Gesehen und Gefahren: Sachen mit Strahlkraft

Die Tage sind kurz und die Alltagswege finden oft im Dunkeln statt. Reflektierendes oder beleuchtetes Zubehör hilft, besser gesehen zu werden. Wir stellen einige Produkte als leuchtende Beispiele vor, dazu weitere Neuigkeiten aus der Fahrradwelt.

Reflektierende Elemente an Rad und Radfahrer:in bieten in der Dunkelheit ein Plus an Sichtbarkeit. Dafür muss man nicht auf zwar wirksame, ästhetisch aber zweifelhafte Warnwesten zurückgreifen. Wir haben einige Beispiele gesammelt und ergänzt durch ein paar weitere Neuheiten.Übrigens: Reflektoren am Rad müssen den Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes genügen - wie auch Scheinwerfer und Rücklicht. Mehr zum Thema im Beitrag weiter unten. 

Wow-Effekt

Der belgische Hersteller Wowow bietet ein breites Programm an reflektierender Kleidung und Accessoires fürs Radfahren, Laufen, den Alltag, Kinder und Erwachsene. Dabei legen die Entwickler:innen Wert auf gutes Design, das sich auch bei Tageslicht sehen lassen kann. Wie zum Beispiel die Kinder-Warnweste Cape Town Hoodie (36,99 Euro), die Weste Roadie FR (29,99 Euro) oder das Rucksack-Regencover Chess (27,99 Euro). Erhältlich online bei Wowow

Glitzer-Klette

Fahrer Berlin produziert zahlreiche nützliche Accessoires für Radfahrer:innen aus meist recycelten oder recycelbaren Materialien. Die Reflektorklette ist ein simpler reflektierender Klettstreifen, der am Rucksack oder der Kleidung angeklettet werden kann, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Erhältlich für 5,95 Euro in Fachhandel oder auf www.fahrer-berlin.de.

 

Helle Griffel

Proviz stellt rundum reflektierende Fahrradkleidung her, darunter auch die wind- und wassserdichten, atmungsaktiven Handschuhe Reflect360 für kalte und nasse Tage. Das Obermaterial ist bei Tag unauffällig grau, bei Dunkelheit reflektiert es einfallendes Licht. Erhältlich für 60 Euro bei www.provizsports.com.

Einfach Leuchten

Der Simply Glow-Rucksack aus recyceltem PET präsentiert sich tagsüber in elegantem Schwarz, fällt in der Dunkelheit aber dank seiner Leuchtleiste mit 12 LED trotzdem deutlich auf. Die LEDs beziehen ihre Energie aus einer mitgelieferten Powerbank, die auch andere Geräte versorgen kann. Verschlossen wird der in zwei Größen erhältliche Rucksack per Faltverschluss. Die kleinere Version mit 12 Litern Volumen kostet 99 Euro, die größere mit 21 Litern 129 Euro.

Informationen: https://simply.bike/

 

Leuchtfeuer

Elektronik ist längst auch an Fahrradhelmen angekommen. Fast jeder Hersteller hat Modelle für den Alltag mit einer Rückleuchte im Programm. Zum Beispiel Abus mit dem stylishen HUD-Y Ace (UVP 199,95 Euro) mit Visier, Magnetschnalle und aufladbarem LED-Rücklicht. Der HAGA LED von Alpina (UVP 179,95  Euro) bietet zum Rücklicht auch seitliche LED-Lichtleisten. Die Besonderheit beim ebenfalls mit Rücklicht ausgestattetem Uvex Urban Planet (UVP 129,95 Euro) sind die recycelten und biobasierten Materialien und die Fügetechnik, bei der sich alle Teile voneinander trennen lassen, um sie wieder zu recyceln.

