Der politische Leitantrag wurde auf der 42. ADFC-Bundeshauptversammlung in Bremen einstimmig angenommen.

Der politische Leitantrag wurde auf der 42. ADFC-Bundeshauptversammlung in Bremen einstimmig angenommen. © ADFC/Karsten Klama

ADFC-Bundeshauptversammlung 2022

Die 42. Bundeshauptversammlung tagte am 12. und 13.11.2022 in Bremen. Die 140 Delegierten stimmten über Anträge zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes, der Fünf-Jahres-Strategie des Verbands und Verbesserungen für die Kombination von Rad und Bahn ab.

Auf der 42. ADFC-Bundeshauptversammlung (BHV) begegneten sich die Delegierten aus ganz Deutschland wieder live. Nach einer ausgefallenen und einer überwiegend digitalen BHV trafen sie sich in Bremen, um die Weichen für die zukünftige Arbeit des Vereins zu stellen. Dass sie dabei persönliche Kontakte ausbauen und sich austauschen konnten, trug zur guten Atmosphäre bei. Mit Bremen als Tagungsort kehrte der ADFC an seinen Geburtsort zurück. Er wurde 1979 im Wohnzimmer des Bremers Jan Tebbe gegründet.

Der ADFC macht Druck

Die Bremer Verkehrssenatorin Dr. Maike Schaefer stellte in ihrem Grußwort vor, was sich in der Hansestadt für den Radverkehr getan hat: Innovationen wie die Fahrradmodellquartiere seien entstanden, zudem stünden Investitionen in drei neue Fahrradbrücken über die Weser an, aber es sei noch Luft nach oben. Schaefer betonte, wie wichtig die Zusammenarbeit mit dem ADFC-Landesverband in Bremen sei und dass Politik den Druck von außen brauche.

Ein Stichwort, dass die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters gerne aufgriff: „Sie wollen Druck? Wir haben dazu etwas vorbereitet.“ Sie stellte den politischen Leitantrag des ADFC vor – der Druck auf den Bundesverkehrsminister macht, die grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) endlich anzupacken. Die Verkehrsministerkonferenz signalisierte Unterstützung für das Reform-Anliegen des ADFC. „Offenbar haben die Landesverkehrsminister:innen mehr verstanden als der Bundesverkehrsminister“, so Peters.

Dieser ADFC-Antrag bekräftigt die Forderung, die Belange des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als gleichberechtigte Ziele in das StVG aufzunehmen. Die einseitige Bevorzugung des Autoverkehrs muss beendet werden. Die Klimaschutzziele können nur mit einer Verkehrswende erreicht werden, die den Rad- und Fußverkehr sowie den Umweltverbund in Stadt und Land attraktiv macht und mehr Platz für den Aufenthalt der Menschen zur Verfügung stellt.

ADFC-Antrag einstimmig beschlossen

Dem konnten die Delegierten nur zustimmen und nahmen den Antrag einstimmig an. Sie richteten so den dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Wissing, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes sofort anzugehen. Bis spätestens Ende des Jahres soll er einen Referentenentwurf mit den Änderungen vorlegen. Dann könnte die Reform des StVG spätestens im ersten Quartal 2023 verabschiedet werden und schnellstmöglich in Kraft treten.

„Es kann nicht sein, dass im Jahr 2022 Bürgermeister:innen immer noch am StVG und der StVO scheitern und Tempo 30 nicht umsetzen können, obwohl sie das möchten“, sagte die ADFC-Bundesvorsitzende Peters, auch mit Blick auf das Tempo-30-Städtebündnis, dem inzwischen mehr als 315 Kommunen in Deutschland angehören.

Verkehrssenatorin Schaefer freute sich sichtlich über das eindeutige Abstimmungsergebnis. Der Leitantrag kam ihr als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz sehr gelegen, da er die Position der Länder unterstützt. So versprach sie, den ADFC-Antrag ihren Kolleg:innen auf der Videokonferenz Ende November vorzustellen.

 

Ambitionierte Zukunftsstrategie

Was der ADFC darüber hinaus in den nächsten fünf Jahren erreichen will, beschreibt die Fünf-Jahres-Strategie des Bundesvorstands. Er hat sie auf Grundlage der Satzung, des Verbandsentwicklungsprozesses, des Verkehrspolitischen Programms und des Aktionsplans „So geht Fahrradland“ erstellt, mit der Bundesgeschäftsstelle weiterentwickelt und im Bund-Länder-Rat des ADFC mit den Landesverbänden diskutiert. Nun lag es an der BHV, die Strategie zu diskutieren.

