Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahrer mit Kopfhörer

Musik hören und Radfahren – was ist erlaubt? © iStock.com/pixdelux

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten – das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden – solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt – oder gar ein Martinshorn überhört – gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Smartphone-Nutzung beim Radfahren

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt – vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Normalerweise zahlen Radfahrende nur die Hälfte der KFZ-Bußgelder, doch das Bundesverkehrsministerium begründet die höhere Summe damit, dass für so einen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Den Schulweg alleine meistern

Tipps für den Schulstart

Kinder brauchen Bewegung. Aber nur jedes fünfte Kind fährt mit dem Rad zur Schule. Viel zu wenig, findet der ADFC und…

Auf dem Schulweg

Mit dem Rad zur Grundschule

Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab.…

Verbogene Fahrradfelge

Fahrradunfall – was tun?

Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer…

Fahrradbremse

Fahrradbremsen

Früher war es nicht so einfach, insbesondere bei Nässe, sein Fahrrad zum Stehen zu bringen – heute ist das kein Problem…

Verkehrstraing mit Geflüchteten

Den Regeln der StVO folgen

Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder…

Großaufnahme eines Fahrradreifens, der auf Laub steht.

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat…

Ein Mann codiert mit einem Nadeldrucker ein auf der Seite liegendes Fahrrad, während die Besitzerin zuschaut.

Fahrrad-Codierung

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie…

Hunderte von Fahrrädern verschiedener Farben und Modelle stehen dicht gedrängt und ungeordnet auf einer befestigten Fläche; die Räder sind ineinander verschachtelt, mit Körben, Taschen und bunten Sattelbezügen ausgestattet, ohne erkennbare Parkordnung oder Abstellvorrichtungen.

Fahrräder parken: Rechte und Grenzen

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht…

Auswahl beim Fahrradkauf

Das richtige Alltagsrad

Fahrräder für den Alltagseinsatz sind Multitalente. Ob der kurze Weg zum Bäcker oder tägliches Pendeln zur Arbeit, ob…

https://www.adfc.de/artikel/beim-radfahren-abgelenkt-durch-musik-smartphone-und-co

Bleiben Sie in Kontakt