Geldwerter Vorteil für Fahrrad-Pendler © ADFC | april agentur
Geldwerter Vorteil für Fahrrad-Pendler
Mit dem Rad zur Arbeit – immer mehr Berufstätige fahren Rad, um entspannt und fit an ihrer Arbeitsstelle anzukommen. Ähnlich wie bei Dienstwagen gibt es auch für Dienstfahrräder steuerliche Vorteile.
Das sogenannte Dienstwagenprivileg gilt seit 2012 auch für Fahrräder: Unternehmen können ihren Mitarbeitern seit dem Dienstfahrräder zu gleichen Konditionen wie für Dienstwagen zur Verfügung stellen. Den „geldwerten Vorteil“, der mit dem privaten Nutzen eines Dienstrads verbunden ist, versteuern Arbeitnehmer wie beim Dienstwagen pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises.
Wie beim Pkw kommt es beim Dienstfahrrad nicht auf die Anteile von dienstlichen und privaten Fahrten an. Fahrer eines Dienstrads sind sogar besser gestellt als die eines Dienstwagens, denn der Weg zur Arbeit muss nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden.
Günstig zum hochwertigen Dienstrad
Ein Rechenbeispiel: Der Listenpreis des Fahrrads wird auf volle 100 Euro abgerundet. Kostet das Fahrrad 1.099 Euro, zahlt der Fahrer auf 1.000 Euro monatlich ein Prozent Einkommensteuer und in der Regel auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Monatliche Berechnungsgrundlage sind also zehn Euro. Bei einem individuellen Steuersatz von 25 Prozent würden etwa 4,50 Euro Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Eine Beispielrechnung für ein Pedelec (bis 25 km/h) mit einem Listenpreis von 2.200 Euro: Auf das eine Prozent (22 Euro) hätte der Arbeitnehmer bei gleichem Steuersatz monatlich etwa zehn Euro an Finanzamt und Sozialversicherung zu entrichten. Ein weiteres Plus: Die Pauschale für den Arbeitsweg von 0,30 Euro je Entfernungskilometer kann man auch mit dem Dienstrad geltend machen.
Lohnerhöhung durch Dienstrad
Verglichen mit einer Lohnerhöhung bringt ein Dienstrad dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile. Das zeigen folgende Beispielrechnungen: Ein Angestellter mit einem Gehalt von 3.000 Euro brutto monatlich erhält 30 Euro mehr. Er hat Steuerklasse I, keine Kinder und ist kirchensteuerfrei. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleiben ihm netto 15,26 Euro. Stellt ihm sein Chef stattdessen ein Dienstfahrrad zum Listenpreis von 1.000 Euro zur Verfügung, zahlt der Angestellte auf den geldwerten Vorteil zwar 4,87 Euro Steuern und Abgaben, fährt aber ein Fahrrad für 1.000 Euro. Bei einer Gehaltserhöhung hätte er die 15,26 Euro netto mehr als fünf Jahre lang für so ein Fahrrad zurücklegen müssen. Oder anders gerechnet: Die 4,87 Euro Abgaben monatlich auf die private Fahrradnutzung erreichen den Fahrradwert erst nach 17 Jahren.
Wenn ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 4.000 Euro brutto ein Dienstpedelec für 2.000 Euro erhält, fallen auf ein Prozent (20 Euro) monatlich 9,39 Euro Steuern und Abgaben an. Hätte er sich für 50 Euro mehr Gehalt entschieden, dann müsste er die Nettoerhöhung von 26,33 Euro monatlich sechs Jahre lang für die Anschaffung eines Pedelecs zurücklegen. Bei einer monatlichen Belastung von 9,39 Euro kommt der Wert des Pedelecs erst nach knapp 18 Jahren zusammen.
Je nach Vereinbarung muss der Arbeitnehmer nicht einmal die Wartungskosten tragen.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber gewinnen durch die Regelung: Sie benötigen weniger Pkw-Stellplätze, haben fittere und gesündere Mitarbeiter und sparen an der alternativen Gehaltserhöhung den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die Kosten für die Diensträder setzen Unternehmen zudem gewinnmindernd ab und erhalten die Umsatzsteuer aus der Anschaffung voll erstattet.