Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. © www.fit-ebike.com/pd-f

Fahrrad geklaut – was nun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gibt der ADFC weitere Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine effektive Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen.

ADFC-Mitgliedschaft Vorteil: Günstigerer Versicherungsschutz

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich jemand Fremdes am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man die Person notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man einen Diebstahl nicht machen, deshalb Fahrräder sollten mit mindestens einem soliden Schloss an einem Fahrradparker oder einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden.

Zurück zum Dossier gegen Fahrraddiebstahl

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kindgerechte Fahrradschlösser machen Spaß und vermitteln Wertschätzung fürs Material.

Fahrradzubehör für Kinder

Radfahren macht mit dem passenden Zubehör noch viel mehr Spaß. Es gibt Kinderfahrradzubehör, das schön und praktisch…

Eine Person versucht, mit einem Bolzenschneider das Schloss eines Fahrrads zu knacken.

Fahrraddiebstahl vorbeugen

Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die…

Radfahrer mit Kopfhörer

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder…

Alkohol und Radfahren

Radfahren unter Alkoholeinfluss

Alkoholkonsum und Radfahren ist keine gute Kombi. Schon eine einzige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss kann den…

Eine Frau fähet auf einem weißen Elektrorad vor einer Wand mit vielen Plakaten.

Kauf von gebrauchten Elektrofahrrädern

Der Boom ist ungebrochen: Millionen Elektrofahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auch auf dem…

Eine fachkundige Kaufberatung kann bei der Entscheidung helfen

Fahrräder bewerten

Fahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt…

Das Modell Country LX von Centurion in einer leeren Fabrikhalle.

Gesehen und Gefahren: Ein Rad für alles und eine neue MTB-Schaltung

Vollfederung, Stollenreifen, tiefer Einstieg: Das ausprobierte Centurion Country LX wirkt wie eine Mischung aus…

Mann kniet mit Smartphone in der Hand vor einen Rennrad mit rot leuchtendem Rücklicht an Sattelstütze. Das Rücklicht Garmin Varia RCT715 mit integrierter Kamera zeichnet permanent auf und speichert Daten aber nur bei einem erkannten Unfall.

Unfallvideos als Beweismittel: Was erlaubt das Gesetz?

Unfallvideos können vor Gericht als Beweismittel dienen. Das Grundsatzurteil lässt sich auf Dashcams am Fahrradlenker…

Ein Kunde zeigt dem Mechaniker in einer Werkstatt einen Defekt am Rad.

Mängel am neuen Fahrrad: Was tun?

Nicht jeder Fahrradkauf ist direkt ein Volltreffer – manchmal treten Mängel auf, die behoben werden müssen. Meistens…

https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun

Bleiben Sie in Kontakt