Hosenband 2.0

Reflektierende Hosenbänder sollen die Hosenbeine vor Kontakt mit Kette und Kettenblättern schützen, das klappt aber nicht immer zuverlässig. Deshalb hat Tatonka das klassische Hosenband weiterentwickelt: Der Pants Protector weist an der Innenseite ein großes Stück Neopren auf, das jegliche Unbill aus Richtung Antrieb vom Hosenbein fernhält. Reflektieren kann es natürlich auch. Erhältlich für neun Euro im Fachhandel oder bei Tatonka.

Freisteller eines verkehrssicheren Fahrrades beschriftet mit den nötigen Ausstattungsdetails.
Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt die im Bild beschriebenen Ausstattungsdetails. © ADFC

Dürfen auf Fahrrrädern reflektierende Aufkleber angebracht werden?

Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern, dazu gehören auch Reflektoren bzw. Rückstrahler,  müssen bauartgenehmigt sein. Dass das Scheinwerfer und Rücklicht betrifft, ist vielen bekannt. Dass die Vorschrift auch für Reflektoren gilt, weniger.

Zugelassene Rückstrahler erkennt man an der Wellenlinie vor dem Buchstaben K mit einer nachfolgenden Ziffernfolge. Klebefolien, Reflexaufkleber und andere reflektierende Details sind daher am Fahrrad nicht zulässig - die Kleidung kann jedoch nach Lust und Laune damit ausgestattet werden.

Der Hintergrund ist: Die Fahrradbeleuchtung, ob aktiv oder passiv, soll sicherstellen, dass man im Dunkeln erkennt, womit man es zu tun hat. Zusätzliches Licht kann irritieren - und damit die Aufmerksamkeit ablenken und das Unfallrisiko erhöhen. Mehr Licht oder mehr Reflektoren bedeuten daher vielleicht mehr Sichtbarkeit, aber nicht unbedingt mehr Sicherheit.

 

Stabile Diamanten

Das zulässige Gesamtgewicht besonders an Elektrofahrrädern ist (zu) oft knapp bemessen - Fahrer:in, Fahrrad und Gepäck überschreiten dieses Gewicht schnell. Die beiden Modelle Beryll 160 und Mandara 160 bietet Diamant deshalb mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 160 Kilo an - das bietet reichlich Spielraum. Stärkere Bremsen und Komponenten machen es möglich. Beide Modelle sind Tiefeinsteiger, das Beryll kommt mit Nabenschaltung für 4.199 Euro, das Mandara mit Kettenschaltung für 3.999 Euro.

Sportkleidung reinigen und imprägnieren

Gerade bei Regenwetter bekommt Fahrradkleidung viel ab - Schmutz und Regen gehen auch an der Imprägnierung der Funktionstextilien nicht spurlos vorüber. Beim Waschen mit herkömmlichen Waschmittel leidet aber die Imprägnierung - die Regen- und Winddichtigkeit nimmt mit der Zeit ab. Das HEY Sport Tex Wash ist ein Waschmittel für Funktionstextilien und soll die Funktion der Kleidung erhalten. Es enthält keine Bleichmittel, ist biologisch abbaubar und hautverträglich. 

Hin und wieder muss die Imprägnierung dennoch erneuert werden. Sehr praktisch geht das mit Einwasch-Imprägnierungen wie der HEY Impra FF Wash-in. Die fluorfreie Imprägnierung ist wasserbasiert, ohne Lösungsmittel sowie benzin- und parfümfrei.

Im Set kosten beide Mittel 24,45 Euro. Infos bei www.hey-sport.com.

Wetter-Kappe

Fahrradmützen sind beliebt, weil ihr Schirm vor Sonne und Regentropfen schützt. Bei Nässe und kühlen Temperaturen sind die meist aus Baumwolle gefertigten Kappen aber nicht ideal. Die wasser- und winddichte All Weather Cycling Cap von Seal Skinz schützt auch bei schlechtem Wetter vor den Elementen. Für 30 Euro im Fachhandel und bei www.sealskinz.de.

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https://www.adfc.de/artikel/gesehen-und-gefahren-sachen-mit-strahlkraft

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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