Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. © www.fit-ebike.com/pd-f

Fahrrad geklaut – was nun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gibt der ADFC weitere Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine effektive Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen.

ADFC-Mitgliedschaft Vorteil: Günstigerer Versicherungsschutz

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich jemand Fremdes am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man die Person notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man einen Diebstahl nicht machen, deshalb Fahrräder sollten mit mindestens einem soliden Schloss an einem Fahrradparker oder einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden.

Zurück zum Dossier gegen Fahrraddiebstahl

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kindgerechte Fahrradschlösser machen Spaß und vermitteln Wertschätzung fürs Material.

Fahrradzubehör für Kinder

Radfahren macht mit dem passenden Zubehör noch viel mehr Spaß. Es gibt Kinderfahrradzubehör, das schön und praktisch…

Innere Werte

Nachdem der Sommer überstanden ist, wird es Zeit, genauer hinzusehen: Welche Spuren hat die Benutzung des…

Mit dem Rad zur Arbeit

Unfall auf dem Arbeitsweg: Wann greift die Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Universität. Bei Umwegen oder…

Liegeräder haben vor allem aerodynamische Vorteile.

Liegeräder

So richtig aus der Nische herausgekommen sind sie nie. Dabei haben Liegeräder eine über 100-jährige Geschichte und…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: 1,5 m innerorts.

StVO-Novelle in Kraft getreten

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den…

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder…

Ein Fahrrad steht in der Dunkelheit an einer Wand, mit am Lenker montiertem, eingeschalteten Scheinwerfer und an der Sattelstütze montierten, leuchtenden Rücklicht.

Ausprobiert: Akkubeleuchtungssets

Praktisch und hell: Wiederaufladbare Scheinwerfer und Rückleuchten sind eine gute Alternative für die dunkle Jahreszeit,…

Reifen gibt es in großer Auswahl für jeden erdenklichen Einsatzzweck.

Der richtige Reifen

Der Reifen spielt für die Fahreigenschaften des Fahrrads eine wichtige Rolle. Für unterschiedliche Einsatzzwecke gibt es…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun

Bleiben Sie in Kontakt