Die ADFC-Radreiseanalyse 2012

Die ADFC-Radreiseanalyse 2012 © ADFC

Die ADFC-Radreiseanalyse 2012

Spitzenreiter der beliebtesten deutschen Radfernwege ist wie schon im Vorjahr der Elberadweg, vor dem Main- und Donauradweg. Auf den weiteren Plätzen folgen der Weser-Radweg und der Ostseeküsten-Radweg. Der Elberadweg ist damit zum 8. Mal auf Platz 1

  • Spitzenreiter der beliebtesten deutschen Radfernwege ist wie schon im Vorjahr der Elberadweg, vor dem Main- und Donauradweg. Auf den weiteren Plätzen folgen der Weser-Radweg und der Ostseeküsten-Radweg. Der Elberadweg ist damit zum achten Mal auf Platz 1. (ADFC)
  • Bayern hat Mecklenburg-Vorpommern als beliebteste deutsche Radreiseregion auf Platz 2 verdrängt, gefolgt von Brandenburg. (ADFC)
  • Im Ausland führen die österreichische Radfernwege – allen voran Donauradweg, Via Claudia Augusta und Etsch-Radweg. Bei den Radreiseregionen und -ländern liegen Österreich, die Niederlande sowie Südtirol an der Spitze. (ADFC)
  • Als geplante Radreiseziele für 2012 werden vorwiegend die Radrouten an Elbe, Donau, Oder-Neiße und Ostseeküste genannt. (ADFC)
  • Radtourismus stärkt den Deutschlandtourismus: 84,4 Prozent der deutschen Radurlauber fuhren 2011 auf deutschen Routen (2010: 86,3 Prozent). Bei Urlaubern aus dem Ausland liegt Radfahren mit 19 Prozent unter den sportlichen Aktivitäten an der Spitze vor Baden an Seen/Meer und Wandern (jeweils 13 Prozent), Wassersport (vier Prozent), Nordic Walking, Joggen/Laufen und Mountainbiken mit jeweils drei Prozent. (ADFC, DZT-Qualitätsmonitor 2010/2011)
  • Das erfolgreichste Marketinginstrument für den deutschen Radtourismus sind die Broschüre und der Interntauftritt „Deutschland per Rad entdecken“ vom ADFC. Die achte Ausgabe mit 500.000 Exemplaren präsentiert 70 detailliert beschriebene Radfernwege inklusive aller ADFC-Qualitätsradrouten sowie rund 100 weitere Routen im Überblick in Deutschland. Davon werden 70 Radfernwege mehrsprachig weltweit durch die Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) vermarktet, online mit vielen Servicetools unter www.adfc.de/reisenplus und www.germany.travel/radfahren. (Deutschland per Rad entdecken/ADFC)
  • Im Rahmen der 2005 vom ADFC begonnenen Klassifizierung von Radfernwegen wurden bisher 29 Radfernwege geprüft: 2012 werden die D-Route 3/Europaradweg R1 mit drei Sternen und der Fuldaradweg R1 mit vier Sternen ausgezeichnet. Dazu kommen erstmals sechs Routen im Ausland, in Österreich. Damit gibt es drei Fünf-Sterne-, 17 Vier-Sterne- und neun Drei-Sterne-ADFC-Qualitätsradrouten. (ADFC-Fachausschuss Fahrradtourismus)
  • Seit 1995 ist die Zahl der vom ADFC zertifizierten fahrradfreundlichen Bett+Bike-Gastbetriebe von 216 auf 5.289 (Februar 2012) gestiegen. Das ADFC-Netzwerk „Bett+Bike“ ist deutschlandweit die erfolgreichste auf die Zielgruppe der Radurlauber bezogene Marketingkooperation im Tourismus. (ADFC)
  • Der „ADFC-Dachgeber“ (Verzeichnis von Übernachtungsangeboten auf Gegenseitigkeit) erschien im Februar 2012 zum 25. Mal und hat bundesweit 3.046 Mitglieder. (ADFC)
  • Veranstalter von Radreisen hatten in der Saison 2011 zum Teil zweistellige Zuwachsraten. Für die Saison 2012 hofft man das Niveau halten zu können. Der mit dem ADFC erstellte „Radreisekatalog 2011“ zeigt 105 Reiseziele von 64 Veranstaltern. (ADFC)
  • Der ADFC ist der größte Radtourenanbieter Deutschlands. Im Jahr 2011 haben 213.774 Teilnehmer auf 17.747 vom ADFC organisierten Radtouren insgesamt 302 Mal die Erde umrundet. Dabei legten sie mehr als 12,7 Mio. Kilometer zurück. (ADFC)
  • Im ADFC-Tourenportal steht ein routingfähiges Streckennetz von 290.000 km Länge zur Routenauswahl bereit (plus 19,3 Prozent gegenüber 2011). (ADFC)
  • Die Qualitätsentwicklung des deutschlandweiten Routennetzes (D-Netz) mit seinen zwölf Routen macht langsame Fortschritte. Ein gutes Beispiel für die Entwicklung von Qualität und Marketing des „Radnetzes Deutschland“ ist das Pilotprojekt D-Route 3: www.radnetz-deutschland.de. Die Route wird 2012 als Drei-Sterne-ADFC-Qualitätsradroute ausgezeichnet. (ADFC, DTV)
  • Die Fahrradbeförderung im Fernverkehr (innerhalb Deutschlands) bei der Deutschen Bahn ist gegenüber 2010 um 3,6 Prozent gesunken (2011: 262.200 / 2010: 272.000 / 2009: 263.658 / 2008: 261.000 / 2007: 249.528 / 2006: 253.000 / 2005: 265.000). (Deutsche Bahn AG)
  • Der DB-Geschäftsbereich CityNightLine verzeichnet 2011 wieder eine wachsende Anzahl beförderte Fahrräder in den Nachtzuglinien: 39.858 Räder (+6,1 Prozent) (2010: 37.566 / 2009: 38.663 / 2008: 38.258 / 2007: 39.758 / 2006: 38.651 / 2005: 36.419 / 2002: 19.647 Räder). Damit werden im Fernverkehr zurzeit rund 13 Prozent aller Fahrräder in Nachtzügen befördert. (City Night Line)
  • Elektrofahrräder spielen im Fahrradtourismus eine immer größere Rolle. 2011 wurden 300.000 Elektrofahrräder verkauft (plus 50 Prozent gegenüber 2010). (ZIV)
  • Die Nutzung von GPS-Geräten hat weiter zugenommen. Insbesondere komfortorientierte Geräte mit Sprachnavigation – fertig installiert und einfach zu bedienen – fanden deutlichen Absatz. Geräte, die Rad- und Wanderstrecken unterwegs ausrechnen, bringen immer bessere Ergebnisse. Die Planung individueller Touren am PC und über Internet-Portale bleibt aber nach wie vor sinnvoll. (ADFC)
  • Der Einsatz von Smartphones im Outdoor-Bereich nimmt zu. Andererseits bewähren sich gerade beim Radfahren spezielle GPS-Geräte nach wie vor aufgrund ihrer Robustheit, der Energieversorgung und Displayqualitäten. (ADFC)
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https://www.adfc.de/artikel/die-adfc-radreiseanalyse-2012

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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