Knotenpunktwegweisung © ADFC
ADFC-Positionspapier: Knotenpunktwegweisung
Die Grundlagen der Wegweisung sind in Deutschland mit dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der FGSV (1998) und den aufbauenden Handbüchern zur Wegweisung, Erlassen und sonstigsten länderspezifischen Auslegungen geregelt.
Darin vorgesehen sind eine Zielwegweisung sowie die Regelung der Routenwegweisung für touristische Radrouten.
Notwendige Voraussetzung der Knotenpunktwegweisung ist die FGSV-konforme Wegweisung, die mit der Knotenpunktwegweisung ergänzt wird. Sie stellt eine Vereinfachung der Orientierung dar und beruht auf der Nummerierung sämtlicher Kreuzungen bzw. Knotenpunkte im Radroutennetz.
Zur Umsetzung der Knotenpunktwegweisung wird an jedem Schilderstandort am Ende des Pfostens über den Zielangaben die jeweilige Knotenpunktnummer installiert. Die Verbindung zum nächsten Netzknoten erfolgt wie bei der Routenwegweisung über einheitlich gestaltete Einschubplaketten mit Angabe der jeweiligen Knotennummern. Die zu jedem Standort gehörende Übersichtskarte ist einheitlich gestaltet. Sie stellt das umliegende Netzsystem mit den Nummerierungen der Knotenpunkte und deren Entfernung dar. So ist eine ständige, Orientierungshilfe an jedem Knotenpunkt gegeben. Erst durch diese Übersichtstafeln ist die Nutzung des Knotenpunktsystems möglich. Dieses Wegweisungssystem erleichtert die Orientierung erheblich. Nutzer können dieses System spontan oder vorab für Ihre Tourenplanung nutzen, indem sie sich alle Knotenpunkte auf der gewählten Strecke notieren, z.B. 9 – 6 – 12 – 8 – 7.
Die komplette Position können Sie nebenstehend herunterladen.