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Der Bund fördert den Radverkehr über unterschiedliche Fördertöpfe. © Dirk Michael Deckbar

Förderung von Radschnellwegen der Länder und Kommunen

Der Bund unterstützt den Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen mit Finanzhilfen und stellt dafür im Zeitraum von 2017-2030 pro Jahr 25 Mio. Euro im Verkehrshaushalt bereit.

Der Bund unterstützt den Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen mit Finanzhilfen und stellt dafür im Zeitraum von 2017-2030 pro Jahr 25 Mio. Euro im Verkehrshaushalt bereit. Weitere 73 Mio. Euro kommen bis 2023 aus dem Klimaschutzprogramms 2030 hinzu.

Fördermittelgeber

Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Die Mittel werden über die Bundesländer ausgereicht. Kommunen können diese in einem formlosen Förderantragsverfahren bei ihrer Landesverwaltung beantragen.

Ansprechpartner (für die Länder) ist das BMVI, Abt. Straßenbau, StB 11, MR Manfred Silvanus, Tel.: 0228 993005110, E-Mail: ref-stb11@bmvi.bund.de

Rechtsgrundlage ist die „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030“.

Weitere Details finden Sie im der blauen Medienbox.

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