ADFC-RadReiseRegionen bieten Radreisenden umfassenden Service und ein breites Routenangebot.

ADFC-RadReiseRegionen bieten Radreisenden umfassenden Service und ein breites Routenangebot. © ADFC / Marcus Gloger

ADFC-RadReiseRegionen

Der ADFC bewertet und zeichnet Destinationen mit mehreren hochwertigen regionalen Routen als ADFC-RadReiseRegionen aus. Die Regionen bieten neben einem nachgewiesen hervorragenden Routenangebot auch verschiedene radfreundliche Serviceangebote an.

Die Möglichkeiten im Radtourismus sind vielfältig. Nicht nur Radfernwege, die in mehreren Etappen absolviert werden, sondern auch Radregionen bieten ihren Gästen ein entspanntes Urlaubserlebnis an.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Urlaub in einer radtouristischen Region. Als sogenannte Regio-Radler buchen sie eine feste Unterkunft und erkunden von dort aus die Umgebung auf verschiedenen Tagestouren. Für Destinationen mit einem speziellen radtouristischen Schwerpunkt spielt es daher eine zunehmend wichtige Rolle, ihre Infrastruktur an die Bedürfnisse dieser Zielgruppe anzupassen.

Anders als bei den ADFC-Qualitätsradrouten wird bei den ADFC-RadReiseRegionen kein Radfernweg, sondern eine gesamte Region mit mindestens zehn regionalen Routen ausgezeichnet. Neben der Bewertung von streckenbezogenen Kriterien, werden auch alle wichtigen Aspekte eines radtouristischen Angebotes entlang der Servicekette geprüft.

Hier klicken zur Übersicht der aktuell vom ADFC ausgezeichneten RadReiseRegionen

Vorteile der Zertifizierung auf einen Blick

  • bundesweit anerkanntes Qualitätsmanagement-System
  • einheitliche Qualitätskriterien und -standards
  • Tool für das radtouristische Qualitätsmanagement
  • Identifizierung von Stärken, Schwächen und Handlungsfeldern
  • Qualitätsversprechen gegenüber dem Radurlauber
  • Marketinginstrument und Wettbewerbsvorteil

Video: Erklärfilm ADFC-RadReiseRegion: Qualitätsbewertung von fahrradfreundlichen Destinationen

 

Einige Grundvoraussetzungen für die Zertifizierung

  • Es handelt sich um eine touristische Destination mit mindestens zehn gut ausgebauten regionalen Routen. Diese regionalen Routen erschließen die gesamte Region und bilden zusammen mit dem hochwertigen Gesamtnetz ein dichtes Wegenetz innerhalb der Region.
  • In der Region besteht ein umfangreiches Angebot an touristischen Leistungen wie Beherbergungsbetrieben und Versorgungsmöglichkeiten, ergänzt durch vielfältige fahrradfreundliche Services wie Servicestationen und Rastplätze.
  • Das Tourismus-/Marketingkonzept besitzt eine klar dargestellte Fokussierung auf den Radtourismus.
  • Für die Instandhaltung und Anpassungen am Wegenetz sind personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden. Mindestens ein*e Qualitätsbeauftragte*r trägt Sorge für die Region und steht dem ADFC als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Der Auszeichnungsprozess in sieben Schritten

1. Erstinformation auf adfc.de
Einen ersten Überblick über den Ablauf der Zertifizierung, die Bewertungskriterien und die zu erwartenden Kosten liefern die Informationen und Dokumente auf dieser Seite.

2. Telefonische Erstberatung
Bei Interesse an einer Klassifizierung nehmen Vertreter*innen der Region Kontakt mit dem ADFC (vertreten durch IGS – Büro Radschlag) auf.
Kontakt: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Niederlassung Büro Radschlag, Heinrich-Grüber-Str. 19, 12621 Berlin
Ansprechpartnerin Mandy Schwalbe-Rosenow, Tel: (0 30) 70 71 77 18 Mail: schwalbe-rosenow [at] igs-ing.de

3. Schulung Qualitätsbeauftragte
Für die radtouristische Region muss mindestens eine vom ADFC geschulte Person als Qualitätsbeauftragte*r bereitstehen. Sie ist für den Aufbau und die Sicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements verantwortlich und dient als koordinierende Schnittstelle zwischen den Ansprechpartner*innen der Bereiche Tourismus und Infrastruktur.
Da die Auszeichnung zur ADFC-RadReiseRegion ein komplexes und umfangreiches Unterfangen ist, wird die Schulung zur/zum Qualitätsbeauftragten zu Beginn des Auszeichnungsprozesses vorausgesetzt.

4. Vorstellung der touristischen Region
Bevor das radtouristische Angebot im Rahmen einer Befahrung bewertet werden kann, muss die Region darlegen, dass sie die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt und sich mit den Anforderungen des ADFC auseinandergesetzt hat. Die zu präsentierenden Inhalte der Vorstellung sind in der blauen Medienbox dargestellt.

5. Vorprüfung
Konnte die Region darstellen, dass die Voraussetzungen für eine Auszeichnung gegeben sind, erfolgt die Vorprüfung. Hierbei werden die vom ADFC gestellten Grundanforderungen und Pflichtkriterien vor der Befahrung geprüft.

6. Vor-Ort-Erhebung
Sind die Grundanforderungen für eine Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion gegeben, kann die Befahrung der ausgewählten regionalen Routen sowie eine Stichprobe im Gesamtnetz vorgenommen werden.
Für die Befahrung gibt es entweder die Möglichkeit den ADFC zu beauftragen oder die Befahrung selbst durchzuführen. In letzterem Fall übernimmt die Befahrung der/die Qualitätsbeauftragte oder eine andere vom ADFC geschulte Person. Der ADFC nimmt im Anschluss an eine selbst durchgeführte Befahrung eine Kontroll-Stichprobe.

7. Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion
Durch Auswertung der aufgenommenen Erfassungsdaten berechnet sich pro Kriterium und Route ein Punktestand. Im Durchschnitt müssen mindestens 75 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden, damit eine Auszeichnung erfolgen kann.
Die Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion ist drei Jahre gültig. Während dieser Zeit sind jährliche Kontrollbefahrungen zu absolvieren.

Die Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien von ADFC-RadReiseRegionen gliedern sich in fünf Themenmodule. Das Modul A enthält die folgenden zwingend zu erfüllenden Zugangskriterien:

  • Bedeutung und Abgrenzung der touristischen Destination
  • Flächencharakterisierung der radtouristischen Region

Die Module B bis E beinhalten die bei der Erfassung geprüften Bewertungskriterien:

Sind pro Route in den Modulen B, C und D mindestens 70 Prozent sowie im Durchschnitt mindestens 75 Prozent der Punkte erreicht, ist eine Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion möglich. Andernfalls sind innerhalb eines Jahres Nachbesserungen am radtouristischen Angebot zu leisten, um vom ADFC zertifiziert zu werden.

Weitere Informationen rund um die Zertifizierung ADFC-RadReiseRegion sind in der blauen Medienbox zu finden.

 

Kostenstruktur der Zertifizierung

Im Rahmen der Zertifizierung zur ADFC-RadReiseRegion fallen folgende Kosten an:

  • Schulungskosten
  • Routenabhängige Erhebungs- bzw. Stichprobenkosten
  • Logonutzungs- und Kommunikationsgebühren
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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