Mädchen auf dem Schulweg per Fahrrad

Mädchen auf dem Schulweg per Fahrrad. © ADFC/Deckbar

71 Prozent für bessere Schulradwege

Viele Menschen empfinden Schulwege als unsicher. Fast alle Bundesbürger:innen befürworten daher Maßnahmen, um mehr Kindern den Schulweg mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Das zeigt eine INFAS-Umfrage des ADFC.

Der ADFC hat beim Institut für angewandte Sozialwissenschaft (INFAS) eine Umfrage zur Sicherheit von Schulwegen in Auftrag gegeben. Das sind die Ergebnisse: Mehr als drei Viertel der Bevölkerung (77 %) denken, dass mehr Eltern ihre Kinder mit dem Rad zur Schule fahren oder zu Fuß gehen lassen würden, wenn die Schulwege sicherer wären.

Die meisten (71 %) halten breitere und vom Autoverkehr getrennte Radwege für die richtige Maßnahme, um Schulwege sicherer zu machen.

Weitere Maßnahmen sind Fahrradstraßen, mehr Radfahrunterricht, Tempo 30 vor Schulen und sogenannte Schulstraßen, die zum Schulbeginn für den Autoverkehr gesperrt werden. Nur ein Prozent glaubt, dass keine Maßnahmen notwendig sind.

 

Appell an Kommunalpolitik

Dem ADFC war bereits vor der Umfrage bewusst, dass Menschen Schulwege oft als unsicher ansehen. Doch mit dem drastischen Appell an die Kommunalpolitik für bessere und sichere Schulradwege zu sorgen, hat der Verband nicht gerechnet.

Elterntaxi aus der Not heraus

Derzeit werden etwa 43 Prozent der Kinder unter zehn Jahren mit dem Auto zur Schule gebracht. Zum Vergleich: In den fahrradfreundlichen Niederlanden liegt der Anteil bei 28 Prozent. Schulwege in Deutschland sind häufig relativ kurz: 47 Prozent sind unter einem Kilometer.

Obwohl mehr als 80 Prozent der Bevölkerung es wichtig finden, dass Kinder ihren Schulweg selbständig zurücklegen, kommt das Elterntaxi oft zum Einsatz. Offenbar handeln Menschen gegen ihre Überzeugung, weil sie nicht glauben, dass unter den herrschenden Verhältnissen Kinder ihren Schulweg eigenständig meistern können.

Deutschlandweite Kidical Mass

Bei bundesweiten Aktionswochenenden im Mai und September können sich kleine und große Radfahrer:innen für kinder- und fahrradfreundliche Orte einsetzen. Sie machen sich für Orte stark, in denen sich alle Generationen sicher und selbstständig bewegen können.

Dabei sein und mitmachen: www.kinderaufsrad.org

 

Eltern unter Zeitdruck

58 Prozent stimmten der Aussage zu, dass es sicher nicht optimal ist, Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen, aber manchmal einfach praktischer. Menschen mit schulpflichtigen Kindern und Erwerbstätige stimmen der Aussage stärker zu.

Das Elterntaxi ist nicht das Verkehrsmittel der Wahl, aber es fehlen sichere und komfortable Alternativen. Der ADFC fordert deshalb den schnellen Ausbau von sicheren Rad- und Fußwegen sowie einen gut getakteten ÖPNV, damit wieder mehr Kinder eigenständig den Schulweg bewältigen können und dürfen.

Dass vor allem berufstätige Eltern unter Zeitdruck stehen, ist dem ADFC bewusst. Deshalb wäre es für Familien eine Entlastung, wenn Schulwege so sicher gestaltet wären, dass Eltern ihre Kinder selbstständig und mit einem guten Gefühl auf den Schulweg schicken könnten.

 

ADFC fordert: Gute Radwege für alle

32 Prozent der Bevölkerung halten es für unsicher, wenn Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Auffällig ist, dass Schulwege mit höherem Haushaltseinkommen zunehmend als sicher empfunden werden. Der ADFC sieht darin ein Indiz, dass brauchbare Radwege vor allem in wohlhabenderen Wohngegenden zu finden sind.

Bessere ÖPNV-Verbindungen auf dem Land nötig

71 Prozent vermuten, dass mehr Eltern ihre Kinder mit Bus und Bahn zur Schule fahren lassen würden, wenn die ÖPNV-Verbindungen besser wären. Hier ist die Zustimmung im ländlichen Raum besonderns hoch, in Großstädten liegt sie etwas unter dem Durchschnitt.

Alle Umfrageergebnisse hier und in der blauen Servicebox.

Mehr zu Schulwegen bietet das ADFC-Dossier Mit dem Rad zur Schule

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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