Reifenhersteller Schwalbe bietet mit dem "Marathon E-Plus" einen Pneu mit besonders auf E-Bikes zugeschnittenen Qualitäten an. Er ist auch für die schnelle S-Klasse zugelassen.

Für Elektroräder gibt es besondere Reifen. © www.pd-f.de / Kay Tkatzik

Reifen für Elektrofahrräder

Im Fahrradreifenregal sind immer mehr Reifen für Pedelecs und schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) zu finden. Worin liegen die Unterschiede zu herkömmlichen Reifen – oder gibt es vielleicht gar keine?

Die Notwendigkeit für spezielle Reifen für Elektrofahrräder leuchtet vielleicht nicht direkt ein. Dass S-Pedelecs Reifen mit besonderen Eigenschaften benötigen, ist nicht überraschend, schließlich gelten sie vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge. Aber brauchen herkömmliche Pedelecs, als Elektrofahrräder, die rechtlich als Fahrräder gelten, besondere Reifen?

Reifen von Elektrofahrrädern sind höheren Belastungen ausgesetzt

Sie haben in vielfacher Hinsicht mehr auszuhalten: Sie müssen das höhere Gewicht der Pedelecs tragen, höhere Durchschnitts- und Kurvengeschwindigkeiten aushalten sowie kräftigere Antritte und Bremsvorgänge verkraften. Dabei soll ihr Rollwiderstand möglichst gering sein, um den Akku zu schonen.

Und pannensicher sollen sie auch sein. Reifenmodelle, die höhere Beanspruchungen besser und länger aushalten, sind deshalb eine gute Idee.

Daran lassen sich die E-Bike-Reifen erkennen

Die Reifenhersteller haben die geeigneten Modelle ihrer Palette daher entsprechend gekennzeichnet. Die beiden Marktführer Schwalbe und Continental haben jeweils ein Symbol mit einem E oder einem Blitz und der Ziffer 25 oder 50 auf der Reifenflanke. Die mit „50“ gekennzeichneten Reifen sind für die Verwendung an schnellen Pedelecs zugelassen. Die „25“ ist auf Reifen zu finden, die der Hersteller für normale Pedelecs als geeignet ansieht. Andere Hersteller gehen ähnlich vor.

Reifen für Pedelecs bis 25 km/h sind aber in aller Regel nicht speziell für das Elektrorad entwickelt worden. Hersteller empfehlen die solidesten Modelle ihres Angebots, die aus ihrer Sicht den Anforderungen genügen. Die hochwertigen und soliden Reifen der verschiedenen Hersteller können mit dem höheren Fahrzeuggewicht und den höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten umgehen. Ihr Pannenschutz ist ebenfalls ausreichend.

Für S-Pedelec-Reifen gibt es eigene Vorschriften

Reifen für schnelle Pedelecs müssen die europäische Norm ECE-R75 erfüllen, die unter anderem eine Profiltiefe von mindestens einem Millimeter vorschreibt. Oft haben sie eine verstärkte Karkasse, damit die Reifen in schnell gefahrenen Kurven ein stabileres Fahrverhalten bieten.

Die Reifen müssen bei verschiedenen Tests ihre Belastbarkeit nachweisen und haben damit viele Sicherheitsreserven. Das geht meist mit einem höheren Gewicht einher. Die Seitenwände sind dicker, um sie stabiler zu machen. Die geforderte Mindestprofiltiefe macht eine dicke Lauffläche nötig. Auch die üblichen Pannenschutzeinlagen sorgen für Gewicht.

Ein breiter 28-Zoll-Reifen kommt da schon mal auf deutlich über ein Kilogramm. Dank des Motors spürt man davon während der Fahrt nichts, aber natürlich geht das zulasten des Akkus. Um das Gewicht niedriger zu halten, kann man schmalere Reifen nutzen, muss dann aber Abstriche beim Komfort machen.

Ein Reifenwechsel kann problematisch sein

Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie, und die lässt den Austausch von Komponenten nicht ohne Weiteres zu. Will man ein Teil tauschen, muss das Ersatzteil entweder baugleich oder vom Hersteller freigegeben sein.

Sollte eine Fachwerkstatt einen nicht autorisierten Teiletausch durchführen, macht sie sich quasi zum Hersteller eines neuen Produkts, für das sie auch haftungsrechtlich voll einstehen muss. Die Fahrradindustrie hat zur Orientierung für Händler einen Leitfaden herausgegeben, in dem aufgelistet ist, welche Komponenten unter welchen Umständen getauscht werden können (z. B. auf www.zedler.de unter dem Suchbegriff „Bauteiletausch“).

Eine Fachwerkstatt wird daher keinen Reifen ohne das Einverständnis des Reifen- oder Fahrradherstellers durch ein anderes Modell austauschen.

Privatpersonen können zwar auf eigene Faust Teile nach Geschmack tauschen, sind dann aber auch allein verantwortlich. Garantie- und Gewährleistungsansprüche entfallen, und sollte ein getauschtes Teil versagen und ursächlich für einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden sein, ist man besser gut versichert. Schon aus eigenem Interesse sollte man deshalb darauf hören, was einem im Fachhandel empfohlen wird.

Pannenreparatur vor der Tour ausprobieren

Wer lange Strecken fahren möchte und daher möglichst leichte Reifen mit wenig Rollwiderstand, aber auch ohne besonderen Pannenschutz nutzen möchte, sollte vorher die Reparatur üben. Das Gewicht des Pedelecs erschwert die Handhabung. Bei einem Nabenmotor sind zudem die elektrischen Kontakte zu lösen, was fummelig sein kann.

Viele Radfahrer*innen pumpen zu selten nach und sind mit zu niedrigem Luftdruck unterwegs. Der Motor verhindert, dass man den dadurch erhöhten Rollwiderstand spürt, daher sollte man sich angewöhnen, regelmäßig den Luftdruck zu kontrollieren. Zu niedriger Druck saugt nicht nur die Energie aus dem Akku, sondern erhöht den Reifenverschleiß und die Pannenanfälligkeit. Auf der Reifenflanke steht, in welchem Bereich sich der Druck befinden muss.

Auch für den Einsatz auf Eis und Schnee gibt es Pedelec- und S-Pedelec-taugliche Reifen, sodass man ein Elektrorad das ganze Jahr über nutzen kann. Trotz Winterreifen muss man natürlich weiter vorsichtig fahren.

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https://www.adfc.de/artikel/reifen-fuer-elektrofahrraeder

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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

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