Ampel-Check Verkehrspolitik

Ampel-Check Verkehrspolitik © Allianz pro Schiene

Ampel-Check Verkehrspolitik

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung viel vorgenommen, um den Schienenverkehr zu verbessern, das Radfahren zu fördern und das E-Auto attraktiver zu machen. Doch wie weit ist sie zur Hälfte ihrer Amtszeit gekommen?

Diese Frage stellen sich Allianz pro Schiene, ACE Auto Club Europa und ADFC. Sie haben die verkehrspolitischen Ziele des Koalitionsvertrags einem Realitätscheck unterzogen. Die Ergebnisse stellten die Verbände auf einer Pressekonferenz vor.

Bundesregierung hinkt Koalitionsvertrag hinterher

Zur Hälfte ihrer Amtszeit ist die Bundesregierung größtenteils im Rückstand. Sie erfüllt ihre selbst gesteckten verkehrspolitischen Ziele noch nicht, so ADFC, Allianz pro Schiene und ACE.

Die drei Verbände haben überprüft, inwieweit Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bereits umgesetzt wurden. Das Ergebnis: Die Bundesregierung erreicht im Zwischenzeugnis für ihre Verkehrspolitik gerade mal die Note 4 („ausreichend“).

Teilnoten für einzelne Bereiche vergeben

Die Bewertungen fallen für die einzelne Bereiche unterschiedlich aus: Weil die Ampel-Koalition aber die Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur halbieren will und weiter ein Konzept zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplan 3.0 fehlt, bekommt sie für ihre Radverkehrspolitik die Note 4 minus.

Für das Vorhaben der Ampel, mehr Geld in die Schiene als in die Straße zu investieren, vergeben die Verbände die Note 2 („gut“). Beim noch ausstehenden Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen reicht es nur für ein „mangelhaft“.

Deshalb fordern die Verbände für die zweite Hälfte der Regierungszeit mehr Tempo und eine systematischere Herangehensweise an die Verkehrswende, bei der Straße, Schiene und Radverkehr für den Verkehr von morgen zusammengedacht werden.

Zur Internetseite www.ampel-check.de

Radverkehrspolitik bekommt nur eine Vier minus

Für ihre Radverkehrspolitik bekommt die Ampel-Koalition nur die Gesamtnote 4 minus. Die Bundesregierung hatte sich laut Koalitionsvertrag vorgenommen, die Radwegenetze so auszubauen, dass Deutschland bis 2030 zum attraktiven Fahrradland wird – und damit auch den Nationalen Radverkehrsplan umzusetzen.

Außerdem sollte eine Reform von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung den Kommunen mehr Handlungsspielräume geben, Platz und gute Bedingungen zum Radfahren zu schaffen. Als dritten Punkt wollte die Bundesregierung die für die Stärkung des Radverkehrs nötigen Finanzmittel absichern.

Doch in allen drei Punkten gibt es Kritik der Verbände: Der Ausbau geht kaum voran, die ersten Entwürfe für ein neues Verkehrsrecht gehen nicht weit genug – und zuletzt hat die Bundesregierung die Mittel für den Radwegebau sogar halbiert. 

Attraktives Fahrradland ohne Konzept und Finanzmittel nicht erreichbar

Aber wie der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) umgesetzt und angemessen finanziert werden soll, ist offen – es fehlt ein Konzept und die Förderung der kommunalen Radinfrastruktur fällt viel zu gering aus; der Ausbau der Radinfrastruktur geht erschreckend langsam voran. So ist unklar, wie Deutschland bis 2030 zu einem attraktiven Fahrradland mit sicheren, durchgängigen Radwegenetzen werden soll.

Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz benötigen Länder und Kommunen dafür eine langfristig abgesicherte Förderung des Bundes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro („Fahrradmilliarde“).

Mittelkürzungen beim Radverkehr sind ein fatales Signal

Die Fördermittel wurden für den Haushaltsentwurf 2024 um fast die Hälfte im Vergleich zu 2022 reduziert. Für Angela Kohls, Leiterin Verkehrspolitik beim ADFC, ist das ein fatales Signal: „2024 will die Ampel-Koalition nur noch halb so viel zur Förderung des Radverkehrs ausgeben wie die Vorgänger-Regierung – das geht in die völlig falsche Richtung. Der Bund hat zwar Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ausgeweitet, um Personallücken zu schließen, und er hat Förderprogramme auf niedrigem Niveau verstetigt. Aber das reicht bei Weitem nicht aus. Länder und Kommunen brauchen für die versprochene Ausbauinitiative der Radinfrastruktur jährlich mindestens eine Milliarde vom Bund – gesetzlich abgesichert.“

Reform des Straßenverkehrsrechts

Die Koalitionspartner haben vereinbart, Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu reformieren. Gesetz und Verordnung sollen so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Der vorliegende Entwurf zum StVG sieht zwar mehr Handlungsspielräume für Länder und Kommunen vor, bleibt aber hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs hat weiter Priorität vor den neuen Zielen. So wird das Errichten von Radwegen unnötig erschwert.

Kommunen brauchen mehr Handlungsspielräume

Der ADFC sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Entwürfen: „Kommunen brauchen mehr Spielräume, um vor Ort schnell und unkompliziert bessere Bedingungen für den Radverkehr und für nachhaltige Mobilität zu schaffen und so Städte und Gemeinden lebenswerter zu machen. Dafür muss das Straßenverkehrsrecht zügig modernisiert und bei den vor der Sommerpause vorgelegten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung nachgebessert werden“, sagt Angela Kohls vom ADFC.

