Wasserdichte Gepäcktaschen gehören zur Standardausstattung.

Wasserdichte Gepäcktaschen gehören zur Standardausstattung. © Ortlieb/pd-f.de

Fahrradzubehör für Herbst und Winter

Das Fahrrad ist auch in der dunklen Jahreszeit das beste Verkehrsmittel für den Alltag. Das richtige Zubehör macht es noch praktischer und komfortabler. Der ADFC gibt ein paar Anregungen für Produkte, die ihre Stärken bei jedem Wetter ausspielen.

Es gibt viele kleine Helferlein, mit denen man die Tücken der kalten Jahreszeit in den Griff bekommt. Der ADFC stellt zur Anregung einige vor und gibt Tipps, wie man sich richtig kleidet.

Wasserdichte Packtaschen

Sie sind ein beinahe unverzichtbares Zubehör für alle, die etwas sicher und trocken mit dem Rad transportieren möchten, ob im Alltag oder auf der Radtour. Die robusten Taschen besitzen Befestigungshaken, mit denen die Tasche am Gepäckträger angebracht werden kann. Mit dem Trageriemen lassen sie auch über der Schulter gut tragen. Hochwertige Modelle gibt als Paar ab ca. 80 Euro.

Günstigere Modelle sind meist nicht wasserdicht, sondern haben nur eine Regenhülle. Das ist für Touren ausreichend, bei denen man mal von einem Schauer überrascht wird, aber im alltäglichen Einsatz ist das Überziehen einer Regenhülle auf Dauer unpraktisch.

 

Sattelüberzug

Es macht wenig Spaß, sich auf einen feuchten Fahrradsattel zu setzen. Deshalb sind Sattelüberzüge eine praktische Hilfe. Sie lassen sich vor der Fahrt einfach in einer Tasche verstauen oder auch auf den Gepäckträger klemmen oder direkt am Sattel befestigen.

Sattelüberzüge sind nicht nur bei Regen und Schnee praktisch, auch bei schönem Wetter haben sie Vorteile: Sie verlängern das Sattelleben, denn sie schützen ihn vor UV-Strahlung, die das Obermaterial spröde macht.

 

Schlauchtuch

Häufig nach dem für Schlauchtücher bekannten Hersteller auch Buff-Tücher genannt, sind diese aus Funktionsfaser gefertigten Kleidungsstücke sehr hilfreich bei kühler Witterung. Sie halten den Hals warm, über die Nase gezogen schützen sie das Gesicht vor kaltem Fahrtwind, und als Mütze oder Stirn- bzw. Haarband können sie ebenfalls getragen werden.

 

Beleuchtung

Bei Dunkelheit, aber auch bei trüben Wetter- und Sichtverhältnissen ist Beleuchtung am Fahrrad vorgeschrieben. Vor einigen Jahren wurde die Dynamopflicht abgeschafft, sodass nun auch Scheinwerfer und Rückleuchten, die von Batterien oder Akkus betrieben werden, zulässig sind.

Wer regelmäßig Fahrrad fährt, wird aber eine fest installierte, von einem (Naben)Dynamo betriebene Beleuchtung zu schätzen wissen, denn sie hat niemals leere Batterien und wird auch nicht zu Hause vergessen.

Moderne LED-Scheinwerfer und Rückleuchten sind sehr leistungsstark und nicht mehr mit den trüben Funzeln von früher zu vergleichen.

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Handschuhe

Kalte Hände auf dem Fahrrad sind nicht nur unangenehm, auch die Sicherheit kann leiden, wenn die steifgefrorenen Finger Schalt- und vor allem Bremshebel nicht mehr richtig bedienen können. Dafür sind nicht mal frostige Temperaturen nötig, der Fahrtwind schafft das auch bei deutlich über null Grad. Fahrradhandschuhe schützen davor.

Besonders empfehlenswert sind winddichte Modelle, die den Fahrtwind nicht durchlassen. Sie überstehen auch einen Regenschauer, ohne dass die Hände nass werden. Wer Regenfahrten nicht scheut, sollte in ein wasserdichtes Paar investieren.

Für die Übergangszeit empfiehlt sich ein leichteres Paar Handschuhe. Für den Winter gibt es auch Handschuhe, die die Kälte nicht durchlassen. Fäustlinge sind nicht zu empfehlen, weil sich mit ihnen Schaltung und Bremsen schlecht bedienen lassen.

Wem Fünf-Finger-Modelle nicht genug wärmen, kann auf Exemplare zurückgreifen, die jeweils zwei Finger zusammenfassen („Lobster“, zu Deutsch Hummer, genannt), oder solche, die Daumen und Zeigefinder einzeln einpacken, die anderen drei Finger aber zusammenfassen.

 

Wasserdichte Handyhalterung

Smartphones dienen vielen Radfahrenden als Navi. Leider sind die meisten Modelle nicht wirklich wasserfest. Ihr Einsatz bei Regen ist also riskant. Lenkerhalterungen, in denen das Telefon sicher vor Regen ist und der Touchscreen dennoch nutzbar bleibt, sind daher ein nützlicher Helfer auf unbekannten Wegen durch Stadt und Land.

 

Schutzhülle für Akkus

Akkus sind temperaturempfindlich. Je kälter es wird, desto geringer ihre Kapazität und damit die Reichweite des Rades. Dem kann man entgegenwirken, indem die Akkus bis kurz vor der Fahrt im Innern gelagert werden. Mit Neopren-Schutzhüllen lässt sich ihr schnelle Auskühlen an der frischen Luft verhindern. Es gibt die Schutzhüllen von verschiedenen Herstellern für alle gängigen Motorenmodelle.

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https://www.adfc.de/artikel/fahrradzubehoer-fuer-herbst-und-winter

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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