Die ADFC-Radreiseanalyse 2024

Die ADFC-Radreiseanalyse 2024 © ADFC/April Agentur

ADFC-Radreiseanalyse 2024: Die Ergebnisse

Die Ergebnisse der ADFC-Radreiseanalyse 2024 sind da: 37,4 Mio. Menschen in Deutschland nutzten 2023 das Rad im Urlaub und für Ausflüge. Die Umfrage gibt Auskunft über das Radreiseverhalten der Deutschen.

Der ADFC hat mit der repräsentativen ADFC-Radreiseanalyse vier Bereiche des Radtourismus untersucht: Radreisen ab drei Übernachtungen, Kurz-Radreisen mit ein bis zwei Übernachtungen, Tagesausflüge mit dem Fahrrad ohne Übernachtung und Radfahren als Teil des Urlaubs, bei dem das Radfahren nicht das Hauptmotiv ist. Erstmals hat der ADFC auch erhoben, wie hoch die täglichen Ausgaben der Radreisenden sind. So mache die ADFC-Radreiseanalyse das riesige Potenzial des Radtourismus in Deutschland sichtbar, sagt Christian Tänzler.

Mehr als die Hälfte der Deutschen fährt im Urlaub und auf Tagesausflügen Rad

Christian Tänzler ist im ADFC-Bundesvorstand zuständig für den Radtourismus und sagt: „Mehr als 37 Millionen Menschen in Deutschland sind 2023 im Urlaub und auf Tagesausflügen Rad gefahren – das ist mehr als die Hälfte der Erwachsenen.“

2023 haben weniger Menschen eine klassische Radreise mit drei oder mehr Übernachtungen unternommen als im Vorjahr. Tänzler: „Trotz der rückläufigen Zahl bei den Radreisen freue ich mich über einen Trend besonders: 2024 wollen wieder mehr Menschen Radreisen unternehmen und auch häufiger im Urlaub Fahrrad fahren. Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen.“

Radfahren im Urlaub

Neben den klassischen Radreisen und Tagesausflügen nimmt die ADFC-Radreiseanalyse nun auch das Radfahren im Urlaub in den Fokus. Dabei ist das Radfahren nicht das Hauptmotiv der Reise, trotzdem wird im Urlaub an mehreren Tagen Rad gefahren. Die Umfrage zeigt: Mit 10,6 Millionen Menschen ist das ein großes Segment. Mehr als die Hälfte von ihnen hat dabei das Rad mindestens an zwei Dritteln der Urlaubstage genutzt.

Kurz-Radreisen mit bis zu zwei Übernachtungen

Die neue ADFC-Radreiseanalyse hat zum ersten Mal Kurz-Radreisen mit ein oder zwei Übernachtungen erfasst, deren Hauptmotiv das Radfahren war. Das Ergebnis: Mit fünf Millionen Menschen, die insgesamt sieben Millionen Kurzreisen mit dem Rad unternommen haben, ist auch dieses Segment sehr groß.

Klassische Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen

Bei den klassischen Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen gab es 2023 einen Rückgang: 3,6 Millionen Menschen haben sich für eine Radreise entschieden, im Vorjahr waren es 4,6 Millionen. Insgesamt haben sie 5,5 Millionen Radreisen unternommen.

Tagesausflüge per Rad steigen weiter

Bei den Tagesausflügen ist die Gesamtzahl 2023 gestiegen: 36,4 Millionen Deutsche haben insgesamt 455 Millionen Tagesausflüge per Rad unternommen. Das ist mehr als im Vorjahr (445 Mio.). Zu den Tagesausflügen zählen alle Ausflüge, die in der Freizeit (nicht im Urlaub) mit dem Rad unternommen und bei denen nicht übernachtet wurde.

Die Ergebnisse der ADFC-Radreiseanalyse 2024 als PDF

Was geben Radfahrende pro Tag aus?

Neu ist, dass die ADFC-Radreiseanalyse nun auch Zahlen zu den Ausgaben der Radreisenden liefert:

  • Kurzreisende gaben rund 130 Euro pro Tag aus, die geschätzten Gesamtausgaben liegen hier zwischen zwei und drei Milliarden Euro.
  • Radreisende, die mindestens drei Übernachtungen hatten, gaben durchschnittlich 117 Euro pro Tag aus. Die geschätzten Gesamtausgaben liegen in diesem Segment zwischen sechs und sieben Milliarden Euro.
  • Bei den Tagesausflügen ist der durchschnittliche Betrag niedriger, weil die Übernachtungskosten wegfallen und liegt im Schnitt bei 32 Euro. Dennoch kommt das Segment aufgrund der Masse an Tagestouren auf Gesamtausgaben von 14 bis 15 Milliarden.
  • Menschen, die im Urlaub Rad gefahren sind, gaben im Schnitt rund 123 Euro pro Person und Tag aus.

 

Favoriten sind Weser-, Elbe- und Ostseeküsten-Radweg

Wenig Veränderungen gab es bei den meistbefahrenen Radfernwegen und Radreiseregionen. Wie in den Vorjahren sind der Weserradweg, der Elberadweg und der Ostseeküsten-Radweg die Favoriten. Alle Radfernwege in den Top 10 führen an Gewässern entlang.

Die Regionen um die Grafschaft Bentheim, das Emsland und das Osnabrücker Land werden besonders oft besucht, auch die Regionen am Bodensee, die schleswig-holsteinische Ostseeküste und die niedersächsische Nordseeküste haben viele Rad fahrende Besucher:innen. Da Kurz-Radreisen meist in Wohnortnähe stattfinden, liegen in dieser Kategorie die bevölkerungsreichsten Regionen vorne.

Neuer Teilnahmerekord

Die ADFC-Radreiseanalyse liefert seit 1999 Daten zum Radtourismus in Deutschland. Die bundesweite Online-Befragung ist repräsentativ und stellte mit rund 16.000 Teilnehmenden einen neuen Rekord auf.

Alle Ergebnisse in der blauen Medienbox und hier.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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