Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Pop-up-Radweg in Berlin-Friedrichshain

Pop-up-Radweg in Berlin-Friedrichshain © ADFC/S.Tosic

Rechtsrahmen für Pop-up-Radwege geprüft

Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben die rechtliche Grundlage für das Einrichten von Pop-up-Radwegen geklärt. Ihre Analyse bietet Städten und Kommunen rechtliche Orientierung für die Anordnung von geschützten Radfahrstreifen.

Weltmetropolen wie Paris, Bogotá und Mailand, aber auch deutsche Städte wie Berlin und Stuttgart haben während der Pandemie Pop-up-Radwege eingerichtet. Die temporären Radfahrstreifen sind durch Baustellenbaken oder ähnliches vom motorisierten Verkehr getrennt. Sie bieten Radfahrenden zudem genügend Platz, um Abstand halten zu können.

Rechtliche Grundlage betrachtet

Die rechtliche Grundlage der temporären Verkehrsmaßnahme wurde von Verkehrsexpert*innen und Wissenschaftler*innen bereits analysiert. Aktuell betrachtete auch die wissenschaftliche Beratungsstelle des Parlaments die Rechtmäßigkeit der temporären Pop-up-Radwege und die Möglichkeit ihrer dauerhaften Umsetzung. Ihre Analyse „Straßenverkehrsordnungsrechtlicher Rahmen zur Anordnung temporärer und dauerhafter Radfahrstreifen“ vom 30. Juni 2020 gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Anordnung der geschützten Radfahrstreifen.

Analyse soll Kommunen Orientierung bieten

Sie bietet deutschen Kommunen und Städten eine Orientierung, wann die Maßnahme erlaubt ist. Außerdem beschäftigt sie sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die temporären Radfahrstreifen zeitlich verlängert oder verstetigt werden können.

Corona und der (Rad)Verkehr

Der ADFC hat einen Leitfaden für Kommunen erstellt

Die vollständige Analyse steht im blauen Servicekasten zum Herunterladen zur Verfügung. Für deutsche Kommunen hat der ADFC einen eigenen Leitfaden „Corona und der (Rad)Verkehr“ erstellt, siehe blauer Servicekasten.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: 1,5 m innerorts.

StVO-Novelle in Kraft getreten

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den…

Radverkehrsförderung im Alltag

Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage…

Gruppenfoto

ADFC-Fahrradklima-Test 2024: Deutschland verbessert sich minimal

Am 17. Juni 2025 stellte der ADFC zusammen mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Ergebnisse des…

2. ADFC-Radtourismuskongress

Vom 13. bis 15. Mai 2025 fand in Bremen der 2. ADFC-Radtourismuskongress statt. Gemeinsam entwickelten Expert:innen neue…

ADFC-Projekt InnoRADQuick Utrecht

Utrecht: In zehn Jahren zur Fahrradstadt der Superlative

In Utrecht sind täglich 125.000 Menschen per Rad in der Innenstadt unterwegs. Im größten Parkhaus der Welt am Utrechter…

Gemeinsam durch den Straßenverkehr

Nach den Radfahrübungen im Schonraum sollten Eltern und Kinder gemeinsam den Straßenverkehr erkunden. Dabei sind Eltern…

Radgesetz Bayern auf der RadlNacht 2018

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober 2018 fordert der ADFC Bayern „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ und dass die…

Fahrradampel

Verkehrsregeln für Radfahrende

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – Radfahrende haben alle Rechte und Pflichten wie andere Fahrzeugführende auch. Der ADFC…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

https://www.adfc.de/artikel/rechtsrahmen-fuer-pop-up-radwege-geprueft

Bleiben Sie in Kontakt