrausbildung aber nicht vor. Meist fehlt es an Zeit und Personal für gemeinsame Ausfahrten in kleinen Gruppen – um mit Kindern wichtige, ganz konkrete Verkehrssituationen zu erkunden. Diese Aufgabe ist nur zusammen mit den Eltern zu bewältigen.

Radfahrverbote gibt es nicht

Rein rechtlich ist die Situation eindeutig: Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, liegt ausschließlich bei den Eltern. Hinzukommt, dass die Radfahrprüfung keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads ist. Ebensowenig darf die Schule Kindern vorschreiben, einen Helm zu tragen.

Alle Schülerinnen und Schüler sind auf den Wegen von und zur Schule im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel – also auch dann, wenn Kinder trotz anderweitiger Empfehlungen der Schule mit dem Rad fahren.

Dennoch bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass es sein Rad beherrscht und die Verkehrsregeln beachtet.

Elterntaxi ist keine Lösung

Es gibt Schulen, an denen die Umgebung so gefährlich ist, dass Schulleitung und Eltern Kinder nicht mit dem Rad zur Schule fahren lassen wollen. Das sollten Eltern ernst nehmen und sich ein Bild vor Ort machen. Wird der starke Autoverkehr vor Schulen von den Eltern selbst verursacht, weil sie ihr Kind mit dem Auto bringen, sind Halteverbote und spezielle „Kiss and go“-Parkzonen weit ab vom Schuleingang Mittel, das Verkehrschaos vor Schulen zu reduzieren.

Deutschlandweite Kidical Mass

Bei bundesweiten Aktionswochenenden im Mai und September können sich kleine und große Radfahrer:innen für kinder- und fahrradfreundliche Orte einsetzen. Sie machen sich für Orte stark, in denen sich alle Generationen sicher und selbstständig bewegen können.

Dabei sein und mitmachen: www.kinderaufsrad.org

Meistens ist der Schulweg für Grundschulkinder so kurz, dass sie ihn durchaus zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen können. Eltern tragen also zur Sicherheit vor Schulen bei, wenn sie dort nicht Auto fahren.

Zudem können sie sich dafür einsetzen, dass die Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr auf den Schulwegen verbessert wird: Tempo 30-Zonen, Fußgängerampeln und Überquerungshilfen ermöglichen es nicht nur Kindern, sich im Straßenverkehr sicherer zu bewegen.

Fit für den Straßenverkehr

Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus: Kinder müssen ihr Gleichgewicht halten, das Fahrrad abbremsen und seinen Bremsweg einschätzen können oder die Spur halten, wenn sie sich umschauen und die Hand zum Abbiegen ausstrecken.

Sie müssen sich im Straßenverkehr orientieren können, Verkehrssituationen verstehen und vorausschauend denken. Mit dem Rad sind sie deutlich schneller unterwegs als zu Fuß, entsprechend schneller können sich Verkehrssituationen ändern. Wie weit ein Kind dazu schon in der Lage ist, können Eltern bei ihrem Nachwuchs am besten einschätzen.

Mit dem Rad zur Grundschule

In der Praxis zeigt sich, dass Grundschulkinder der ersten und zweiten Klasse vom konsequenten Radfahrtraining besonders profitieren und im Schonraum schnell lernen, ihr Fahrrad sicher zu beherrschen.

Ein Kind, das sein Fahrrad beherrscht, kann sich besser auf den Straßenverkehr konzentrieren. Daher sollten Eltern mit ihren Kindern das Radfahren üben. Je eher sie damit anfangen, desto besser gelingt es, die Radfahrkompetenz der Kinder auszubilden.

Kinder im Grundschulalter müssen lernen, wie sie sich im realen Straßenverkehr verhalten sollen. Es fällt ihnen schwer, eine Situation aus dem Schonraum auf den realen Straßenverkehr zu übertragen. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern alle Alltagswege üben, die zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegt werden.

Mehr Infos zum Schulweg per Rad bietet das ADFC-Dossier

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

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