Die Zukunftsstrategie beschreibt inhaltliche Ziele in der Verkehrspolitik und im Fahrradtourismus, aber auch strukturelle Ziele für den Verband, seine Kommunikation und finanziellen Ressourcen, zur Digitalisierung und Verbraucherberatung. Die Fünf-Jahres-Strategie ermöglicht es dem ADFC, seine Aktivitäten als Gesamtverband konsequenter an konkreten Zielen auszurichten, seine Aufgaben zu priorisieren und insgesamt besser zu planen.

Dass schaffe Orientierung nach außen und innen, sagte Rebecca Peters und betonte, dass es dringend notwendig sei, dass der gesamte Verband gemeinsam an der Umsetzung der festgehaltenen Ziele und Visionen arbeite. Die Fünf-Jahres-Strategie wurde mit überragender Mehrheit von der Versammlung beschlossen.

Bessere Kombination von Rad und Bahn

Die ADFC-Delegierten verabschiedeten zudem ein ganzes Paket an Forderungen zur besseren Vernetzung von Rad und Bahn. Das Thema treibt viele Menschen im ADFC um, so kamen verschiedene Anträge zusammen, die sich alle mit Verbesserungen bei der Radmitnahme beschäftigten. Die Versammlung sprach sich zunächst für eine grundsätzlich kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen aus. Außerdem sollen die Fahrradmitnahme-Kapazitäten sowie die Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen ausgebaut, die Buchung von Fahrradkarten im Fernverkehr erleichtert und Fahrradverleihsysteme in allen Pendelstädten geschaffen werden.

Klimaschutz in Satzung verankert

Im großen Veränderungsprozess des Verbands hat sich der ADFC 2018 eine neue Satzung gegeben und mit ihr positive Erfahrungen gesammelt, aber auch bemerkt, dass einige Stellen Interpretationsspieleräume ließen. Diese sollte nun ein Antrag des Bund-Länder-Rats beseitigen. Auch hier stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit dafür. Unter anderem wird es künftig auch möglich sein, Mitgliederversammlungen aller Ebenen digital abzuhalten.

Mit einem weiteren Antrag hat der ADFC seine satzungsgemäßen Ziele – zu denen neben dem Verbraucherschutz auch Natur- und Umweltschutz zählen – um den Klimaschutz ergänzt. Der Klimaschutz ist aktuell die größte Herausforderung der Menschheit. Er gehört seit jeher zum ADFC, sei aber nicht immer identisch mit Umwelt- und Naturschutz, hieß es im Antrag. Der Ausbau von Radinfrastruktur könne Eingriffe in die Natur erfordern, aber für den Klimaschutz dennoch sinnvoll sein. Um hier besser abwägen zu können, haben die Delegierten mit großer Zustimmung den Klimaschutz in der Satzung ergänzt.

Viel für den ADFC erreicht

Am Ende wurde es für die so erfolgreiche ADFC-Bundeshauptversammlung zeitlich eng. Das Gefühl, an diesem Wochenende viel geschafft zu haben, stolz auf das Erreichte sein zu können und zu wissen, den ADFC – trotz der schwierigen Zeiten – wieder ein gutes Stück vorangebracht zu haben, war bei der Verabschiedung beinahe mit den Händen zu greifen. So fiel der Dank des Vorstands und des BHV-Vorsitzes an die Delegierten sehr groß aus. Das Schlusswort gehörte dem Vorsitzenden der BHV, Hermino Katzenstein. Er gab bekannt, dass die nächste ADFC-Bundeshauptversammlung im November 2023 in Berlin stattfinden wird.

Das erste ADFC-Barcamp im Vorfeld der Bundeshauptversammlung 2022.
Das erste ADFC-Barcamp im Vorfeld der Bundeshauptversammlung 2022. © ADFC/Karsten Klama

Erstes ADFC-Barcamp

Am Tag vor der Bundeshauptversammlung lud der ADFC erstmals zu einem Barcamp ein. Rund 90 ehrenamtlich aktive ADFC-Mitglieder waren dabei und brachten ihre Themen mit. Denn im Gegensatz zu einem Kongress gibt es beim Barcamp kein festgelegtes Programm.

Zwei Moderator:innen sammelten die Themenvorschläge ein und stellten das Programm vor Ort mit den Teilnehmenden zusammen. Bei den Themen ging es unter anderem um Kommunikation im ADFC, Lastenräder, Abstandsmessung, TourGuides, Mitgliedergewinnung, Zusammenarbeit mit der Politik, Radfahrkurse für Migrant:innen und die „Schokofahrt“.

Ausgangslage, Ideen und Ergebnisse wurden notiert, ebenso die Ansprechpersonen für die einzelnen Themen und deren Weiterführung nach dem Barcamp. Das neue Format war ein Erfolg: Viele Gespräche wurden geführt, Kontakte geknüpft und Impulse für die weitere Arbeit mitgenommen.

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https://www.adfc.de/artikel/adfc-bundeshauptversammlung-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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