Verkehrssicherheitsprogramm ohne schlüssiges Gesamtkonzept

Auch der Referentenentwurf für die StVO enthält nur eine große Anzahl kleinteiliger Regelungen. Echter Veränderungswillen beim Klimaschutz und der Verkehrssicherheit ist nicht erkennbar. Auch das Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 lässt ein schlüssiges Gesamtkonzept für ein Verkehrssystem ohne Tote und Schwerstverletzte vermissen. Das Fehlen eines Verweises auf die Vision Zero in StVG und StVO verstärkt diesen Eindruck.

Angela Kohls: „Die Bundesregierung hält beim Radverkehr nicht, was sie versprochen hat. Wer die Mittel für den Radwegebau drastisch kürzt, kein Umsetzungskonzept für den Nationalen Radverkehrsplan vorlegt und im Verkehrsrecht weiter den flüssigen Kfz-Verkehr vor die Sicherheit der Menschen und eine nachhaltige Verkehrsplanung setzt – der meint es nicht ernst mit der Fahrradförderung.“

„Radfahren in Deutschland bleibt etwas für Mutige“

Kohls stellt fest: „Radfahren in Deutschland bleibt etwas für Mutige. Die versprochenen durchgängigen und einladenden Radwegenetze gibt es weiter nur auf dem Papier. Das zu ändern ist nicht allein Aufgabe der Kommunen, der Bund muss als Impulsgeber und Koordinator vorangehen!“

„Wie in Österreich brauchen wir jetzt einen ambitionierten Fahrradland-Vertrag. Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam zu klaren Maßnahmen verpflichten und deren Umsetzung regelmäßig überprüfen. Ansonsten kommt das für 2030 angekündigte Fahrradland bestenfalls 2070“, so Angela Kohls weiter.

 

Das 49-Euro-Ticket: Ein Schritt nach vorne

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung vorgenommen, den ÖPNV attraktiver zu machen. Für das 49-Euro-Ticket gibt es Lob. Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, sagt: „Das Deutschlandticket ist verkehrspolitisch ein Riesenschritt nach vorn. Mit einem einfachen und preislich hochattraktiven Nahverkehrsticket für ganz Deutschland ist die Regierung sogar über das hinausgegangen, was im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Das gilt es ganz klar anzuerkennen.“

Allerdings, so Flege weiter, „liegt noch ein weiter Weg vor der Ampel, wenn es darum geht, das Angebot auszubauen und einheitliche Standards zur Erreichbarkeit in Stadt und Land zu definieren und umzusetzen.“

Nachholbedarf beim Ausbau des Schienennetzes

Unverändert hoch ist der Nachholbedarf beim Ausbau des Schienennetzes und beim Reaktivieren von Bahnstrecken. Dass die Investitionen in die Schiene ab 2024 deutlich aufgestockt werden sollen, gehe zwar in die richtige Richtung, doch bei der Elektrifizierung des Schienennetzes gebe es kaum Fortschritte.

Flege: „Es müsste acht Mal so schnell gehen wie bisher, um bis 2030 tatsächlich 75 Prozent des Schienennetzes zu elektrifizieren. Die Beschleunigungskommission Schiene hat dazu längst Vorschläge gemacht, wie man bei der Elektrifizierung auch durch weniger Bürokratie schneller vorankommt. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, jetzt ist die Regierung gefragt, Nägel mit Köpfen zu machen.“

Immerhin soll das Vorhaben der Koalition, Einnahmen aus der Lkw-Maut ab 2024 auch für den Ausbau von Alternativen zum Straßenverkehr zu verwenden, auf der Zielgeraden sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege vor und solle im Herbst im Parlament entschieden werden, so die Verbände.

Video: Video der Pressekonferenz zum Ampel-Check Verkehrspolitik

 

Bei der Elektromobilität fehlt das Tempo

Auch was den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos angeht, schneidet die Koalition beim Ampel-Check der drei Verbände schlecht ab. ACE-Vorstand Stefan Heimlich beklagt das mangelnde Tempo: „Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur wurden zwar gute Grundlagen geschaffen – allerdings sind bislang gerade einmal neun der insgesamt 68 Maßnahmen umgesetzt. Für eine Halbzeit-Bilanz ist das viel zu wenig. Ein neues Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur wurde immerhin angekündigt. Aber was den Punkt im Koalitionsvertrag angeht, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität werden soll, da hat uns China längst überholt – und es ist schwer vorstellbar, dass wir das in den nächsten zwei Jahren noch aufholen können.“

Straße, Schiene und Radverkehr zusammendenken

Dienstwagen- und Dieselprivileg, Kerosinsteuerbefreiung: Beim Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen geht es nicht voran. Alle drei Verbände appellieren an die Bundesregierung, diese abzuschaffen. „Dass Einnahmen aus der Lkw-Maut künftig auch jenseits von Fernstraßen in Mobilität investiert werden können, ist ein Lichtblick. Dagegen hat sich beim Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen aber kaum etwas in die richtige Richtung bewegt“, so Dirk Flege von der Allianz pro Schiene.

Insgesamt kritisieren Allianz pro Schiene, ADFC und ACE, dass eine Gesamtstrategie für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Radwege fehlt. Dirk Flege: „Es ist bislang keine klare Linie erkennbar, wo Deutschland bei der Verkehrswende hinwill. Die Bundesregierung muss Schiene, Straße und Radwege viel stärker vernetzt denken und klar die Maßnahmen priorisieren, die den größten Beitrag zur Verkehrswende leisten können.“

ADFC, ACE und Allianz pro Schiene planen, ihren Ampel-Check Verkehrspolitik fortlaufend zu aktualisieren.
Hier geht's zur Internetseite www.ampel-check.de

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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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