Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. © www.fit-ebike.com/pd-f

Fahrrad geklaut – was nun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gibt der ADFC weitere Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine effektive Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen.

ADFC-Mitgliedschaft Vorteil: Günstigerer Versicherungsschutz

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich jemand Fremdes am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man die Person notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man einen Diebstahl nicht machen, deshalb Fahrräder sollten mit mindestens einem soliden Schloss an einem Fahrradparker oder einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden.

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https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun

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