Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahrerin im Winter

Radfahrerin im Winter © www.pd-f.de | Kay Tkatzik

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind, „verkehrswichtige“ innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Der ADFC empfiehlt, Radwege noch vor den Straßen zu räumen.

Er fordert zudem, die im Winterdienst zu betreuenden Radwege nach Dringlichkeitsstufen einzuteilen und den Schnee möglichst vollständig von Radwegen oder von den vom Radverkehr genutzten Straßen zu entfernen. Radwege dürfen vor allem nicht zur Ablage des Schnees missbraucht werden, wie es vielerorts leider oft Praxis ist.

Wenn Radwege nicht gestreut oder geräumt sind, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt Radfahrer:innen dann auf der Fahrbahn zu fahren. Auf Gehwegen dürfen Radfahrer:innen nicht ausweichen.

Fahrverhalten anpassen

Autofahrer:innen rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Statt des vorgeschriebenen 1,5 Metern Abstands sollten Autofahrer:innen aus Sicherheitsgründen besser 2 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrenden halten.

Radfahren bei Schnee und Eis erfordert auch ein vorsichtiges Fahrverhalten der Radfahrer:innen. Der ADFC empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen: Abstand halten, Tempo reduzieren und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, sollte es frühzeitig und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst auch nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Schwarzer LED-Fahrradscheinwerfer am silbernen Fahrradlenker montiert.

Beleuchtung am Fahrrad

Welche Beleuchtung gehört ans Fahrrad? Bei der Beleuchtung am Rad hat die Technik große Sprünge gemacht, auch…

Radfahrer mit Kopfhörer

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder…

Fahrradampel

Ampelregelungen für den Radverkehr

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten –…

Ein Mann trägt ein Fahrrad in einem Treppenhaus.

Fahrräder in Mietwohnung: Wo dürfen sie stehen?

Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem…

Empfehlungen des ADFC für Käufer:innen von Babboe-Lastenrädern

Der Verkaufsstopp von Babboe-Lastenrädern schlägt große Wellen. Auch in Deutschland besitzen viele Kund:innen…

Fahrradklingeln gehören zur vorgeschriebenen Ausrüstung an Fahrrädern.

Fahrradklingeln

Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) mit einer „helltönenden Glocke“ ausgerüstet sein. Die…

Fahrraddiebe mit Schlössern abschrecken

Die Faustregel lautet: Drei Minuten muss ein Fahrradschloss gewaltsamen Aufbruchsversuchen standhalten. Dauert es…

Mann kniet mit Smartphone in der Hand vor einen Rennrad mit rot leuchtendem Rücklicht an Sattelstütze. Das Rücklicht Garmin Varia RCT715 mit integrierter Kamera zeichnet permanent auf und speichert Daten aber nur bei einem erkannten Unfall.

Unfallvideos als Beweismittel: Was erlaubt das Gesetz?

Unfallvideos können vor Gericht als Beweismittel dienen. Das Grundsatzurteil lässt sich auf Dashcams am Fahrradlenker…

Beschädigter Radweg

Wie Radfahrende mit Straßenschäden und Baustellen umgehen sollten

Schlaglöcher, Frostaufbrüche oder schlecht gesicherte Baustellen gefährden Radfahrende. Gerichte sehen die Haftung…

https://www.adfc.de/artikel/zuerst-radwege-vom-schnee-befreien

Bleiben Sie in Kontakt