Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradampel

Fahrradampel © ADFC | April Agentur

Ampelregelungen für den Radverkehr

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.

Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten. Entscheidend ist nicht, wo Radfahrende fahren müssten, sondern wo sie tatsächlich unterwegs sind – unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

Welche Ampel gilt für wen?

An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.

Haben Radfahrende auf einem Bordsteinradweg ein reines Fußgängersignal vor sich, können sie laut Wortlaut der StVO nicht bestraft werden, wenn sie bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob die Ampel für Radfahrende bei ihrer Fahrbahnquerung zu sehen war.

Theoretisch begehen Radfahrende an einer Radfurt eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne eigenes Lichtsignal gemeinsam mit zu Fuß Gehenden bei deren Grün starten, obwohl das Hauptsignal noch Rot zeigt. In der Praxis sollten Polizei und Justiz ein Auge zudrücken, wenn das Vorlaufgrün genutzt wird, da keine Gefährdung durch Querverkehr besteht.

Einfache Rotlichtverstöße

Ampeln mit Kombisignalen zeigen keine Gelbphase an. Radfahrende werden daher manchmal zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreichen. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg aus Reaktionszeit und Bremsweg. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.

Für alle Ampeln gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Radfahrende müssen nur solche Anordnungen beachten, die ihnen auf ihrer Fahrt als sichtbare Lichtzeichen begegnen und die sie bei angemessener Sorgfalt wahrnehmen können.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen

Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet, sind es 100 Euro. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung zahlen Radfahrende ein Bußgeld von 120 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Mit Gefährdung anderer sind es 160 Euro, mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.

Verbotene Umgehungsversuche

Einen Rotlichtverstoß begeht auch, wer zum Abbiegen die rote Ampel umfährt, indem er dazu einen Gehweg, andere Straßenteile oder ein Eckgrundstück benutzt und innerhalb des „geschützten Bereichs“ wieder auf die Fahrbahn einfährt. Der Schutzbereich ist größer als das Viereck zwischen den Ampelmasten.

Wer bei roter Ampel absteigt und sein Fahrrad über die Fußgängerfurt schiebt, um links abzubiegen, handelt falsch. Die rote Ampel gilt auch dann, wenn man das Fahrrad schiebt. Rot bedeutet immer vollständiger Halt vor der Kreuzung und der Fußgängerfurt.

Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kein Wandel beim Fahrradklima

Der Radverkehr ist in aller Munde, aber auf den Straßen tut sich noch zu wenig: Der ADFC-Fahrradklima-Test 2020 zeigt,…

Pop-up-Radweg in Berlin-Friedrichshain

Rechtsrahmen für Pop-up-Radwege geprüft

Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben die rechtliche Grundlage für das Einrichten von…

Illustration InnoRAD Modale Filter

Modale Filter beruhigen Quartiere und schaffen Platz

Das ADFC-Projekt „InnoRAD“ stellt erfolgreiche Best-Practice-Beispiele der internationalen Radverkehrsförderung vor und…

Prof. Dr. Andreas Knie

Experimentierraum schaffen

Professor Dr. Andreas Knie ist damit beauftragt, das fast autofreie „Projekt Grafekiez“ in Berlin wissenschaftlich zu…

Projekt Movebis: Heatmap München zum Radverkehr.

Forschungsprojekt Movebis liefert Daten für Radverkehrsplanung

Die Kampagne Stadtradeln hat mit ihren Teilnehmer*innen zur Datengrundlage für das Forschungsprojekt Movebis…

Projekt Cape Reviso will Konflikte im Verkehr beheben

Das Projekt „CapeReviso“ befasst sich mit der Frage, wie Verkehrsräume gestaltet werden können, damit es weniger…

Konflikte mt dem Kfz-Verkehr können für Radfahrende stressig sein.

Projekt ESSEM untersucht Stressempfinden von Radfahrenden

Das Projekt ESSEM untersucht Einflussfaktoren auf das Stressempfinden von Radfahrenden, um Radfahren sicherer und…

Gründung des Parlamentskreises Fahrrad am 10.10.2018 in Berlin: Die ersten Mitglieder und Gratulanten.

Parlamentarischer Abend „Faktor Fahrrad: Wirtschaftskraft und Lebensqualität“

Die Fahrrad- und Branchenverbände ZIV, VSF und ADFC luden am 10. Oktober 2018 zum gemeinsamen Parlamentarischen Abend…

Eine Reihe von öffentlichen Leihfahrrädern mit silbernen Rahmen und grauen Körben am Lenker steht ordentlich nebeneinander an einer stationsgebundenen Verleihstation. Die Fahrräder sind auf einem gepflasterten Gehweg abgestellt, neben dem eine Grünfläche verläuft.

Bike-Sharing

Mit öffentlichen Fahrradverleihstationen kann der Radverkehrsanteil steigen. Die positive Wirkung: Mehr Menschen auf…

https://www.adfc.de/artikel/ampelregelungen-fuer-den-radverkehr

Bleiben Sie in Kontakt