Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller © fottoo – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze umwandeln – ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen. Klimaschutz und Stadtentwicklung sind ausreichende Gründe.

Seit dem 11. Oktober 2024 lautet § 45 Abs. 1 StVO wie folgt: „(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ 

Das gleiche Recht haben sie „[…] 7. zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, hinsichtlich […] b) der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr“. 

Einschränkungen für das Fahrradparken fallen weg

Anlagen für den „ruhenden Fahrradverkehr“ – gemeint ist das Fahrradparken – unterlagen bisher den Einschränkungen nach Satz 1 des § 45 Abs. 9 StVO („zwingend erforderlich“) oder, wenn sie Kfz-Fahrspuren in Anspruch nahmen, sogar nach Satz 3 („besondere örtliche Gefahrenlage“). 

Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied 1998, dass Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs eingerichtet werden durften. Die Verkehrsbehörde handele ermessensfehlerhaft, wenn sie verkehrsrechtliche Anordnungen für andere Zwecke als die Gefahrenabwehr nutze (OVG Bremen, 1 BA 20/97). 

Fahrradparken im Straßenraum darf zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen

Die Rechtslage hat sich mit der neuen StVO geändert: Sie hat zusätzliche Ziele über die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hinaus eingeführt. Mit einer Begründung, die sich auf die neuen Ziele wie den Klimaschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung stützt, kann das Fahrradparken im Straßenraum nun einfacher ermöglicht werden – auch zu Lasten des fließenden oder ruhenden Kfz-Verkehrs. 

Abstellflächen und -anlagen für gewöhnliche Fahrräder, aber auch für Lastenräder, sind an vielen Stellen im Stadtgebiet notwendig, sowohl an den Zielen des Radverkehrs als auch in der Nähe der Wohnung. Wenn dafür z. B. im Rahmen eines städtischen Radverkehrskonzepts ehemalige Pkw-Stellplätze umgewandelt werden sollen, wird voraussichtlich die Angemessenheit der bereitgestellten Flächen eine wichtige Rolle spielen. Man muss mit dem Argument rechnen, dass wertvoller Kfz-Parkraum verlorengeht. 

Lastenräder haben mehr Platzbedarf beim Parken

Schon bei der vorangehenden Abwägung sollte die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob die Nutzung des knappen öffentlichen Raums für mehrere Fahrradständer nicht angemessener ist als für einen einzigen Pkw-Stellplatz. Die Bewertung kann im Einzelfall wegen des größeren Flächenbedarfs von Lastenrad-Parkplätzen günstiger ausfallen als für das Fahrradparken allgemein. Für Lastenräder ist das Parken auf Gehwegen keine geeignete Alternative, wenn sie dort Menschen behindern würden, die zu Fuß gehen.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt das Aufstellen von Verkehrszeichen und enthält…

Wo geht die Radreise hin? Der ADFC präsentiert die Ergebnisse der ADFC-Radreiseanalyse.

ADFC-Radreiseanalyse 2020

Radurlaub ist weiter angesagt, vor allem Kurzreisen mit dem Rad steigen kräftig an. Zudem erschließt der Radtourismus…

Der ADFC testet Fahrradabstellanlagen auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit.

ADFC-empfohlene Abstellanlagen: Geprüfte Modelle

Die ADFC-Empfehlung gilt nur für Modelle in unten stehender Ausführung. Die Reihenfolge der Listung stellt keine Wertung…

Lastenanhänger

Lastenanhänger fürs Fahrrad

Sie schaffen ordentlich was weg und sind flexibler als ein Lastenrad: Anhänger für den Lastentransport machen das…

Duchfahrtsverbot

Verstöße gegen Halte- und Durchfahrtsverbote

Fahren Radfahrende in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich, droht ein Bußgeld.

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrrad geklaut – was nun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz…

Die ADFC-Radreiseanalyse 2016

Die ADFC-Radreiseanalyse 2016

Beliebtester Radfernweg in Deutschland ist zum zwölften Mal in Folge der Elberadweg. Dahinter platzieren sich mit…

Eine Frau und ein Mann fahren bei Dunkelheit in der Stadt mit dem Rad.

Beleuchtung und Bekleidung im Winter

Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Es gilt: Sehen und gesehen…

ADFC-Positionspapier Radfahren und Naturschutz

ADFC-Position Radfahren und Naturschutz

Radfahren in der Natur wirkt sich positiv auf Menschen aus, ist aber ohne Belastungen für die Natur nicht möglich.…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fahrradparken

Bleiben Sie in Kontakt