Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. © www.fit-ebike.com/pd-f

Fahrrad geklaut – was nun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gibt der ADFC weitere Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine effektive Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen.

ADFC-Mitgliedschaft Vorteil: Günstigerer Versicherungsschutz

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich jemand Fremdes am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man die Person notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man einen Diebstahl nicht machen, deshalb Fahrräder sollten mit mindestens einem soliden Schloss an einem Fahrradparker oder einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden.

Zurück zum Dossier gegen Fahrraddiebstahl

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Verbogene Fahrradfelge

Fahrradunfall – was tun?

Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer…

Innere Werte

Nachdem der Sommer überstanden ist, wird es Zeit, genauer hinzusehen: Welche Spuren hat die Benutzung des…

Zwei Radfahrende mit Gravelbikes und Gepäck stehen auf einer Anhöhe und blicken auf einen weiten Wald.

Bikepacking

Seit einigen Jahren etabliert sich ein neuer Radreisetrend: das Bikepacking. Statt eines Gepäckträgers wird das Fahrrad…

Frau schnallt Kind im Kindersitz an. Es sitzt hinten auf dem Fahrrad, dahinter sind noch Gepäcktaschen angehängt.

Kindertransport im Fahrradkindersitz: praktisch und günstig

Der Kindersitz hinten ist wohl am weitesten verbreitet. Er ist praktisch – im Alltag und auf Kurzstrecken. Er ist zudem…

Zwei Männer mit Helm fahren auf einem Radweg im urbanen Raum

Wissenswertes zu Fahrradhelmen

Es gibt in Deutschland keine generelle Helmpflicht. Dennoch tragen viele Menschen einen Fahrradhelm. Der ADFC gibt…

Ein Bügelschloss wird aus einer Rahmenhalterung entnommen.

Gesehen und Gefahren: Bunte Jahresstart-Mischung

Der Corona-Winter bietet noch mehr Anlass als sonst, um vor dem warmen Ofen zu bleiben: Wetter, Kontaktreduzierung und…

kolektif Berlin

Gesehen und Gefahren: Frühlingsgefühle

Die Uhrzeitumstellung ist überstanden und zumindest wettermäßig brechen nun bessere Zeiten an. Auch Fahrradmessen finden…

Ein Kind in einem Lastenrad hebt jubelnd die Arme, das Lastenrad fährt eine erwachsene Person in Jeans. für den Kindertransport ist der Traum vieler junger Familien.

Lastenräder für den Kindertransport

Ein Lastenrad ist der Traum vieler junger Eltern. Doch vor dem Kauf müssen einige Fragen geklärt werden. Es gibt drei…

Gesehen und Gefahren: Neues aus der Fahrradwelt

Auch in ungewöhnlichen Zeiten mangelt es der Fahrradindustrie nicht an Fantasie. Sie liefert zuverlässig Neuigkeiten wie…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun

Bleiben Sie in Kontakt